Bundesrecht konsolidiert

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Arbeitszeitgesetz § 13

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Arbeitszeitgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 461/1969 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 13

Inkrafttretensdatum

11.04.2007

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Abkürzung

AZG

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

ABSCHNITT 4
Sonderbestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen

Unterabschnitt 4a
Allgemeines

Definitionen

Paragraph 13,
  1. Absatz eins,Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist
    1. Ziffer eins
      eine öffentliche Straße eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, der Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159;
    2. Ziffer 2
      ein VO-Fahrzeug ein Kraftfahrzeug das entweder
      1. Litera a
        zur Güterbeförderung dient und dessen zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt, oder
      2. Litera b
        zur Personenbeförderung dient und nach seiner Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt ist, mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers zu befördern,
      und das nicht unter eine Ausnahme gemäß Artikel 3, der Verordnung (EG) Nr. 561 aus 2006, fällt;
    3. Ziffer 3
      ein sonstiges Fahrzeug jedes Kraftfahrzeug, das nicht unter die Ziffer 2, fällt;
    4. Ziffer 4
      ein analoges Kontrollgerät ein Kontrollgerät im Sinne des Anhangs römisch eins der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85;
    5. Ziffer 5
      ein digitales Kontrollgerät ein Kontrollgerät im Sinne des Anhangs römisch eins B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85.
  2. Absatz 2,Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EG) Nr. 561 aus 2006, verwiesen wird, ist dies ein Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 561 aus 2006, über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Amtsblatt Nummer L 102 vom 11.04.2006 Seite 1.
  3. Absatz 3,Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 verwiesen wird, ist dies ein Verweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr, Amtsblatt Nummer L 370 vom 31.12.1985 Seite 8, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 561 aus 2006,.

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2016

Gesetzesnummer

10008238

Dokumentnummer

NOR40080989

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1969/461/P13/NOR40080989

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