Anlage 2
LEHRPLAN DER VOLKSSCHULEN (VOLKSSCHULKLASSEN) MIT KROATISCHER ODER MIT KROATISCHER UND DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VORSCHULSTUFErömisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VORSCHULSTUFE 1. Art und Funktion des Lehrplanes
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe der Lehrplan. Wegen des kompensatorischen Charakters dieser Schulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen. Er ist als Planungskonzept angelegt, das dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder, deren Vorkenntnisse in kroatischer und deutscher Sprache und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse ermöglicht.
2. Verbindliche Übungen
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist den Lehrer auf die Vielseitigkeit seiner Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.
Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
3. Planung der Jahresarbeit
Jeder Lehrer hat seiner Arbeit in der Vorschulklasse eine Planung zugrunde zu legen, welche kontinuierlich im Hinblick auf die spezielle Situation seiner Klasse zu entwickeln ist. Angebotene Jahrespläne dienen dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.
Die Planung der Jahresarbeit für eine Vorschulklasse verlangt vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülergruppen. Hiebei ist auf die Bedeutung der Sprachförderung ausreichend Bedacht zu nehmen.
(Anm.: 4. Vorschulgruppen aufgehoben durch BGBl. II Nr. 136/2000)Anmerkung, 4. Vorschulgruppen aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2000,)
5. Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimensionen zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen, dies ermöglicht den Kindern die Bestätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel).
Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schüler dar und bieten dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse, kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist zumindest eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln erforderlich.
Gezielte Fördermaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit, insbesondere mit der Begegnung der kroatischen und der deutschen Sprache im täglichen Leben auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die Aufgaben der Vorschulstufe ist der enge Kontakt zwischen Lehrer und Eltern besonders wichtig. Hiebei hat der Lehrer die Eltern insbesondere über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern, sodaß die Schulfreie im vollen Ausmaß erreicht werden kann. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe ist auch die Kooperation der Lehrer mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten und der ersten Schulstufe der Grundschule. Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen Dienst, den Schularzt und gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.
7. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Abschnitt II Z 12 (schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und Z 13 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) finden mit der Maßgabe Anwendung, daß sich die gegenstandsbezogene Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche Übungen bezieht.Abschnitt römisch II Ziffer 12, (schulautonome Lehrplanbestimmungen) letzter Absatz und Ziffer 13, (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) finden mit der Maßgabe Anwendung, daß sich die gegenstandsbezogene Lernzeit im Sinne eines zeitgemäßen Vorschulunterrichtes primär auf verbindliche Übungen bezieht.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE)römisch II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE) 1. Art und Gliederung des Lehrplanes
Der Lehrplan der Grundschule mit kroatischer bzw. mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser äußert sich in der allgemeinen Festlegung des Bildungsziels, der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs für die einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie der fächerübergreifenden Lernbereiche. Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch den Lehrer.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Kroatischunterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Werkerziehung und Leibesübungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht (ausgenommen in Deutsch, Lesen und Schreiben) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Der Lehrstoff ist im Lehrplan in der Regel in zwei Spalten dargestellt:
In der linken Spalte wird die stoffliche Grobstruktur angegeben und dadurch die inhaltliche Linienführung eines Unterrichtsgegenstandes verdeutlicht. In der rechten Spalte wird die Grobstruktur modellhaft konkretisiert, sehr oft beispielhaft interpretiert.
Der Lehrplan umfaßt
Allgemeine Bestimmungen einschließlich der Unterrichtsprinzipien,
Allgemeines Bildungsziel,
Allgemeine didaktische Grundsätze,
Stundentafel,
Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische
Grundsätze der Unterrichtsgegenstände.
2. Zusammenfassung der Schulstufen
Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen werden im Lehrplan der Volksschule (Grundschule) zu je zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die erste und zweite Schulstufe (nach Bedarf auch über die Vorschulstufe) und die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe I und die Grundstufe II bilden die Grundschule.Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen werden im Lehrplan der Volksschule (Grundschule) zu je zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe römisch eins über die erste und zweite Schulstufe (nach Bedarf auch über die Vorschulstufe) und die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Grundstufe römisch eins und die Grundstufe römisch II bilden die Grundschule.
Innerhalb einer Grundstufe sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Erforderlichenfalls kann die Schulkonferenz mit Zustimmung des Landesschulrates einzelne Teilaufgaben von einer Schulstufe auf die andere verlegen.
Zum Schuleingangsbereich vergleiche auch Punkt 9.
3. Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten
Auf Grund der §§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.Auf Grund der Paragraphen 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Grundschule nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Dem Wesen des Grundschulunterrichts entspricht es, eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht in der Grundschule – besonders auf der Grundstufe römisch eins – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen, Werkerziehung) – im allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht und der Kroatisch- bzw. Deutschunterricht auszuweisen.Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundschule orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Leibesübungen, Werkerziehung) – im allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde” orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht und der Kroatisch- bzw. Deutschunterricht auszuweisen.
Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.Die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe römisch eins integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe römisch II kann die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
4. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit und die Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:
Gesundheitserziehung
Leseerziehung
Medienerziehung
Musische Erziehung
Politische Bildung (einschließlich Friedenserziehung)
Interkulturelles Lernen
Sexualerziehung
Sprecherziehung
Erziehung zum Umweltschutz
Verkehrserziehung
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung).
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Formen offenen Unterrichts an. Die Unterrichtsprinzipien sollten jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer intensiven Durchdringung und gezielten Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.
5. Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Aus dieser Entscheidungsfreiheit des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst ihm seine pädagogische und didaktische Verantwortung. Wahl und Anwendung von Unterrichtsmethoden sind zudem eine schöpferische Leistung.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe folgende Grundsätze beachtet werden:
die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im allgemeinen so wie einzelner Schüler im besonderen;
die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.
6. Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Lehrers.Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Lehrers.
Der Lehrplan dient dem Lehrer bei seiner Planung als Grundlage für
die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe; dabei Berücksichtigung der geographischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten;
die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und ähnliches) und Medien des Unterrichts.
Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung (auch für den kroatischsprachigen Unterricht) auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe und Schulsituation der betreffenden kroatischen bzw. gemischtsprachigen Gemeinde bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsgemäßen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an. Angebotene regionale Jahrespläne (auch für den kroatischsprachigen Unterricht) können dem Lehrer als Hilfe für seine Planungsentscheidungen dienen.
7. Lernen und Lehren in der Grundschule
Um den Unterricht in der Grundschule kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewußtem, selbständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
projektorientiertes Lernen
wiederholendes und übendes Lernen ua. mehr.
Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
8. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Grundschule ist ein enger Kontakt zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten wichtig. Lehrer und Eltern sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder in kroatischer und deutscher Sprache sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken. Für die individuelle Förderung der Kinder in der Grundschule ist auch die Kooperation der Lehrer mit anderen Einrichtungen vorteilhaft. In der Phase des Schuleintritts bzw. des Schulübertritts ist die Kontaktnahme mit vorschulischen Einrichtungen bzw. mit weiterführenden Schulen wünschenswert. Wertvolle Hilfestellung kann vor allem durch den schulpsychologischen Dienst, den Schularzt und gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.
Aber auch die enge Wechselwirkung von schulischem und außerschulischem Lernen macht eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich. Je konsequenter die gegenseitige Information wahrgenommen wird, desto leichter wird es gelingen, Unterschiede in den Erziehungsformen der Schule und jenen des Elternhauses zu erkennen und pädagogische Maßnahmen zu überlegen. Dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts zu informieren. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn ihm die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
9. Schuleintritt – Schulübertritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vorschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschüler kennenzulernen und zu ihnen wie zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, ob sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, daß zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu den eher zielorientierten Lernformen der Grundschule zu erweitern.
Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, daß es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrern und Eltern kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die Paragraphen 62,, 63a sowie Paragraph 19, Absatz 8, des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
10. Klassenübergreifende und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen
Zum Zwecke des gegenseitigen Verständnisses, der gegenseitigen sprachlichen und kulturellen Wertschätzung und des Abbaues von Vorurteilen sollen besondere Maßnahmen wirksam werden.
An allen Schulen, an welchen neben zweisprachig geführten Klassen auch deutschsprachige Klassen geführt werden, sind klassenübergreifende, gemeinschaftsfördernde Maßnahmen vorzusehen.
Im Sinne des interkulturellen und sozialen Lernens sind unverbindliche Übungen, Freigegenstände sowie verschiedene Unterrichtsprojekte grundsätzlich klassen- bzw. schulstufenübergreifend anzubieten und durchzuführen.
Die genannten Maßnahmen sollen sicherstellen, daß auch jene einsprachigen Kinder, die keinen unterrichtsbedingten Kontakt mit zweisprachigen Kindern haben, regelmäßig in der Schule gemeinsam tätig sein können. Diese gemeinsamen Aktivitäten dürfen zu keiner Verkürzung des zweisprachigen Unterrichts führen.
Die im Volksschullehrplan angesprochenen kindgemäßen Lernformen (Lernen im Spiel, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen usw.) ermöglichen darüber hinaus vielfältige klassen- bzw. schulstufenübergreifende Aktivitäten.
11. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in der Grundschule
Auf der Grundstufe I ist der Unterricht in Werkerziehung (Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen Bereich und Schwerpunkt B: Bauen – Wohnen, Technik, Produktgestaltung) vom Lehrer für Werkerziehung zu erteilen. Auf der Grundstufe II ist der Unterricht in Werkerziehung, soweit dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) umfaßt, vom Lehrer für Werkerziehung und, soweit der Unterricht den Schwerpunkt B (Bauen – Wohnen, Technik, Produktgestaltung) umfaßt, vom Klassenlehrer zu erteilen.Auf der Grundstufe römisch eins ist der Unterricht in Werkerziehung (Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen Bereich und Schwerpunkt B: Bauen – Wohnen, Technik, Produktgestaltung) vom Lehrer für Werkerziehung zu erteilen. Auf der Grundstufe römisch II ist der Unterricht in Werkerziehung, soweit dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) umfaßt, vom Lehrer für Werkerziehung und, soweit der Unterricht den Schwerpunkt B (Bauen – Wohnen, Technik, Produktgestaltung) umfaßt, vom Klassenlehrer zu erteilen.
12. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe der Grundschule im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”) und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe der Grundschule im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”) und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breitgefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, das die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
Auf die Bildungsaufgabe der Volksschule und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (Z 13) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden.Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das im Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (Ziffer 13,) festgelegte Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten mit zwei oder vier Wochenstunden festgesetzt werden. Bei zwei Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit sechs Wochenstunden; bei vier Wochenstunden gegenstandsbezogener Lernzeit beträgt das Ausmaß der individuellen Lernzeit zwei Wochenstunden.
13. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Abschnitt II Z 14 des ersten Teiles der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, BGBl. Nr. 134/1963, in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.Abschnitt römisch II Ziffer 14, des ersten Teiles der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.Die Volksschule hat – wie alle österreichischen Schulen – im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich und zu Burgenländern, die sich bewußt zur Zweisprachigkeit bekennen, herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben der eigenen Volksgruppe, Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, jene Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die Schulreife besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen wurde, im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern.Gemäß Paragraph 9, des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, jene Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die Schulreife besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen wurde, im Hinblick auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern.
Die Volksschule hat in den ersten vier Schulstufen der Grundschule eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Dabei soll den Kindern eine grundlegende und ausgewogene Bildung im sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Persönlichkeitsbereich ermöglicht werden.
Ausgehend von den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Schüler, hat die Grundschule daher folgende Aufgabe zu erfüllen:
Entfaltung und Förderung der Lernfreude, der Fähigkeiten, Interessen und Neigungen;
Stärkung und Entwicklung des Vertrauens des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit;
Erweiterung bzw. Aufbau einer sozialen Handlungsfähigkeit (mündiges Verhalten, Zusammenarbeit, Einordnung, Entwicklung und Anerkennung von Regeln und Normen);
Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten in kroatischer und deutscher Sprache (Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit);
Entwicklung und Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Einstellungen, die dem Erlernen der elementaren Kulturtechniken, einer sachgerechten Begegnung und Auseinandersetzung mit der Umwelt sowie einer breiten Entfaltung im musisch-technischen und im körperlich-sportlichen Bereich dienen;
schrittweise Entwicklung einer entsprechenden Lern- und Arbeitshaltung (Ausdauer, Sorgfalt, Genauigkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme);
ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit zu bewußtem, selbständigem, zielerreichendem Lernen hinführen.
Der umfassende Bildungsauftrag der Grundschule setzt sich die individuelle Förderung eines jeden Kindes zum Ziel. Dabei soll einerseits der individuellen Erziehungsbedürftigkeit und Bildsamkeit der Schüler entsprochen werden, andererseits bei allen Schülern eine kontinuierliche Lernentwicklung auch im zweisprachigen Bereich angebahnt werden. Damit soll die Grundschule die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.
Darüber hinaus ist es das Bildungsziel der zweisprachigen Volksschule des Burgenlandes, den Schülern auf der kognitiven und emotionalen Ebene den Wert der Zweisprachigkeit
für die Bewältigung lebenspraktischer Erfordernisse,
für das Gelingen positiver Kommunikations- und Kooperationsprozesse in der individuellen Lebenswelt,
für die Verwirklichung persönlicher Beiträge zum friedlichen Zusammenleben der Volksgruppen
bewußtzumachen, sie zum Erwerb einer entsprechenden Sprachkompetenz zu motivieren, zum Abbau von Vorurteilen beizutragen und zur Anwendung der Sprachkenntnisse bei geeigneten Sprachanlässen anzuregen.
Volksschule als sozialer Lebens- und Erfahrungsraum
Die Schule ist ein vielfältiger Erfahrungs- und Handlungsraum für Schüler, Lehrer und Eltern. Schulleben geht über den Unterricht weit hinaus. Neben sachlichem Lernen findet in der Schule immer auch soziales Lernen in unterschiedlichen Formen und Situationen statt.
Die Volksschule muß dem Kind Raum und Schutz gewähren, damit es Selbstwertgefühl entwickeln und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten aufbauen kann. Durch eine Situation gefühlsmäßiger Sicherheit und Entspanntheit wird einerseits schulisches Lernen begünstigt, andererseits wird aber auch soziales Verhalten positiv beeinflußt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist das grundsätzlich wertschätzende Verhalten des Lehrers jedem einzelnen Kind gegenüber. Ein Klima des Vertrauens, der Zuneigung, der Anerkennung und Offenheit begünstigt soziale Verhaltensformen der Kinder.
Die Volksschule soll den Kindern die Möglichkeit geben, ihre Bedürfnisse und Interessen unter Berücksichtigung anderer Personen wahrzunehmen und zu vertreten.
Konflikte, die sich aus dem Zusammenleben bzw. aus Interessenunterschieden ergeben, müssen frühzeitig zum Gegenstand gemeinsamer Reflexion gemacht werden; dabei wird der Schüler Mittel und Wege der Konfliktbewältigung kennenlernen.
Eine besondere sozialerzieherische Aufgabe erwächst der Grundschule dort, wo sie interkulturelles Lernen ermöglichen kann, weil Kinder mit deutscher und nichtdeutscher Muttersprache unterrichtet werden. Die Aspekte des interkulturellen Lernens unter besonderer Berücksichtigung des Kulturgutes der kroatischen Volksgruppe werden im besonderen Maße im Burgenland zu verwirklichen sein.
Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der Kroaten sind insbesondere Aspekte wie Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte (zB Erzählungen, Märchen, Sagen), Tradition, Liedgut usw. aufzugreifen.
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennenzulernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen, um das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen.
Interkulturelles Lernen soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen leisten. Querverbindungen zum didaktischen Grundsatz des sozialen Lernens und zum Unterrichtsprinzip Politische Bildung einschließlich Friedenserziehung sind sicherzustellen.
Eine günstige Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit und das Lernen der Kinder sind in hohem Maße von der Persönlichkeit des Lehrers abhängig. Aus der Sicht der Schüler befindet sich der Lehrer in einer Vorbildrolle. Diese Rolle wird bestimmt durch Art und Fähigkeit des Lehrers, dem Schüler offen zu begegnen. Er soll auf die Bedürfnisse des einzelnen eingehen, auftretende Schwächen mit Einfühlung und Verständnis akzeptieren und an ihrer Behebung bewußt mitarbeiten. Darüber hinaus muß der Lehrer durch sein Verhalten Vorbild in Konfliktsituationen, Partner in mitmenschlichen Beziehungen sowie Helfer und Berater bei der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten sein. Bei der täglichen Unterrichtsgestaltung darf sich der Lehrer nicht ausschließlich als Wissensvermittler und Belehrender, sondern auch als Lernender verstehen.
Nicht nur Lehrerverhalten, sondern auch bestimmte Rahmenbedingungen für Unterricht spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: kooperative Arbeitsformen, Abbau zu starker Lenkung, Einschränkung von Konkurrenzsituationen usw. Dadurch erfahren die Selbsttätigkeit und die Eigeninitiative der Schüler eine besondere Förderung.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die im Lehrplan der Volksschule, Dritter Teil, enthaltenen allgemeinen didaktischen Grundsätze (I. Allgemeine didaktische Grundsätze für die Grundschule) gelten auch für die zweisprachigen Volksschulen (Volksschulklassen) mit der Maßgabe, dass der Abschnitt I (Allgemeine didaktische Grundsätze für die Grundschule) wie folgt ergänzt wird:Die im Lehrplan der Volksschule, Dritter Teil, enthaltenen allgemeinen didaktischen Grundsätze (römisch eins. Allgemeine didaktische Grundsätze für die Grundschule) gelten auch für die zweisprachigen Volksschulen (Volksschulklassen) mit der Maßgabe, dass der Abschnitt römisch eins (Allgemeine didaktische Grundsätze für die Grundschule) wie folgt ergänzt wird:
Didaktische Hinweise für den zweisprachigen Unterricht
Zweisprachiger Unterricht hat grundsätzlich davon auszugehen, daß beim Spracherwerb und bei der Spracherweiterung – im Unterschied zum Fremdsprachenunterricht – dem jeweiligen familialen Hintergrund sowie dem sprachlichen Umfeld der Schule außerordentlich hohe Bedeutung zukommt.
Das heißt, daß im unmittelbaren Umfeld des Kindes (Familie, Freundeskreis usw.) beide Sprachen in unterschiedlichem Ausmaß vorhanden sind und Verwendung finden.
Aus diesen Gegebenheiten erfährt der zweisprachige Unterricht seine besondere Begründung, bezieht daraus hohe Motivation und bietet vielfältige Möglichkeiten praxisbezogener Unterrichtsgestaltung.
Ausgangspunkte für methodisch-didaktische Überlegungen sind daher einerseits die sprachlichen Lernvoraussetzung der Schüler und andererseits die unterschiedlichen Möglichkeiten, beide Sprachen zu gebrauchen:
Beobachtung und Einschätzung der individuellen sprachlichen Vorerfahrung der Kinder;
Vertrauen in die eingene (Anm.: richtig: eigene) Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider Sprachen abbauen;Vertrauen in die eingene Anmerkung, richtig: eigene) Sprechfähigkeit wecken bzw. Hemmungen bei der Verwendung beider Sprachen abbauen;
Sprechanlässe aus unmittelbaren Lebenssituationen des Kinder herleiten (zB Einbeziehung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder außerschulische Fachleute, Lernanlässe außerhalb der Klasse);
didaktische Analyse des sprachlichen und sozialen Umfeldes des Kindes als Grundlage für die Planung typischer, kommunikativer Sprechanlässe;
spontane Sprechanlässe im Schulalltag aufgreifen;
die Sprache des Lehrers hat Vorbildwirkung und leistet auch einen Beitrag zur Sprachentwicklung der Schüler;
Ausweitung der kommunikativen Fähigkeiten durch besondere Wertschätzung der Herkunftssprache/n sowie durch eine behutsame Hinführung in Richtung der burgenländisch-kroatischen Schriftsprache.
VIERTER TEIL
GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES UND DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
a) Stundentafel der Vorschulstufe
Verbindliche Übungen/Obavezne vje be | Klasse |
Religion/Vjeronauk ..................................................... | 2 |
Sachbegegnung/Predmetna nastava ............................. | 1,5-2 1) |
Verkehrserziehung/Prometni odgoj ............................. | 0,5 |
Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben/Jezik i govor, Pripravljanje na itanje i pisanje .......................................................................... | |
|
3,5 |
Mathematische Früherziehung/Rani matemati ki | |
odgoj ............................................................................ | 1,5 |
Singen und Musizieren/Pjevanje i muziciranje ........... | 1,5 |
Rhythmisch-musikalische Erziehung/ Ritmi ko-muzi ki odgoj ............................................................. | |
1-1,5 1) |
Bildnerisches Gestalten/Likovno oblikovanje ............ | 1 |
Werkerziehung/Ru ni rad .......................................... | 1 |
Leibesübungen/Tjelovjeba .................................... | 
| |
Spiel/Igranje .......................................................... | 6-7 1) |
Gesamtwochenstundenzahl | 20 |
| |
Förderunterricht/Dopunska nastava 2) | |
| | |
_______________
1) Soweit in der Stundentafel nur alternative Wochenstundenzahlen oder Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben sind, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch die Schulbehörde erster Instanz und dient insbesondere bei gemeinsamer Führung der Vorschulstufe mit der 1. bzw. 1. und 2. Schulstufe der Vermeidung von organisatorischen Problemen, die sich durch ein unterschiedliches Stundenausmaß der Vorschulstufe und den darauf folgenden Schulstufen ergeben können.
2) Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.2) Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe:
Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung “Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben” eine besondere Förderung in der Muttersprache des Kindes im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe vorgesehene Gesamtwochenstundenzahl nicht überschritten werden soll.
b) Stundentafel der Grundschule
Pflichtgegenstände/obavezni predmeti | Schulstufen und Wochenstunden 1) |
1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt |
Religion/Vjeronauk ............................................ | 2 | 2 | 2 | 2 | |
Sachunterricht/Predmetna nastava ..................... | 3 | 3 | 3 | 3 | |
Deutsch, Lesen, Schreiben/Nim ki, itanje, pisanje ................................................................ | 5 | 5 | 6 | 6 | |
Kroatisch, Lesen, Schreiben/Hrvatski, itanje, pisanje | 3 | 3 | 3 | 3 | |
Mathematik/Matematika .................................... | 4 | 4 | 4 | 4 | |
Musikerziehung/Muzicki odgoj ......................... | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Bildnerische Erziehung/ Likovni odgoj ............ | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Technisches Werken/ Tehni ki odgoj ... | 
| | | | | |
Textiles Werken/Ru ni rad .................... | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Leibesübungen/ Tjelovje ba .............. | 2 | 2 | 2 | 2 | |
Verbindliche Übung/ Obavezna vje ba | | | | | |
Verkehrserziehung/ Prometni odgoj ................. | x 2) | x 2) | x 2) | x 2) | |
Gesamtwochenstundenzahl 1) | 20-23 | 20-23 | 22-25 | 22-25 | 90 |
| | | | | |
Förderunterricht/ Dopunska nastava 3) | | | | | |
- fächerübergreifend/ za razli ne predmete | 1 | 1 | 1 | 1 | |
- Kroatisch/Hrvatski | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| | | | | |
Unverbindliche Übungen/ Neobavezne vje be | | | | | |
1. | Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen 4): | | | | | |
| Chorgesang/ Pjevanje u zboru .................. | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Spielmusik/ Muziciranje ........................... | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Leibesübungen/ Tjelovje ba ..................... | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Darstellendes Spiel/ Dramske vje be ........ | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Musikalisches Gestalten/ Muzi ko oblikovanje ............................................... | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Bildnerisches Gestalten/ Likovno oblikovanje | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Lebende Fremdsprache/ Tudji jezik ........... | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Interessen- und Begabungsförderung/ Podupiranje zanimanj i razvijanja nadarenosti | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | |
| Muttersprachlicher Unterricht/Materinski jezik ........................................................... | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | |
| | | | | | |
2. | Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: | | | | | |
| Chorgesang/Pjevanje u zboru .................... | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Spielmusik/Muziciranje ............................. | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Leibesübungen/Tjelovje ba ....................... | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Darstellendes Spiel/Dramske vje be ......... | 1 | 1 | 1 | 1 | |
| Musikalisches Gestalten/Muzi ko oblikovanje ................................................ | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Bildnerisches Gestalten/Likovno oblikovanje | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Lebende Fremdsprache/Tudji jezik ........... | x 5) | x 5) | 1 | 1 | |
| Interessen- und Begabungsförderung/ Podupiranje zanimanj i razvijanja nadarenosti | 2 | 2 | 2 | 2 | |
| Muttersprachlicher Unterricht/Materinski jezik ........................................................... | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 | |
| | | | | | | |
_____________
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Siehe erster Teil, Abschnitt II Z 12 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig. Siehe erster Teil, Abschnitt römisch II Ziffer 12, (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).
2) Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
3) Siehe Z 1 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule.3) Siehe Ziffer eins, der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule.
4) Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. “(1)” bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.4) Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. “(1)” bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
5) 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.
Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule:
Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule gelten mit der Maßgabe, dass in den Z 1 und 3 der Wendung “Deutsch, Lesen, Schreiben” jeweils die Wendung “Kroatisch, Lesen, Schreiben” angefügt wird, auch für die oben angeführte Stundentafel.Die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, vierter Teil, betreffend die Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule gelten mit der Maßgabe, dass in den Ziffer eins und 3 der Wendung “Deutsch, Lesen, Schreiben” jeweils die Wendung “Kroatisch, Lesen, Schreiben” angefügt wird, auch für die oben angeführte Stundentafel.
Darüber hinaus ist für jene Kinder, deren Kenntnis in der kroatischen Sprache nicht ausreichend ist, ein Förderunterricht in Kroatisch anzubieten.
Soweit in der Stundentafel nur die Mindest- und Höchstzahl des Wochenstundenausmaßes angegeben ist, erfolgt die Festlegung des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen; sofern keine schulautonome Festlegung getroffen wird, erfolgt diese durch die Schulbehörde erster Instanz.
In den Volksschulen (Volksschulklassen) mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache sind im Übrigen die beiden Sprachen in allen Unterrichtsgegenständen (ausgenommen in Deutsch und Kroatisch) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß zu verwenden.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil, lit. a) in der jeweils geltenden Fassung.Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963, (Anlage A, fünfter Teil, Litera a,) in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil, lit. b) in der jeweils geltenden Fassung.Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963, (Anlage A, fünfter Teil, Litera b,) in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Die im Rahmen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134 (Anlage A, fünfter Teil, lit. c) in der jeweils geltenden Fassung, bekanntgemachten Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an Volksschulen sind in Anwendung zu bringen. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf die sprachliche Differenzierung Rücksicht zu nehmen.Die im Rahmen der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, Bundesgesetzblatt Nr. 134 (Anlage A, fünfter Teil, Litera c,) in der jeweils geltenden Fassung, bekanntgemachten Lehrpläne für den altkatholischen Religionsunterricht an Volksschulen sind in Anwendung zu bringen. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf die sprachliche Differenzierung Rücksicht zu nehmen.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 134/1963 (Anlage A, fünfter Teil, lit. d) in der jeweils geltenden Fassung.Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963, (Anlage A, fünfter Teil, Litera d,) in der jeweils geltenden Fassung.
SECHSTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE
Für Sachbegegnung, Verkehrserziehung, Sprache und Sprechen, Mathematische Früherziehung, Singen und Musizieren, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerisches Gestalten, Werkerziehung, Leibesübungen und Spiel gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, sechster Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSCHULE (MIT AUSNAHME DER VORSCHULSTUFE)
Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff:
Für den Sachunterricht, Deutsch, Lesen, Mathematik, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Werkerziehung und Leibesübungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht (ausgenommen in Deutsch, Lesen und Schreiben) den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Kroatisch, Lesen, Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Kroatischunterricht hat die Aufgabe, die Schüler – unter Berücksichtigung der individuellen Lern- und Sprachvoraussetzungen und unter Berücksichtigung der örtlichen sprachlichen Gegebenheiten – in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zu zwischenmenschlicher Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Ziel der zweisprachigen Grundschule ist eine altersgemäße Kommunikationsfähigkeit und die Bewahrung und Bereicherung der Umgangssprache im mündlichen und schriftlichen Bereich. Die Schüler sollen Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich in der burgenländisch-kroatischen gehobenen Umgangsprache (in der jeweiligen gehobenen regionalen Umgangssprache) ausdrücken können bzw. die Grundformen des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks selbständig gebrauchen können.
Im einzelnen geht es darum,
das Gefühl der Zugehörigkeit zur burgenländisch-kroatischen Volksgruppe zu entwickeln bzw. tolerantes Verhalten zu wecken und zu fördern; auch bei Schülern mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen;
die Notwendigkeit und den Wert der Pflege der kroatischen Umgangssprache soweit wie möglich bewußtzumachen bzw. die Vorteile der Zweisprachigkeit erahnen zu lassen und zur positiven Einstellung zum Kroatischen hinzuführen;
die individuellen Kroatischkenntnisse des Kindes bezüglich der Umgangssprache zu erweitern, den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu fixieren, zu üben und zu festigen und die Kommunikationsbereitschaft zu fördern und zu steigern;
einige Grundeinsichten in Funktion und Struktur der kroatischen Sprache gewinnen zu lassen;
zum sinnentnehmenden Lesen anzuregen; den passiven und aktiven Wortschatz, ausgewählt aus den Gegebenheiten des alltäglichen Lebens und aus dem Sachunterricht, auszubauen und zu festigen;
jeder Lehrplanstufe regelmäßig auch entsprechende musikalische Inhalte zuzuordnen (Pflege des kroatischen Liedgutes);
undund in der Grundstufe II:
allmählich zur burgenländisch-kroatischen gehobenen Umgangssprache überzugehen;
allenfalls eine möglichst ausgeglichene Zweisprachigkeit zu fördern;
erste Einblicke in das literarische Schaffen der Burgenländischen Kroaten zu ermöglichen;
zum Lesen kroatischer Kinderbücher anzuregen;
einfache Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die bis zu einem gewissen Maße zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.
Der Kroatischunterricht gliedert sich in folgende Teilbereiche:
Lesen/

itanje
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
Sprachbetrachtung/Razmi

ljanje o jeziku.
Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Gleiches gilt für den die Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb”, der ebenfalls in die oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist.Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und die stoffliche Linienführung des Lehrplans, soll aber keinesfalls einer sinnvollen Vernetzung von Lernbereichen entgegenstehen und ermöglicht daher dem Lehrer einen kindgemäßen und sachgerechten Unterricht. Gleiches gilt für den die Grundleistungen der Kinder sichernden Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb”, der ebenfalls in die oben angeführten Teilbereiche zu integrieren ist.
Sprechen/Govor:
Bei Schülern mit Vorkenntnissen in Kroatisch soll die Erhöhung der Bereitschaft zur mündlichen Kommunikation im Vordergrund stehen. Sie sollen bis zum Ende der Grundschule zum sicheren Gebrauch der kroatischen Sprache geführt werden. Daneben beginnt für alle Schüler die systematische Arbeit mit einfachen Übungen im mündlichen Ausdruck.
Alle Schüler sollen bis zum Ende der Grundschule in der Lage sein, sich in kroatischer Sprache zu verständigen.
Lesen/
itanje:
Der Leseunterricht auf der Grundstufe I soll den Schülern die grundlegende Lesefertigkeit vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten ermöglichen. Im Leseunterricht auf der Grundstufe II soll der Schwerpunkt auf dem sinnentnehmenden Lesen liegen. Die Lesefertigkeit ist zu erweitern.Der Leseunterricht auf der Grundstufe römisch eins soll den Schülern die grundlegende Lesefertigkeit vermitteln und damit die Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten ermöglichen. Im Leseunterricht auf der Grundstufe römisch II soll der Schwerpunkt auf dem sinnentnehmenden Lesen liegen. Die Lesefertigkeit ist zu erweitern.
Schreiben/Pisanje:
Der Schreibunterricht soll zur sicheren Beherrschung des kroatischen Schriftsystems führen.
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov:
Auf der Grundstufe I sollen die Schüler im Einklang mit den Inhalten aus dem Teilbereich „Sprechen” zu kurzen zusammenhängenden Äußerungen aus dem Schul- und Alltagsleben ermutigt werden. Auf der Grundstufe II wird neben gemeinsamen schriftlichen Übungen nach Möglichkeit zunehmend zu selbständiger Arbeit übergegangen.Auf der Grundstufe römisch eins sollen die Schüler im Einklang mit den Inhalten aus dem Teilbereich „Sprechen” zu kurzen zusammenhängenden Äußerungen aus dem Schul- und Alltagsleben ermutigt werden. Auf der Grundstufe römisch II wird neben gemeinsamen schriftlichen Übungen nach Möglichkeit zunehmend zu selbständiger Arbeit übergegangen.
