Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
B-KUVG für Dienstnehmer der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
13.12.1968
Außerkrafttretensdatum
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Text
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1969 werden die Dienstnehmer der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien, die in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis oder im Vorbereitungsdienst für ein unkündbares privatrechtliches Dienstverhältnis stehen und denen aus diesem Dienstverhältnis die Anwartschaft auf Ruhe(Versorgungs)bezüge zusteht, in die nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geregelte Unfallversicherung einbezogen.
Schlagworte
Ruhebezug, Versorgungsbezug
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2016
Gesetzesnummer
10008224
Dokumentnummer
NOR40007399