(1)Absatz eins,Jede Druckstufe einer Kompressions-Kältemaschine (Verdichter) muß mit einer geeigneten Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein, die eine Überschreitung des für die Druckstufe vom Hersteller festgelegten höchsten Betriebsdruckes verhindert. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Ventile mit Federbelastung, Bruchplatten oder Überdruckschalter; Schmelzpfropfen allein genügen nicht. Für Kälteanlagen bis zu einer Leistung von 2000 kcal/h kann als Sicherheitseinrichtung auch ein Motorschutzschalter verwendet werden, dessen Abschalt-Stromstärke entsprechend dem festgelegten höchsten Betriebsdruck einzustellen ist. Jede Druckstufe einer Kältemaschine muß so eingerichtet sein, daß infolge eines Flüssigkeitsschlages die Dienstnehmer und die Nachbarschaft nicht gefährdet und überdies die Nachbarschaft dadurch auch nicht belästigt wird.