Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Simbach am Inn) (BRD)
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.04.1970
Außerkrafttretensdatum
Index
49/04 Grenzverkehr
Text
Artikel 3
Festgenommene oder zurückgewiesene Personen und sichergestellte Waren, Werte oder Beweismittel dürfen, sofern eine Benützung der Bahn nicht tunlich ist, von den österreichischen Bediensteten auf der kürzesten Straßenverbindung zur gemeinsamen Grenze bei Braunau verbracht werden. Für die dafür erforderlichen Amtshandlungen gehört diese Straßenverbindung zum örtlichen Bereich.
Anmerkung
1. Es wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen für jeden Grenzabschnitt eine eigene Rechtsvorschrift angelegt.
2.
BGBl. Nr. 573/1980 betrifft nur Grenzübergang Freilassing-Saalbrücke
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014
Gesetzesnummer
20000535
Dokumentnummer
NOR40006681