Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Finnland,
in der Erwägung, daß eine Politik gemeinsamen Wirkens auf den Gebieten der Kultur und der Wissenschaften zu den gemeinsamen Zielen der beiden Staaten gehört und daß dieses Ziel sich leichter erreichen läßt, wenn die Jugend beider Länder freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten hat,
sind übereingekommen, ein Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse abzuschließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: