Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen zwischen Österreich und der Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs § 0

Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und der Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 280/1968

Typ

Vertrag – Türkei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1968

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.02.1968

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Titel

(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
StF: BGBl. Nr. 280/1968

Präambel/Promulgationsklausel

Das Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich
und

das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei

haben, von dem Wunsche geleitet, den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße zwischen Österreich und der Türkei zu erleichtern, durch ihre Bevollmächtigten folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das vorliegende Übereinkommen ist nach Durchführung des in seinem Artikel 2 Absatz 1 vorgesehenen Notenaustausches am 1. Juni 1968 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2021

Gesetzesnummer

10011395

Dokumentnummer

NOR11011660

Alte Dokumentnummer

N9196813831T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/280/P0/NOR11011660

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