Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
19.02.1970
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 4
Landet die Besatzung eines Raumfahrzeugs infolge eines Unfalls oder einer Notlage in einem der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei unterstehenden Gebiet oder nimmt sie dort eine unbeabsichtigte oder Notlandung vor oder wird sie auf hoher See oder an einem anderen keiner staatlichen Hoheitsgewalt unterstehenden Ort aufgefunden, so wird sie rasch und unbehelligt zu Vertretern der Startbehörde zurückgeführt.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016
Gesetzesnummer
10000482
Dokumentnummer
NOR12007225
Alte Dokumentnummer
N1197020931S