Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Betrieb von Amateurfunkstellen (Costa Rica)
Typ
Vertrag – Costa Rica
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
17.10.1969
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
17.09.1969
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK COSTA RICA ÜBER DIE BETREIBUNG VON AMATEURFUNKSTELLEN
StF:
BGBl. Nr. 357/1969
Sprachen
Deutsch, Spanisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Costa Rica, in der Absicht, ein Abkommen über die wechselseitige Einräumung von Berechtigungen abzuschließen, auf Grund derer lizenzierte Funkamateure beider Länder ihre Funkstellen im anderen Land gemäß den Bestimmungen des Artikels 41 der „Vollzugsordnung für den Funkdienst“, Genf 1959, betreiben dürfen, sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015
Gesetzesnummer
10011405
Dokumentnummer
NOR11011670
Alte Dokumentnummer
N9196914241T