Rechtschreiben/Pravopis:
Das richtige Schreiben soll von Anfang an geübt und das Rechtschreibkönnen kontinuierlich erweitert werden. Auf der Grundstufe II werden die Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches gewöhnt.Das richtige Schreiben soll von Anfang an geübt und das Rechtschreibkönnen kontinuierlich erweitert werden. Auf der Grundstufe römisch II werden die Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches gewöhnt.
Sprachbetrachtung/Razmi
ljanje o jeziku:
Allmählich wachsende Einsichten in Funktion und Struktur der kroatischen Sprache sind parallel zur deutschen Sprache zu vermitteln und zunehmend begrifflich zu sichern.
Lehrstoff: Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe)
Sprechen/Govor
Von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis-, Erfahrungs- und Interessenwelt des Kindes ausgehend sollen die Schüler lernen, durch bewußtes Zuhören sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und sie sollen ermutigt und angeregt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachen sprachlichen Mitteln zu verwirklichen und die in der Schule erworbenen Sprechformen und sprachlichen Mittel allmählich auch im Gespräch anzuwenden.
Bei Schülern mit Vorkenntnissen in kroatischer Sprache werden aufbauend auf die vertraute Umgangssprache erweiterte mündliche Übungen und variierte Übungsformen im Vordergrund stehen, wobei auch der Wortschatz auf verschiedenen Ebenen systematisch angewandt, gefestigt und erweitert wird.
Bis zum Ende der 2. Schulstufe sollen auch die Aussprache und das Schreiben der für die kroatische Sprache spezifischen Laute und Buchstaben eingeübt und gefestigt werden. Die Schüler sollen allmählich an eine diphtongfreie Aussprache gewöhnt werden.
Motivierung, Aktivierung | – | Bereitschaft zum Mittun, zum Zuhören, zum Erzählen, Mitteilen in kroatischer Sprache entwickeln |
– | das Interesse für Kroatisch auch durch Singen kroatischer Lieder erhöhen und fördern Motivationsträger: kroatische Reime, Lieder, Lernspiele (Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing-, Tanzspiele) |
Soziale Kontakte aufnehmen oder herstellen, einfache Sprechsituationen (Handlungen anbahnen, Informationen geben, Stellung nehmen, Wünsche und Gefühle äußern, ...) sprachlich bewältigen | – | Sprechsituationen spielerisch erproben |
– | Grüßen, Begrüßen, sich verabschieden |
– | sich und Mitschüler vorstellen, sich kennenlernen |
– | sich entschuldigen |
– | sich erkundigen (zB nach dem Weg), Auskunft geben |
– | Mitschüler einladen |
– | Angaben über sich und andere machen |
– | Fragen stellen |
– | Vorschläge (Spiel, Pause ...) machen, zustimmen, ablehnen |
– | Befehle erteilen |
– | helfen wollen, um Hilfe bitten, ersuchen um ..., trösten, beruhigen |
– | Wünsche äußern, sich bedanken, Mitleid ausdrücken |
Vorformen des Gesprächs | – | Spiele zur Weitergabe des Wortes |
– | Rate- oder Fragespiele |
– | Sprechketten |
Beachten wichtiger Gesprächsregeln | – | ausreden lassen, nicht auslachen |
– | dem Sprecher aufmerksam zuhören |
Behutsames Hinführen zu verschiedenen Gesprächsformen | – | kurze Partner-, Kreisgespräche zu Themen aus dem Erfahrungs- und Interessensbereich des Kindes regelmäßig einschalten |
– | persönliche Erlebnisse, Beobachtungen kurz erzählen |
– | zu Bild- und Bildergeschichten sprechen |
– | Geschichten fortsetzen, verändern, kurz nacherzählen |
Erwerb eines entwicklungsgerechten Wortschatzes; Wortschatz systematisch erweitern und differenzieren | – | Erweiterung besonders durch Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen |
– | aus den Inhalten des Sachunterrichts |
Richtige Satzmuster üben | – | Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden |
Deutlich sprechen | – | Fördern des natürlichen, deutlichen und diphtongfreien Sprechens |
– | Übungen zur Lautunterscheidung (zB c-c, s-z) |
Texte sinngestaltend sprechen | – | Reimwörter finden; Reime, einfache Gedichte sprechen, memorieren |
– | kurze Gedichte frei vortragen |
| | |
Lesen/
itanje
Die Schüler sollen bis zum Ende der 2. Schulstufe eine möglichst anhaltende Lesemotivation entwickelt haben und kurze Texte geläufig lesen können. Dem sinnerfassenden und sinngestaltenden Lesen ist ebensoviel Aufmerksamkeit zu schenken wie dem Üben der Fertigkeit im fließenden und ausdrucksvollen Lesen.
Erstlesen (Grundleistungen):
Den nachfolgend genannten Grundleistungen kommt als Voraussetzung für den Erstleseunterricht im engeren Sinn besondere Bedeutung zu (siehe dazu auch diesbezügliche didaktische Grundsätze).
Lesemotivation | zur Weckung des Lesewillens und zur Erhaltung der Lesefreude |
Sprachförderung | Umfassende und gezielte Maßnahmen zur Sprachentwicklung; wechselseitige Unterstützung von mündlichem Sprachunterricht und Lesenlernen |
Sprechmotorik | Artikulierendes Sprechen, Beobachten der Lautbildung (Vokale, Konsonanten, individuelle Fehlerkorrektur, diphtongfreies Sprechen), richtige Satzintonation |
Akustische Gliederungs- und Merkfähigkeit | Gehörte Sprache in Wörter gliedern; Wörter von ähnlich klingenden anderen unterscheiden und später wiedererkennen (muka – muka); Einzellaute erkennen, von anderen unterscheiden und später wiedererkennen; stimmhafte und stimmlose Konsonantenpaare (zB p-b, k-g, ...) sowie das z-s; - ; - ; d -dj; j; nj; l-lj; die Aussprache des h (kruh), des vokalen r (vrt) und des aus dem Konsonanten l abgeleiteten Vokals o am Silben- oder Wortende (zB rekao, ...); einfache Reime erkennen, sich merken, selbst bilden |
Visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit | Auf Bildern Einzelheiten erkennen und später wiedererkennen; die Gliederung von gedruckten und geschriebenen Texten in Wörter wahrnehmen, einige Wörter von anderen unterscheiden und später wiedererkennen |
Symbolcharakter der Schrift und anderer Zeichen | Erfassen, daß Schrift und andere Zeichen (zB Verkehrszeichen) etwas bedeuten und daß man ihre Bedeutung durch „Lesen” finden kannErfassen, daß Schrift und andere Zeichen (zB Verkehrszeichen) etwas bedeuten und daß man ihre Bedeutung durch „Lesen” finden kann |
Grundlegende Begriffe | Wort, Laut, Schrift, Buchstabe links, rechts, oben unten, vorne, hinten und dergleichen |
| |
Erstleseunterricht (Lehrgang):
Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht im eigentlichen Sinn der Grundstufe I mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische Abfolge ausdrückt.Unabhängig von der gewählten Methode und Ausgangsschrift umfaßt der Erstleseunterricht im eigentlichen Sinn der Grundstufe römisch eins mehrere Teilschritte, wobei ihre Reihenfolge keine bindende methodische Abfolge ausdrückt.
Übungen zum akustischen, sprechmotorischen und visuellen Durchgliedern von Sätzen und Wörtern | Durchgliedern von Sätzen in Wörter Ähnlich klingende Wörter sprechen, vergleichen und unterscheiden Laute und Lautgruppen heraushören und sprechen Gleiche Buchstabengruppen in verschiedenen Wörtern feststellen, von anderen unterscheiden und kennzeichnen Durchgliedern von Wörtern durch Ab- und Aufbauübungen Laute und Buchstaben austauschen und neue Wörter entstehen lassen |
Erfassen der Laut-Buchstaben-Zuordnung in ihren verschiedenen Varianten und Qualitäten; Beherrschen der Buchstaben | In vielseitigen Übungen jedem Buchstaben den ihm entsprechenden Buchstaben den ihm entsprechenden (zB Buchstaben suchen, feststellen, benennen, sortieren, unterscheiden) |
Kennenlernen der spezifischen Laute und Buchstaben der kroatischen Sprache | z-s, - , - , d -dj, l-lj, n-nj |
Speichern und Wiedergeben von Wörtern und Buchstabengruppen | Einprägen von ausgewählten Wörtern durch oftmaliges Anbieten ihres Schrift- und Klangbildes und sprechmotorisches Wiedergeben Übungen zum raschen Wiedererkennen von Wörtern und Wortgruppen |
Aufbauendes Zusammenlesen | Aufbauendes Zusammenlesen zunächst von bekannten, dann von unbekannten Wörtern, Erfassen ihrer Bedeutung Vielfältige Auf- und Abbauübungen Durch Austauschen, Weglassen und Hinzufügen von Buchstaben bei bekannten und später bei unbekannten Wörtern, die Bedeutung eines Wortes verändern (zB kost-gost-most-radost-dosta) In neuen Wörtern bekannte Elemente erkennen und als Lesehilfe verwenden Sätze mit bekannten und neu gelernten Wörtern bauen und umbauen Erfassen ihrer Bedeutung bzw. ihrer Bedeutungsänderung |
Weiterführendes Lesen: | |
Steigerung der Lesesicherheit und der Lesegeläufigkeit | Vielfältige Übungen zur guten Aussprache Überschauendes Lesen von Texten in immer größeren Sinnschritten; zB durch Übungen im „Blitzlesen”Überschauendes Lesen von Texten in immer größeren Sinnschritten; zB durch Übungen im „Blitzlesen” Beachtung der wichtigsten Satzzeichen |
Übungen zum sinnerfassenden Lesen | Vom lauten zum stillen Lesen von Texten Beantworten von Fragen zum gelesenen Text Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlichem Schriftliche Anweisungen, Aufforderungen und ähnliches verstehen |
Begegnung mit literarischen Texten in möglichst natürlichen Lesesituationen | Umweltgeschichten, Märchen, Kinderlyrik, kurze dramatische Szenen usw. Einbeziehung von Privatlektüre |
Erste Übungen zum partnerbezogenen sinngestaltenden Lesen(Vorlesen) von vorgeübten Texten in natürlichen Lesesituationen | Literarische Texte Gebrauchstexte (zB Anleitungen Einladungen, Aufforderungen, Hinweise, Anordnungen, Anfragen, Listen, Notizen Eigene Niederschriften und Niederschriften von Mitschülern lesen |
| |
Schreiben/Pisanje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
Buchstaben beider Sprachen, Ziffern und Zeichen in einer der österreichischen Schulschrift angenäherten Form aus der Vorstellung schreiben können (dies schließt nicht aus, daß die Schüler mit dem Schreiben der Druckschrift vertraut gemacht werden);
kurze Texte gut lesbar schreiben können;
Ansätze zu einer geläufigen Schrift erkennen lassen.
