Bundesrecht konsolidiert

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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 176/1967

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.05.1967

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Unterzeichnungsdatum

21.04.1967

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Bulgariens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 235/2013).

Titel

Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 176/1967

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien sind, in dem Wunsche, den Reiseverkehr zwischen Österreich und Bulgarien zu erleichtern und damit die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu fördern, über folgendes übereingekommen:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 9 Absatz 2 am 21. Mai 1967 in Kraft getreten.

Anmerkung

Der Notenwechsel der Novelle BGBl. III Nr. 141/2001 wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021

Gesetzesnummer

10005303

Dokumentnummer

NOR11005387

Alte Dokumentnummer

N4196713592T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/176/P0/NOR11005387

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