Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Schweiz) § 0

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 4/1969

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1969

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.05.1968

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 4/1969 (NR: GP XI RV 705 AB 810 S. 98. BR: S. 263.)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich
und

der Schweizerische Bundesrat

IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten in der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,

SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens vom 15. Juli 1950 und des Zusatzabkommens hiezu vom 20. Februar 1965 treten soll, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich

Herrn Dr. Edmund Josef K r a h l,

außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister,

der Schweizerische Bundesrat

Herrn Dr. Cristoforo M o t t a,

Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherung.

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen sind am 27. November 1968 ausgetauscht worden; das Abkommen ist sohin gemäß seinem Artikel 37 Absatz 2 am 1. Jänner 1969 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Nachdem das am 15. November 1967 in Salzburg unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit samt Schlußprotokoll, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für soziale Verwaltung, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 27. Mai 1968

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.11.2006

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2016

Gesetzesnummer

10008231

Dokumentnummer

NOR11008381

Alte Dokumentnummer

N6196910601W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1969/4/P0/NOR11008381

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