Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Niederlande)
Typ
Vertrag – Niederlande
§/Artikel/Anlage
Art. 10
Inkrafttretensdatum
30.04.1966
Außerkrafttretensdatum
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
Artikel 10
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen anderer Abkommen, denen die beiden Hohen Vertragschließenden Parteien angehören oder angehören werden und die ebenfalls die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen oder öffentlichen Urkunden regeln.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen ist nur auf Exekutionstitel anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten entstanden sind.
Schlagworte
Übergangsbestimmung
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2014
Gesetzesnummer
10002083
Dokumentnummer
NOR12027572
Alte Dokumentnummer
N2196624956S