Darüber hinaus orientiert sich der Schreibunterricht am Lehrstoff des Lehrplanes der Volksschule, siebenter Teil.
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
Bis zum Ende der 2. Schulstufe
soll Freude am Verfassen von Texten entwickelt werden;
sollen Wünsche, Fragen, Antworten u. dgl. niedergeschrieben werden können.
Vorbereitende Übungen zum Verfassen von Texten | Das mündliche Erzählen und Mitteilen der Schüler allmählich in die Form kurzer schriftlicher Texte lenken Vorgegebene kurze Texte, aber auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben |
– | Wesentliches von weniger Wesentlichem bzw. Unwesentlichem unterscheiden | Ungeordnet vorgegebene Sätze zu einem sinnvollen Text ordnen, allenfalls ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz ordnen Passende Überschriften zu einfachen Geschichten, zu Bildern finden und schreiben Die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken |
– | Vorgegebene Textteile ergänzen | ZB zu einer Geschichte einen Schluß finden |
– | Gemeinsames Erarbeiten eines Textes | ZB zu einem Ereignis, Bild – oder zu Bildern |
Texte verfassen | Selbständig verfaßte Niederschriften können anfangs nur aus einem Wort, einer Wortgruppe oder einem kurzen Satz bestehen. Sie werden im allgemeinen erst allmählich (so lange wie nötig durch das gemeinsame Verfassen von Texten) auf zwei oder mehrere kurze Sätze erweitert. Einzelne Schüler können zu kurzen selbständigen Niederschriften (Textverfassungen) ermutigt werden: |
– | andere informieren (zB durch Mitteilungen, durch einfache Beschreibungen von Personen, Tieren, Gegenständen) |
– | an andere appellieren (zB durch Bitten, Wünsche, Anfragen, Einladungen) |
| | | |
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
einen begrenzten Wortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, der Interpunktion und der Trennung erworben haben.
Motivation | Die Verantwortung für richtiges Schreiben wecken und fördern |
Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes | Einen sorgfältig ausgewählten Bestand an Wörtern möglichst sicher schreiben und anwenden (Auswahlkriterien: aktiver Wortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert im Hinblick auf spätere Analogiebildungen) Wörter auch akustisch, sprechmotorisch und optisch durchgliedern und visuell und schreibmotorisch gut einüben Wörter, Wortgruppen und kurze Sätze abschreiben und allenfalls aufschreiben |
Besonderheiten der Rechtschreibung: | Aus vielen Analogiebildungen erfassen, |
– | Großschreibung | – | daß man Eigennamen (Mirko, Golubic, Pinkovac) groß schreibt, |
– | daß das erste Wort im Satz und das erste Wort einer Überschrift groß zu schreiben sind |
– | Interpunktion | Die Satzschlußzeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in leicht erfaßbaren Beispielen richtig anwenden |
| | | |
Sprachbetrachtung/Razmi
ljanje o jeziku
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 2. Schulstufe
Interesse am bewußten Umgang mit Sprache entwickeln.
Einsicht in Sprache durch Entdecken, Vergleichen und Betrachten | Im Zusammenhang mit dem Erstleseunterricht können viele sprachliche Erscheinungen (in den Bereichen Satz, Wort, Buchstabe bzw. Laut) bewußt gemacht werden, zB die Gliederung von gedruckten oder geschriebenen Texten in Wörter; Buchstaben in verschiedenen Positionen eines Wortes Wiederholtes Vergleichen und Betrachten am anschaulich vorliegenden Sprachmaterial führen zunehmend zum Erfassen (in Teilbereichen zum Benennen) sprachlicher Erscheinungen |
Einsicht in Sprache durch spielerischen Umgang mit sprachlichen Elementen | Neue Wörter durch Weglassen, Hinzufügen oder Austauschen eines Buchstabens oder eines Lautes bilden Reimwörter |
Der Satz als Sinneinheit | Sätze bauen und umbauen Unvollständige Sätze ergänzen bzw. Lückensätze vervollständigen Satzschlußzeichen anwenden: Punkt, Fragezeichen, Rufzeichen |
Die Wortart „Namenwort”Die Wortart „Namenwort” | Sammeln und Ordnen von Namen aus der Lebenswelt des Schülers (Namen von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen) Suchen von Namenwörtern in Sätzen |
Sprachbezogene Begriffe | Die Begriffe „Buchstabe”, „Laut”, „Wort”, „Satz” anhand von Beispielen verstehen (nicht definieren) und im Umgang mit Sprache anwendenDie Begriffe „Buchstabe”, „Laut”, „Wort”, „Satz” anhand von Beispielen verstehen (nicht definieren) und im Umgang mit Sprache anwenden |
| |
Grundstufe II
Sprechen/Govor
Bei allmählich etwas umfangreicher werdendem Erzählen, Mitteilen, Berichten aus dem Alltag der Schüler, aber auch aus den Sachbereichen anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere dem Sachunterricht und Lesen, ist das Hauptgewicht auf ein durch aufmerksames Zuhören genauer werdendes Erfassen der Einzelheiten zu legen.
Bei fortgeschritteneren Schülern soll auch die kritische Stellungnahme zum Gehörten geübt werden.
Auch die Korrektur von Fehlern beim Sprechen soll allmählich durchgeführt werden.
Der Übergang zur gehobenen Umgangssprache ist in der Weise zu führen, daß die Schüler ihre Gedanken bis zum Ende der 4. Schulstufe in Wort und Schrift richtig, einfach und klar auszudrücken vermögen.
Auf gezielte, ausreichende Wiederholung und Festigung ist zu achten.
Der bisher gewonnene Wortschatz soll stets in neuen Sprechsituationen verwendet werden.
Bis zum Ende der 4. Schulstufe soll ein grundlegender, erweiterter Wortschatz inhaltlich erschlossen und begrifflich verfügbar sein.
Ebenso sind die in der Schule erworbenen Sprech- und Sprachformen im Gespräch anzuwenden.
3. und 4. Schulstufe
Anschaulich und klar erzählen | Über Ereignisse, persönliche Erlebnisse u. dgl. in zeitlich richtiger Abfolge erzählen |
Beim Erzählen wesentliche Einzelheiten berücksichtigen | Kurze gelesene, gehörte oder ausgedachte Geschichten anderen erzählen |
Andere informieren | Einfache Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst genau sprachlich darstellen allenfalls: Wesentliche Merkmale von Gegenständen, Tieren, Personen kurz und treffend beschreiben Sachinformationen weitergeben (zB von sachlichen Zusammenhängen mit Hilfe von Texten, Bildern, Tafelbildern ... berichten) Wünsche anderen mitteilen |
Aufmerksam zuhören | Sprachangeboten verschiedener Art (auch Medien) eine Zeitlang aufmerksam zuhören Wesentliches erfassen und wiedergeben Zu Gehörtem eventuell Stellung nehmen |
Verschiedenartige Sprechhandlungs-situationen sprachlich allmählich bewältigen | ZB |
– | Kontakt aufnehmen |
– | trösten, wünschen, richtigstellen, ermuntern |
– | zustimmen |
– | die eigene Meinung begründen |
Weitergehende Schulung des Zuhörens, Aufeinander-Hörens und Verstehens | ZB durch verschiedene kommunikative Spiele Unterscheiden von Wesentlichem und Unwesentlichem Zusammenfassen wichtiger Ergebnisse eines kurzen Gesprächs |
Wichtige Redeelemente für das Gespräch | ZB Einleitung, Anknüpfung, Weiterführung |
Erweitern der Gesprächsregeln | ZB beim Thema bleiben Seine Meinung vertreten Seine Meinung ändern, wenn man überzeugt worden ist Anteilnehmen durch Rückfragen, Zustimmen, Ablehnen Stichwort-Notizen machen |
Beherrschen einfacher Gesprächsformen | Partner-, Gruppen- und Kreisgespräche zu Sachthemen aus dem Erfahrungs- und Interessensbereich der Kinder oder aus Sachbegegnungen in verschiedenen Lernbereichen Über den Gesprächsablauf (zB anhand einer kroatischen Rundfunk- bzw. Fernsehsendung) miteinander sprechen |
Wortschatz erweitern und differenzieren | Gegenstände und Bilder besprechen oder beschreiben Beobachtungen und Vorgänge sprachlich darstellen Verschiedene Möglichkeiten der Wortbildung erproben Sicherung des normgerechten Gebrauchs von Zeit-, Namen- und Eigenschaftswörtern in der burgenländisch-kroatischen gehobenen Umgangssprache Wortbedeutungen durch Ordnen, Vergleichen und Anwenden unterscheiden |
Satzmuster üben und erweitern | Vorwörter mit dem richtigen Fall gebrauchen Üben von Satzmustern und Wortwendungen, die häufig fehlerhaft verwendet werden (zB Germanismen) |
Ausdrucksvoll und deutlich sprechen | Verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten sprachlichen Handelns für bestimmte Situationen erproben (Rollenspiele) Übungen zur Schulung der Artikulation: Wörter und Texte bewußt artikuliert sprechen (Sprechspiele) Erhöhte Anforderungen bei der Schulung der Artikulation (Flüstersprache) Übungen zum sicheren Gebrauch unterschiedlicher Mittel des ausdrucksvollen Sprechens (Lautstärke, Tempo, Pause, Mimik, Gestik) Sicherung der Lautbildung und Übungen zur Lautunterscheidung |
Texte nachgestaltend und umgestaltend sprechen | Durch unterschiedliches Sprechen von Texten (fröhlich, weinerlich...) verschiedene Stimmungen ausdrücken |
| | |
Lesen/
itanje
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
ihr Lesen zunehmend an persönlichen Interessen orientieren;
altersgemäße Texte selbständig lesen und inhaltlich erschließen können;
durch die Auseinandersetzung mit Texten deren Absichten erkennen können;
vorbereitete Texte sinngestaltend vorlesen können.
3. und 4. Schulstufe
Förderung und Unterstützung der Lesebereitschaft und der individuellen Leseinteressen | Möglichst oft auf aktuelle, altersgemäße Texte hinweisen Altersgemäße Texte anbieten (Klassenbibliothek, Schulbibliothek, Gemeindebibliothek, Privatlektüre) Zum Entlehnen von kroatischen Büchern motivieren |
Erfahren, daß man aus Texten Sinn entnehmen kann | Geeignete Lesestoffe sind Volks- und Kunstmärchen, Sagen, Fabeln, Legenden, Geschichten über Tier und Pflanzen, Erzählungen, Umweltgeschichten usw. Handlungszusammenhänge erleben und erkennen Einfache Handlungsabläufe richtig wiedergeben (zB erzählen, spielen) Gemeinsam über Texte und ihre unterschiedliche Wirkung sprechen Zu Texten die eigene Meinung äußern und begründen, Texte phantasievoll weiterführen |
Steigerung der Lesefertigkeit | Überschauendes Lesen in immer größeren Sinnschritten Lesen von Texten verschiedener Druckgrößen und Schriftarten Übungen zur guten Aussprache Lesen einfacher Texte unter Beachtung der Leseflüssigkeit Lesen einfacher Texte in zunehmend steigendem Tempo |
Vorbereitung und Übung textgerechten Vorlesens und Vortragens | Vielfältiges Üben sinnentsprechenden und sinngestaltenden Lesens und Vortragens |
– | Lesen und Vortragen von Kinderreimen, Gedichten ua. unter besonderer Beachtung der Klangstruktur und der Sprechpausen |
– | Auswendiglernen und Vortragen von Gedichten |
| | |
Schrift und Typografie (Schreiben) / Pisanje i tipografija (pisanje)
Schrift und Schriftzeichen sowie einfache Möglichkeiten des Layouts im Alltag | Briefe, Einladungen, Plakate, Schülerzeitungen, ... herstellen |
Schrift und Schriftzeichen als Verständigungsmittel und als Bildelemente | ... auch Blockschrift und Gemischtantiqua; Buchstaben auch stempeln, schablonieren, ausschneiden, zerschneiden und anders zusammensetzen, aufkleben |
Bewusstes Wahrnehmen von Schrift und Schriftzeichen in der engeren Umwelt | Plakate, Lichtreklamen, Geschäftsaufschriften, Zeitungsköpfe, Embleme, Fernsehsignets, ... |
Fantasievolles Anwenden von Schrift, Schriftzeichen und Skripturalem | Skripturale Kritzeleien; übernommene, variierte oder frei erfundene Schriftzeichen; unterschiedlichste Materialien und Werkzeuge; ein- und mehrfärbig |
| |
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
Als Schwerpunkt bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten:
eine anhaltende Freude am Verfassen von Texten entwickelt haben;
eigene Erlebnisse, Beobachtungen, Dialoge, Erfundenes und ähnliches aufschreiben;
Mitteilungen, Aufforderungen, Wünsche, Hinweise, Anleitungen, Aufträge und ähnliches aufschreiben;
über Personen, Tiere, Gegenstände, Handlungsabläufe und Sachverhalte in ganzen Sätzen schreiben;
Einzelbilder und Bildfolgen schriftlich versprachlichen sowie Texte ergänzen und verändern;
Briefe und Grußkarten zu verschiedenen Anlässen schreiben;
Gelesenes, Gehörtes, Gesehenes, Gefühltes und Gedachtes in eigenen Worten (ganze Satze oder Stichworte) schriftlich wiedergeben.
3. und 4. Schulstufe
Begleitende Übungen zum Verfassen von Texten: | |
– | Wesentliches von weniger Wesentlichem bzw. Unwesentlichem unterscheiden | ZB passende Überschriften zu Bildern und Texten finden In Texten das Wichtigste unterstreichen Stichworte zu Gelesenem und Gehörtem aufschreiben | |
– | Gedanken ordnen und damit Möglichkeiten des Textaufbaus erkennen und finden | ZB vorgegebene Bildfolgen und Textteile ordnen und ergänzen Anfang, Höhepunkt, Abschluß von Texten erkennen und formulieren | |
– | Gedanken möglichst klar, genau, anschaulich und folgerichtig ausdrücken | ZB Dinge, Tätigkeiten, Eigenschaften, Sachverhalte, Geschehnisse, Ereignisse, Situationen usw. immer angemessener sprachlich darstellen: treffende Wörter; Aufforderungen, Ausrufe, Fragen; Anrede-, Einleitungs- und Schlußformel in Briefen; Verwenden der wörtlichen Rede Die entsprechenden Zeitformen wählen | |
– | Texte zu einer Erfahrungsgrundlage gemeinsam erarbeiten | Texte zu einem gemeinsamen Erlebnis, zu einem Bild, zu Bildern und ähnliches in kleinen Gruppen oder im Klassengespräch erarbeiten | |
Texte verfassen: | | |
– | um andere zu unterhalten | ZB durch das Erzählen von eigenen Erlebnissen, Träumen, einfachen Geschichten zu Bildern, zu Reizwörtern, zu einem Erzählkern Sprechblasentexte Collage von Wörtern und Sätzen | |
– | um andere zu informieren | ZB durch das Beschreiben von Personen, Tieren, Gegenständen, Handlungsabläufen und Sachverhalten Nacherzählen einfacher Texte Einladungen, Briefe und Karten | |
– | um an andere zu appellieren | ZB durch Einladungen, einfache Werbetexte | |
– | um etwas für sich zu notieren | ZB (telefonische) Mitteilungen, Einkaufswaren, Liedtexte | |
| | | |
Rechtschreiben/Pravopis
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
einen allgemein gebrauchten, aber begrenzten Schreibwortschatz gründlich geübt haben und möglichst sicher beherrschen;
grundlegende Phänomene und Probleme der Rechtschreibung kennen, zB die gebräuchlichsten Fälle der Großschreibung, der Interpunktion ua.;
gleichartige Formen zusammenstellen, gemeinsame Merkmale beachten;
einfache Regeln formulieren und anwenden;
die Konsonantenangleichung folgender Paare beachten: b-p, d-t, g-k, z-s,

-

, d

-

.
3. und 4. Schulstufe
Ständige Pflege der Rechtschreibhaltung | Die Verantwortung für richtiges Schreiben erhalten und festigen; sich in Zweifelsfällen des Wörterbuches bedienen |
Erarbeitung und Sicherung eines begrenzten Wortschatzes | Einen sorgfältig ausgewählten Bestand an Wörtern sicher schreiben und in verschiedenen sprachlichen Zusammenhängen anwenden (Auswahlkriterien: aktiver Schreibwortschatz, Häufigkeit, exemplarischer Wert im Hinblick auf spätere Ableitung usw.) Jedes Wort optisch erfassen, akustisch, sprechmotorisch und optisch durchgliedern und visuell-schreibmotorisch gut einüben Wörter, Wortgruppen, Sätze und kurze Texte abschreiben und aufschreiben Einfache Wortfamilien; der Wortstamm als Hilfe |
Besonderheiten der Rechtschreibung: | |
– | Großschreibung | Großschreibung von Namenwörtern, des ersten Wortes im Satz und des ersten Wortes einer Überschrift Großschreibung der Anredefürwörter in Briefen |
– | Häufungen von aufeinanderfolgenden Konsonantenzeichen | Wörter üben, bei denen eine Häufung von aufeinanderfolgenden Mitlautzeichen auftritt (zB krt, skrbiti) |
– | Wörter mit „h”Wörter mit „h” | Wörter mit „h” üben (zB kruh, hvala, suho)Wörter mit „h” üben (zB kruh, hvala, suho) |
– | Palatale | Wörter mit Palatallauten besonders üben ( , , , , lj, nj, ...) |
– | Aussprache von s und z | Gegenüberstellung der Schreibung und Aussprache von s und z im Deutschen und Kroatischen (Vase, vaza; Nasen, nosi) |
– | Interpunktion | Sichere Anwendung der Satzschlußzeichen Punkt, Fragezeichen und Rufzeichen in einfachen Fällen Einfache Fälle der Beistrichsetzung zB in Aufzählungen Zeichen bei der einfachsten Form der wörtlichen Rede (zB Eva pita: „_____________?”)Zeichen bei der einfachsten Form der wörtlichen Rede (zB Eva pita: „_____________?”) |
Hilfen für das Rechtschreiben | Wörter alphabetisch ordnen, auch nach dem zweiten und dritten Buchstaben Übungen im Gebrauch des Wörterbuches Verwendung des Wörterbuches bei allen schriftlichen Arbeiten, auch bei den Schularbeiten |
| | |
Sprachbetrachtung/Razmisljanje o jeziku
Bei der Unterrichtsarbeit ist anzustreben, daß die Schüler bis zum Ende der 4. Schulstufe
Satzglieder durch die Verschiebeprobe ermitteln können;
Wortarten unterscheiden und mit der kroatischen Fachbezeichnung benennen können;
erste Einsichten in Wortbildung und Wortbedeutung gewonnen haben.
3. Schulstufe
Ersten Einblick in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen: | |
– | Der Satz als Sinneinheit | Sinnvolles Ergänzen von Satzfragmenten Durch die Betonung verschiedener Wörter den Sinn eines Satzes etwas ändern |
– | Satzarten unterscheiden | Sätze nach ihren Leistungen unterscheiden; aussagen, fragen, auffordern, ausrufen Den Satz in gleichen Wortfolgen mit verschiedener Intonation sprechen Die entsprechenden Satzschlußzeichen anwenden |
– | Satzglieder als umstellbare Elemente erkennen | Umstellung erproben und dabei Unterschiede hinsichtlich Bedeutung oder Wirkung angeben („zerschnittene” Sätze)Umstellung erproben und dabei Unterschiede hinsichtlich Bedeutung oder Wirkung angeben („zerschnittene” Sätze) |
Die wichtigsten Wortarten kennen: | |
– | Zeitwörter als Wörter zur Benennung von Tätigkeiten, Vorgängen und Zuständen | ZB Tätigkeiten ausführen und benennen Zu bestimmten Sachbereichen Tätigkeiten finden Hinführen zu den Zeitstufen (Gegenwärtiges, Vergangenes, Zukünftiges) in möglichst natürlichen Situationen |
– | Namenwörter als Wörter zur Benennung von Menschen, Tieren, Pflanzen, Dingen, Gedanken und Vorstellungen | Wortreihen aus verschiedenen Sachbereichen zusammenstellen (Benennung von Tieren, Pflanzen und Dingen) Abstraktes mit Namenwörtern bezeichnen, zB radost, strah, sri a Namenwörter nach Einzahl und Mehrzahl unterscheiden und ordnen Namenwörter in die Mehrzahl setzen Namenwörter in die Einzahl setzen Namenwörter nach dem Geschlecht ordnen Zusammenfassen von Personen, Speisen, Pflanzen, Tieren und Gegenständen durch Sammelnamen Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln, ihre Bedeutung besprechen |
– | Eigenschaftswörter zur Kennzeichnung von Eigenschaften | Eigenschaftswörter als Mittel zur genaueren Beschreibung von Eigenschaften von Lebewesen und Dingen Zu Namenwörtern inhaltlich passende Eigenschaftswörter suchen |
| | |
4. Schulstufe
Einsichten in Funktion und Bau von Sätzen gewinnen: | |
– | Die Stellung des Zeitwortes in verschiedenen Satzarten | Mit Satzgliedern spielerisch umgehen (Satzstreifen) Entdecken, wo das Zeitwort in einzelnen Satzarten steht |
– | Verfahren zur Ermittlung von Satzgliedern | Sätze mit Hilfe der Verschiebeprobe untersuchen Information durch Austausch eines Satzgliedes verändern Ausgebaute Sätze verkürzen Kurze Sätze durch Ergänzungen erweitern und die auf diese Weise veränderte Information besprechen |
– | Satzteile (Subjektsteil, Prädikatsteil) | Ausgebaute Sätze bis auf den Subjekts- und Prädikatsteil verkürzen Zusätzliche Information durch Ergänzungen feststellen |
Die wichtigsten Wortarten kennen: | |
– | Zeitwörter | Die Zeitformen Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft einander gegenüberstellen, Formveränderungen besprechen |
– | Namenwörter | Verschiedene Formen (Fälle) des Namenwortes in Texten entdecken Namenwörter in Ein- und Mehrzahl erkennen |
– | Fürwörter als Stellvertreter für Namenwörter | In Spielen und Gesprächen Fürwörter durch Gesten ersetzen Namenwörter durch Fürwörter ersetzen |
– | Eigenschaftswörter | Lebewesen und Dingen bestimmte Eigenschaften zuordnen Gleichheit und Unterschiede mit Hilfe von Eigenschaftswörtern feststellen Veranschaulichen der Vergleichsformen (Grundstufe, Mehrstufe, Meiststufe) |
Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung: | |
– | Vor- und Nachsilben | Neue Wörter durch Nachsilben bzw. Vorsilben bilden |
– | Wortfamilien | Zu einem Wortstamm gehörende Wörter sammeln und nach schon bekannten Wortarten ordnen |
– | Wortfelder | Allenfalls sinnverwandte Wörter sammeln (zB hoditi, bi ati, pa iti se, ...) |
| | |
Elementarer Spracherwerb
Für jene Schüler, die mit geringen Kenntnissen der kroatischen Sprache in die Volksschule mit kroatischer oder mit kroatischer und deutscher Unterrichtssprache eintreten, sind zunächst folgende Grundleistungen zu sichern.
