Titel
Bundesgesetz vom 22. Oktober 1969, betreffend das Paßwesen (Paßgesetz 1969)
StF:
BGBl. Nr. 422/1969
Anmerkung
Siehe dazu das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf
Auswanderungsfreiheit, das das Recht auf Ausreisefreiheit
einschließt (Art. 4 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen
Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder,
RGBl. Nr. 142/1867).
Erfassungsstichtag: 1.1.1988