Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (BGBl. Nr. 254/1951, in der geltenden Fassung) wird von Österreich hinsichtlich nachstehender Staaten beziehungsweise Gebiete angewendet: Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1951,, in der geltenden Fassung) wird von Österreich hinsichtlich nachstehender Staaten beziehungsweise Gebiete angewendet: