Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumänien) Art. 3

Kurztitel

Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 389/1968

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.12.1968

Außerkrafttretensdatum

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Artikel 3

Jeder der Vertragschließenden Teile kann dieses Abkommen unter Wahrung einer dreimonatigen Frist kündigen. In diesem Falle erklärt sich der kündigende Teil bereit, mit dem Vertragspartner unverzüglich in Konsultationen einzutreten.

ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterfertigt.

GESCHEHEN zu Wien, am 28. Feber 1968, in je zwei Ausfertigungen, in deutscher und rumänischer Sprache, die beide gleichermaßen verbindlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2014

Gesetzesnummer

10004037

Dokumentnummer

NOR40042298

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/389/A3/NOR40042298

Navigation im Suchergebnis