Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 190/1967) von Portugal ratifiziert worden und gemäß seinem Artikel 8 zweiter Absatz am 3. Feber 1969 für Portugal in Kraft getreten. Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1961,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1967,) von Portugal ratifiziert worden und gemäß seinem Artikel 8 zweiter Absatz am 3. Feber 1969 für Portugal in Kraft getreten.