Bundesrecht konsolidiert

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Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Slowenien) Art. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 229/1966

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Außerkrafttretensdatum

31.05.1997

Index

19/02 Staatsgrenzen

Beachte

Verfassungsbestimmung

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Text

ABSCHNITT römisch eins

Verlauf der Staatsgrenze

Artikel 1

  1. Absatz eins,Die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien verläuft so, wie sie auf Grund des Artikels 27 Punkt 3 und 4 und der Artikel 29, 30 und 35 des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 von einem Grenzregelungsausschuß in den Jahren 1920 bis 1923 festgelegt und durch Artikel 5 des Österreichischen Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 nach dem Stand vom 1. Jänner 1938 bestätigt worden ist. In der Grenzstrecke der Mur ist jedoch die Staatsgrenze durch die am 25. November 1962 gegebene Mittellinie des Wasserlaufes endgültig bestimmt.
  2. Absatz 2,Die gesamte Staatsgrenze wurde in den Jahren 1958 bis 1961 von der auf Grund des Übereinkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 19. März 1958, betreffend die Erneuerung, den Schutz und die Instandhaltung der Grenzsteine und der sonstigen Grenzzeichen an der österreichisch-jugoslawischen Staatsgrenze, gebildeten Gemischten Kommission neu vermarkt.

Anmerkung

1. Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye, StGBl. Nr. 303/1920.
2. Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines
unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl.
Nr. 152/1955.
3. Notenwechsel vom 20. Oktober 1979/3. März 1980 zwischen der
Republik Österreich und der Sozialistischen Föderation
Republik Jugoslawien über die Grenzdokumente für die
Abschnitte I und IV der gemeinsamen Staatsgrenze samt
Anlagen, BGBl. Nr. 288/1981.

Schlagworte

Vermarkung

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2016

Gesetzesnummer

10000423

Dokumentnummer

NOR12006688

Alte Dokumentnummer

N1196614977A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1966/229/A1/NOR12006688

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