Im Sinne des elementaren Spracherwerbs sind
die Schüler zu befähigen, möglichst bald dem Unterricht folgen zu können,
die Kommunikationsfähigkeit anzubahnen und
die Motivation zur Beschäftigung mit der kroatischen Sprache grundzulegen und zu vertiefen.
Diese Zielsetzungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander. Der Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” soll – unterstützend – die Begegnung mit der kroatischen Sprache in einer lustbetonten und zwanglosen Atmosphäre herbeiführen, die Freude der Kinder am Erlernen der kroatischen Sprache wecken und somit im allgemeinen eine positive Haltung gegenüber der kroatischen Sprache aufbauen.Diese Zielsetzungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander. Der Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” soll – unterstützend – die Begegnung mit der kroatischen Sprache in einer lustbetonten und zwanglosen Atmosphäre herbeiführen, die Freude der Kinder am Erlernen der kroatischen Sprache wecken und somit im allgemeinen eine positive Haltung gegenüber der kroatischen Sprache aufbauen.
Sprachliche Kommunikation muß als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten (Lieder, Rätsel, Reime, Spiele ...) erfahren werden, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes Bezug nehmen. Denn für das Kind ist es unnatürlich und schwierig, Sprache von ihrem Verwendungszweck zu trennen.
Die Schüler sollen in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur zwischenmenschlichen Verständigung im mündlichen (und schriftlichen) Bereich gefördert werden.
Da der Erwerb einer weiteren Sprache ein den Menschen in seiner Gesamtheit bewegender Prozeß ist und Kommunikation immer soziales Verhalten einschließt, ist das bewußt geplante Lernen von kooperativen Verhaltensweisen unabdingbar. Darüber hinaus soll eine offene, aufgeschlossene Haltung der Volksgruppe und ihrer Kultur gegenüber angestrebt werden.
ZIELE IM BEREICH DER FERTIGKEITEN:
Elementarer Spracherwerb soll den Aufbau von Hörverstehen und mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt haben. Leseverstehen und Schreiben als eigenständige Fertigkeiten sind im jeweiligen Unterrichtsgegenstand zu vermitteln. Das Schriftbild kann jedoch lernunterstützend eingesetzt werden, sobald das Klangbild abgesichert ist.
Durch Ausnützen natürlicher Kommunikationssituationen in der Klasse sollen die Schüler lernen, sprachlich zu handeln und die Unterrichtsarbeit mitzugestalten (zB Vorschläge machen, Wünsche vorbringen, Nichtverstehen äußern, um Wiederholung bitten usw.).
Weiters sollen die Schüler auf Alltagssituationen vorbereitet werden, die sich aus den Unterrichtsthemen ergeben. Das Rollenspiel wird dabei besondere Bedeutung haben und die Kinder zum Gebrauch der kroatischen Sprache in Alltagssituationen ermutigen.
Hörverstehen:
Die Schüler sollen möglichst bald in der Lage sein,
die Anweisungen und Anleitungen des Lehrers zu verstehen,
einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu erfassen sowie
einfache Hörtexte über Medien zu erfassen, sofern sie an Bekanntes anschließen.
Sprechfertigkeit:
Die Schüler sollen möglichst bald in der Lage sein, spontan und in einfachster Form
Kontakte mit Lehrern und Mitschülern aufzunehmen, Informationen zu geben und einzuholen, Gefühle und Wünsche zum Ausdruck zu bringen,
einfache Gespräche zu führen sowie
am Unterricht aktiv teilzunehmen.
LEHRSTOFF:
Ausgehend von Unterrichtssituationen und einfachen Alltagssituationen, die sich aus den verschiedenen Themen ergeben, soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene Sprechabsichten mit einfachsten Mitteln zu verwirklichen.
Hörverstehen und Sprechfertigkeit müssen sich vorerst am Unterrichtsgeschehen orientieren (Anweisungen, Anleitungen, Fragen zum Unterricht usw.). In weiterer Folge können sie im Rahmen der im Lehrplan vorgesehenen Erfahrungs- und Lernbereiche realisiert werden: Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen; Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Reisen; Tiere uä.
Mündliches Sprachhandeln: | |
Kontakteaufnehmen | Grüßen |
| Dobro jutro! Dobar dan! Dobar ve er! |
| Hvaljen budi Jezu Kristu ! |
Sich verabschieden |
| Zbogom! Dovidjenja! Laku no ! |
| Zdravo! Zdravi bili! |
Sich vorstellen |
| Ja sam, ... Zovem se, ... Ja se zovem ... |
| Ja stanujem ... Ja sam ... ljet star(a) |
| Ja sam di ak ( kolar), Ja sam divi ica ( kolarica) |
Andere vorstellen |
| To je ... Ovo je ... |
Einladen |
| More dojti ...? Da, rado. Ne, ne morem. |
Befinden erfragen |
| Kako Ti (Vam) ide? Kako si? Kako se ima ? |
Über ein Befinden Auskunft geben |
| Dobro! emerno! |
Jemanden ansprechen |
| Prosim, more (morete) mi pomo ? |
| Kamo pelja ova cesta? |
| Kade je ...? |
Sich entschuldigen |
| Oprosti! Oprostite! |
Handlungen anbahnen bzw. veranlassen | Um Hilfe bitten |
| Prosim, pomozi(te) mi! |
Hilfe anbieten |
| Kako Ti (Vam) morem pomo ? |
Jemanden ersuchen, etwas zu tun |
| Prosim, daj mi ... |
| Poka i(te) mi ... |
| Prosim(te), donesi(te) mi ... |
| Posudi(te) mi ... |
Informationen einholen und geben | Identifizieren eines bestimmten Gegenstandes |
| Je ovo tvoje ...? a ( to) je ovo? |
| iji ( ija, ije) je ovo ...?
|
Bedeutung, Schreibweise und Aussprache eines |
| kroatischen Wortes erfragen |
| Kako je to po hrvatsku? Kako se to pi e? |
| Je ovako dobro? |
Angaben über sich und andere machen |
| Ja sam ... Star(a) sam ... ljet |
| Sada sam ... ljet star(a). To je moja ... |
| Imam ... |
Angaben über Alter, Namen usw. vom Partner oder über eine dritte Person erfragen |
| Gdo/Ki si? Gdo/Ki je to? |
| Gdje/Kade djela ? |
| Ima brata (sestru)? Kako star(a) si? |
| a ( to) se rado igra ?
|
Sagen, daß man etwas nicht weiß |
| Neznam! |
Auskünfte über Lieblingstiere, Spielsachen, Kleidungsstücke usw. geben bzw. erfragen Fragen bzw. feststellen, wo sich etwas befindet |
| u, na, za, pred, uz, blizu ... |
Zeitangaben erfragen und Zeitangaben machen |
| Koliko uri je? Kada ...? |
| jutro, otpodne, napodne, dopodne, nave er |
Angaben über Tätigkeiten erfragen bzw. machen |
| a ( to) djela ? Pi em.
|
Fragen nach dem Preis |
| Koliko stoji? |
Sagen, daß man etwas nicht versteht/um Wiederholung ersuchen |
| Ne razumim! Prosim, reci(te) jo jedno ! |
Stellungnahmen abgeben | Zustimmung bzw. Ablehnung äußern |
| Dobro! To nije dobro! |
| Da, prosim! Ne, hvala! |
Etwas verneinen |
| Nimam! Ne u! Ne morem! |
Um Erlaubnis bitten und darauf reagieren |
| Smim ...? |
Anerkennungen äußern |
| Lipo! Jako lipo! Dobro! Jako dobro! |
Wünsche und Gefühle ausdrücken bzw. erfragen | Gefallen und Mißfallen äußern |
| Rado imam ... Vidi mi se ... Nimam rado |
Wünsche äußern und danach fragen |
| eljim ... Ne vidi mi se ... Prosim ...
|
| ivio, ivila, ivili!
|
| Sri an put! Na zdravlje! estitam! |
| Sve dobro! Dobro ra enje! |
| Bog Vam blagoslovi! |
Sich bedanken |
| Hvala! Bog plati! |
Mitleid, Bedauern ausdrücken |
| ao mi je! Moje su alovanje!
|
Äußerungen anderer verstehen: | |
Anweisungen verstehen | Anweisungen für Tätigkeiten am eigenen Platz verstehen und darauf reagieren |
| Stani(te) se! Sjedi(te) se! |
| Zami(te) knjigu! Poka i(te)! Slu aj(te)! |
| Pozdravi(te)! Ponovi(te)! |
Allgemeine Anweisungen für den Arbeitsrahmen sowie Ermahnungen verstehen und darauf reagieren |
| Tiho! Govori(te) [ itaj(te)] glasnije! |
| Digni ruku! Dojdi k tabli! Pomozi! |
| Pazi! Poslu aj! Svi skupa! |
| Umiri(te) se! Pro itaj, a si napisao! Izbri i plo u! Djelaj(te) po dva (svi skupa)! Zatvori(te) knjigu! Otvori(te) knjigu! |
Allgemeine Anweisungen zur Klassenordnung verstehen und darauf reagieren |
| Otpri(te) vrata! Zapri(te) vrata! |
| Poberi(te) pisanke! |
| Razdili(te) pisanke! Ugasi(te) svitlo! |
| Na gi(te) [upali(te)] svitlo! |
Fragen verstehen | | Gdo/Ki fali! Gdo/Ki zna ...? Gdo/Ki jo nije gotov? |
| Gdo/Ki e ...? Si popravio/popravila? |
| | |
Sprachbetrachtung:
Redemittel werden ganzheitlich erfahren und erlebt. Von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist abzusehen.
