Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 295/1968

Typ

Vertrag – Russische Föderation

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

09.03.1994

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

02.07.1968

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Dieser Vertrag wird bis zum Abschluß eines neuen Vertrages in pragmatischer Weise weiter angewendet.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken über den Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 295/1968

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, vom Wunsche geleitet, die weitere Entwicklung des Luftverkehrs zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben nachstehendes vereinbart:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2003

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2019

Gesetzesnummer

10011399

Dokumentnummer

NOR11011664

Alte Dokumentnummer

N9196815289A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/295/P0/NOR11011664

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