Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

B-KUVG für Dienstnehmer der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien Art. 1

Kurztitel

B-KUVG für Dienstnehmer der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 422/1968

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

13.12.1968

Außerkrafttretensdatum

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Text

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1969 werden die Dienstnehmer der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien, die in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis oder im Vorbereitungsdienst für ein unkündbares privatrechtliches Dienstverhältnis stehen und denen aus diesem Dienstverhältnis die Anwartschaft auf Ruhe(Versorgungs)bezüge zusteht, in die nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geregelte Unfallversicherung einbezogen.

Schlagworte

Ruhebezug, Versorgungsbezug

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2016

Gesetzesnummer

10008224

Dokumentnummer

NOR40007399

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/422/A1/NOR40007399

Navigation im Suchergebnis