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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Island § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Island

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 190/1968

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.03.1968

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

04.04.1968

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT ISLANDS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 190/1968 (NR: GP XI RV 643 AB 712 S. 92. BR: S. 262.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ beziehungsweise als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Island (im folgenden als „Island“ bezeichnet) sind

UNTER BEDACHTNAHME auf die Ergebnisse der Verhandlungen, die auf den Beitritt Islands zum Allgemeinen Abkommen! gerichtet waren,

DURCH IHRE VERTRETER wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegendem Protokoll ist am 8. Mai 1968 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt worden; Island hat das Protokoll am 16. Oktober 1967 unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet und seine-Ratifikationsurkunde am 22. März 1968 hinterlegt.

Sonstige Textteile

Nachdem das Protokoll über den Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 4. April 1968

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010

Gesetzesnummer

20004929

Dokumentnummer

NOR30005389

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/190/P0/NOR30005389

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