Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Schweizerische Bundesrat
IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten in der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens vom 15. Juli 1950 und des Zusatzabkommens hiezu vom 20. Februar 1965 treten soll, und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich
Herrn Dr. Edmund Josef K r a h l,
außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister,
der Schweizerische Bundesrat
Herrn Dr. Cristoforo M o t t a,
Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: