Die Österreichische Bundesregierung,
die Fürstlich Liechtensteinische Regierung
und der Schweizerische Bundesrat
gestützt auf das Protokoll vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Anwendung des österreichisch-schweizerischen Abkommens samt Schlußprotokoll über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt auf das Fürstentum Liechtenstein
haben folgendes vereinbart: