Bundesrecht konsolidiert

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GATT – Genfer Protokoll (1967) § 0

Kurztitel

GATT – Genfer Protokoll (1967)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 397/1967

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.12.1967

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.12.1967

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
GENFER PROTOKOLL (1967) ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 397/1967 (NR: GP XI RV 639 AB 677 S. 76. BR: S. 260.)

Änderung

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die an der Handelskonferenz 1964/67 teilgenommen haben (im folgenden als „Teilnehmerstaaten“ bezeichnet),

haben Verhandlungen nach Artikel römisch 24 Absatz 6, Artikel römisch 28 a, Artikel römisch 33 und anderen einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (im folgenden als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet) geführt und

sind durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Der Nationalrat hat anläßlich der Genehmigung des vorstehenden Protokolls in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1967 beschlossen, daß dieses Protokoll im Sinne des Artikels 50 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes durch Erlassung eines Bundesgesetzes zu erfüllen ist.

Das vorliegende Vertragswerk wurde von Österreich am 29. Dezember 1967 angenommen; es ist somit gemäß Absatz 6 des Protokolls am gleichen Tag für Österreich in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Nachdem das Genfer Protokoll (1967) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen samt Notenwechsel, welches also lautet: …

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll samt Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 21. Dezember 1967

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2023

Gesetzesnummer

10006269

Dokumentnummer

NOR11006382

Alte Dokumentnummer

N5196710282W

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/397/P0/NOR11006382

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