seine Studien länger als zwei Semester unterbricht, ohne beurlaubt oder behindert (§ 8) zu sein. Wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, so ist eine solche Unterbrechung jedenfalls anzunehmen, wenn der ordentliche Hörer die Inskription unterläßt und auch keine Prüfungen mit positivem Erfolg abgelegt, keine Diplomarbeit oder Dissertation zur Approbation einreicht, oder wenn eine Diplomprüfung oder ein Rigorosum, mit Ausnahme des letzten Rigorosums, auch nach der dreifachen in den Studienvorschriften vorgesehenen Zeit unbeschadet der Bestimmungen des § 30 nicht erfolgreich abgelegt wurde. Das Recht, die versäumten Prüfungen abzulegen, bleibt jedoch gewahrt. Nach erfolgreicher Ablegung besteht bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen wieder Anspruch auf Immatrikulation. Als wichtige Gründe gelten solche, die geeignet waren, den Studierenden an der gehörigen Fortsetzung des Studiums zu hindern; sofern diese Bedingung erfüllt ist, insbesondere Krankheit, Schwangerschaft, Berufstätigkeit, wichtige familiäre Verpflichtungen oder sonstige unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse.seine Studien länger als zwei Semester unterbricht, ohne beurlaubt oder behindert (Paragraph 8,) zu sein. Wenn keine wichtigen Gründe vorliegen, so ist eine solche Unterbrechung jedenfalls anzunehmen, wenn der ordentliche Hörer die Inskription unterläßt und auch keine Prüfungen mit positivem Erfolg abgelegt, keine Diplomarbeit oder Dissertation zur Approbation einreicht, oder wenn eine Diplomprüfung oder ein Rigorosum, mit Ausnahme des letzten Rigorosums, auch nach der dreifachen in den Studienvorschriften vorgesehenen Zeit unbeschadet der Bestimmungen des Paragraph 30, nicht erfolgreich abgelegt wurde. Das Recht, die versäumten Prüfungen abzulegen, bleibt jedoch gewahrt. Nach erfolgreicher Ablegung besteht bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen wieder Anspruch auf Immatrikulation. Als wichtige Gründe gelten solche, die geeignet waren, den Studierenden an der gehörigen Fortsetzung des Studiums zu hindern; sofern diese Bedingung erfüllt ist, insbesondere Krankheit, Schwangerschaft, Berufstätigkeit, wichtige familiäre Verpflichtungen oder sonstige unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse.