Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 2
Inkrafttretensdatum
04.12.1968
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AE-GG
Index
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der Ausführungsgesetzgebung steht es frei, über die im § 1 festgelegten fachlichen Anstellungserfordernisse hinausgehende fachliche Anstellungserfordernisse – vor allem für Leiter – vorzuschreiben. Der Ausführungsgesetzgebung steht es frei, über die im Paragraph eins, festgelegten fachlichen Anstellungserfordernisse hinausgehende fachliche Anstellungserfordernisse – vor allem für Leiter – vorzuschreiben.
Schlagworte
Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2021
Gesetzesnummer
10008227
Dokumentnummer
NOR12095791
Alte Dokumentnummer
N6196818374S