Bundesrecht konsolidiert

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Gewährung begünstigter Zollsätze (Bulgarien) § 0

Kurztitel

Gewährung begünstigter Zollsätze (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 404/1968

Typ

Vertrag - Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.12.1968

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

09.05.1968

Index

39/04 Zollabkommen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Gewährung begünstigter Zollsätze
StF: BGBl. Nr. 404/1968

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 9. Mai 1968 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Gewährung begünstigter Zollsätze samt Briefwechsel, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 4. September 1968

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 17. Oktober 1968 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 2 am 16. Dezember 1968 in Kraft.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2014

Gesetzesnummer

10004038

Dokumentnummer

NOR11004074

Alte Dokumentnummer

N3196813443T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/404/P0/NOR11004074

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