Wortschatz:
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der Themenbezogenheit, des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist. Die Erweiterung des Wortschatzes erfolgt im zweisprachigen Unterricht bzw. Kroatischunterricht.
Gehörschulung und Aussprache:
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Im Sinne einer intensiven Ausspracheschulung ist auf die individuellen Schwierigkeiten einzugehen.
Vor- und Nachsprechen | Mit Berücksichtigung der für das Kroatische charakteristischen Laute |
Übungen zur Lautunterscheidung | Soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime, Sprüche und rhythmische Sprechübungen |
Phonetische Übungen | Laute und Lautgruppen in ihren Eigenschaften wahrnehmen,unterscheiden und bilden, zB ähnlich klingende Laute, besonders charakteristische Laute |
| |
Didaktische Grundsätze:
Sprechen/Govor
Ausgangspunkt für sprachliches Lernen sowie für eine gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung in der Grundschule sind die individuellen Vorerfahrungen der Kinder. Fundamentale Aufgabe des Kroatischunterrichtes ist die Entwicklung und Förderung der kroatischen Sprache, um dadurch zur Erhaltung der burgenländisch-kroatischen Volksgruppe beizutragen.
Den in bezug auf Sprechen unterschiedlichen Lernvoraussetzungen hat der Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” durch differenzierte Lernangebote gerecht zu werden. Dabei hat der Lehrer bzw. die Lehrerin dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder „dort abgeholt werden, wo sie sich befinden”. Das heißt es sind vielfältige Anlässe für Sprechsituationen zu schaffen, die von den Kindern mit einfachsten sprachlichen Mitteln bewältigt werden können.Den in bezug auf Sprechen unterschiedlichen Lernvoraussetzungen hat der Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” durch differenzierte Lernangebote gerecht zu werden. Dabei hat der Lehrer bzw. die Lehrerin dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder „dort abgeholt werden, wo sie sich befinden”. Das heißt es sind vielfältige Anlässe für Sprechsituationen zu schaffen, die von den Kindern mit einfachsten sprachlichen Mitteln bewältigt werden können.
Das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprechfähigkeit soll geweckt bzw. gefördert werden. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw. abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der gehobenen burgenländisch-kroatischen Umgangssprache keinesfalls unter Leistungsdruck erfolgen. Es soll auf sprachliche Toleranz geachtet werden; dh., beim Gespräch sollen – vor allem in der Grundstufe I – die Äußerungen der Schüler in ihrer regionalen Umgangssprache akzeptiert werden. Die Schüler sollen behutsam zur korrekten sprachlichen Formulierung angehalten werden; das Eindringen in die Gesetzmäßigkeiten der gehobenen burgenländisch-kroatischen Umgangssprache soll allmählich und ohne Bruch erfolgen. Grundlegende Bedeutung kommt aber der Lehrersprache zu. Die sprachlichen Äußerungen des Lehrers sollen verständlich, richtig, treffend und anschaulich sein.Das Vertrauen des Kindes in seine eigene Sprechfähigkeit soll geweckt bzw. gefördert werden. Um sprachliche Hemmungen zu vermeiden bzw. abzubauen, soll das Hinführen zu den Formen der gehobenen burgenländisch-kroatischen Umgangssprache keinesfalls unter Leistungsdruck erfolgen. Es soll auf sprachliche Toleranz geachtet werden; dh., beim Gespräch sollen – vor allem in der Grundstufe römisch eins – die Äußerungen der Schüler in ihrer regionalen Umgangssprache akzeptiert werden. Die Schüler sollen behutsam zur korrekten sprachlichen Formulierung angehalten werden; das Eindringen in die Gesetzmäßigkeiten der gehobenen burgenländisch-kroatischen Umgangssprache soll allmählich und ohne Bruch erfolgen. Grundlegende Bedeutung kommt aber der Lehrersprache zu. Die sprachlichen Äußerungen des Lehrers sollen verständlich, richtig, treffend und anschaulich sein.
Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Unterrichtsphasen möglichst oft schülerzentrierte Arbeitsformen (zB Partnerarbeit oder Gruppenarbeit) folgen, um die Schüleraktivität zu fördern und die Sprechzeiten zu erhöhen. Vielfältige Anregungen zum Sprechen sowie eine behutsame Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch werden die Sprechfähigkeit der Kinder erweitern.
Sprachübung (Erweiterung der Sprachfähigkeit):
Für die Erweiterung der kindlichen Sprachfähigkeit ist es wichtig, daß Gesprächsthemen aus der Erfahrungswelt und dem Interessensbereich der Kinder entnommen werden.
Wo gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland zweisprachig unterrichtet wird, soll Zweisprachigkeit bis zum Ende der 4. Schulstufe angestrebt werden.
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist stets zu achten.
Das Prinzip der Anschaulichkeit soll möglichst oft angewandt werden. Als Medien kommen Gegenstände, Wort- und Bildkarten, Tuchtafelmaterial, Folien, Wandbilder, Tafelskizzen, Kassetten, ORF- Schulsendungen und ähnliches in Betracht.
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Kroatischunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind wirkungsvolle Motivationsträger. Als Äußerungsmuster bieten sich auch Frage-Antwort-Ketten und kurze Reihenübungen an.
Lesen/Citanje
Erstlesen:
Schulanfänger weisen in bezug auf den Teilbereich Kroatisch, Lesen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen auf. Diesen hat der Leseunterricht durch differenzierte Lehrangebote gerecht zu werden. Erst wenn der einzelne Schüler (Schülergruppe) die für das Lesen erforderlichen Voraussetzungen erreicht hat, ist mit dem Erstleseunterricht (Leselehrgang) zu beginnen. Erstleseunterricht hat sowohl den Erwerb dieser Grundlagen als auch das Lesenlernen im engeren Sinn in geeigneten Lernsituationen und durch entsprechende Lernmittel zu ermöglichen. Dem Kind ist ausreichend Lernzeit zur Verfügung zu stellen und dem Selbstentdecken genügend Raum zu geben.
Übungen zur Steigerung der Lesefähigkeit und Lesefertigkeit sollen abwechslungsreich sein und so lebendig wie möglich in den Unterricht eingebaut werden. Sinnerfassung und Lesevergnügen sollen den Unterricht von Anfang an leiten.
Weiterführendes Lesen:
Der Übergang vom Erstleseunterricht zum weiterführenden Leseunterricht kann für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Deshalb werden die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe I und darüber hinaus durchgeführt.Der Übergang vom Erstleseunterricht zum weiterführenden Leseunterricht kann für die einzelnen Kinder zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Deshalb werden die Übungen zur Steigerung der Lesefertigkeit bis zum Ende der Grundstufe römisch eins und darüber hinaus durchgeführt.
Im Leseunterricht auf der Grundstufe II sollen die Schüler zunehmend erfahren, daß sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können. Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schüler zu erweitern und zu festigen.Im Leseunterricht auf der Grundstufe römisch II sollen die Schüler zunehmend erfahren, daß sie durch Lesen und durch die Auseinandersetzung mit dem Gelesenen über ihre realen Lebenserfahrungen hinaus das Verständnis für sich selbst und für andere vertiefen sowie sich und andere informieren und unterhalten können. Die vielfältige Begegnung und Auseinandersetzung mit Texten verschiedenster Art dient der Anbahnung der Lesemündigkeit. In diesem Zusammenhang ist auch die Lesefertigkeit der Schüler zu erweitern und zu festigen.
Schreiben/Pisanje
Beim Schuleintritt darf nicht übersehen werden, daß die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit des Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind. Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung und wenn nötig, Differenzierung. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. Auf der Grundstufe II ergibt sich als zusätzliche Zielsetzung auch der kreative Umgang mit Schrift.Beim Schuleintritt darf nicht übersehen werden, daß die Schreibmuskulatur, der Stützapparat der Schreibhand, die Bewegungssteuerung und die Koordinationsfähigkeit des Schulanfängers für den Schreibunterricht nicht voll entwickelt sind. Daraus ergibt sich für den Erstschreibunterricht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorschulung und wenn nötig, Differenzierung. Kinder mit ausgeprägter Linkshändigkeit dürfen nicht gezwungen werden, mit der rechten Hand zu schreiben. Auf der Grundstufe römisch II ergibt sich als zusätzliche Zielsetzung auch der kreative Umgang mit Schrift.
Alphabetisierung
Ausgehend von den unterschiedlichen Vorkenntnissen der Kinder, dem soziokulturellen Umfeld der Schule und dem Sprachmilieu in der Familie, kann die Alphabetisierung
in der Sprache, in der die Kinder die besseren Voraussetzungen mitbringen,
aber auch in beiden Sprachen, gleichzeitig oder zeitlich versetzt, erfolgen.
Verfassen von Texten/Sastavljanje tekstov
In diesem komplexen Lernbereich wirken unterschiedliche Teilleistungen unmittelbar ineinander, und zwar vor allem das Sprechen, das Schreiben und das Rechtschreiben.
Da die Ausgangslage und der Lernverlauf der Schüler in diesem Teilbereich individuell sehr unterschiedlich sind, müssen die Anforderungen an Umfang und Selbständigkeit der Niederschriften und die Fördermaßnahmen im Unterricht entsprechend den Sprachkenntnissen differenziert werden.
Im Lernbereich Verfassen von Texten sollen sich die Schüler auf der Grundlage ihrer Mitteilungsbereitschaft und der erworbenen Fähigkeiten im Sprechen, Schreiben und Rechtschreiben schriftlich äußern, und zwar sowohl ichbezogen, zB über Erlebnisse, Beobachtungen, als auch partnerbezogen, zB in Wünschen, Fragen.
Auf der Grundstufe II sind sowohl das eigentliche Verfassen von Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen zu differenzieren.Auf der Grundstufe römisch II sind sowohl das eigentliche Verfassen von Texten wie dessen begleitende Übungen entsprechend den individuellen Lernerfordernissen zu differenzieren.
Rechtschreiben/Pravopis
Bevor die richtige Schreibung eines Wortes eingeprägt wird, sollen die Schüler seine Bedeutung verstehen (Sprechen). Außerdem sollen sie die Lautbestandteile eines Wortes und ihre Abfolge wahrnehmen und den Schriftzeichen zuordnen können (Erstlesen). Schließlich müssen die Grundformen der Schrift erworben sein und die Schüler Geschriebenes auch lesen können (Schreiben, Lesen).
Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe I großen Wert auf intensive Einübung und sichere Beherrschung eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden. Wörter sollen in den verschiedensten Zusammensetzungen und den unterschiedlichsten Textvarianten stets richtig geschrieben werden.Der Rechtschreibunterricht legt schon auf der Grundstufe römisch eins großen Wert auf intensive Einübung und sichere Beherrschung eines begrenzten Schreibwortschatzes, um eine bloß oberflächliche Aneignung möglichst vieler Wörter zu vermeiden. Wörter sollen in den verschiedensten Zusammensetzungen und den unterschiedlichsten Textvarianten stets richtig geschrieben werden.
Für den Lernprozeß sind
das Verstehen der Wortbedeutung,
das bewußte Wahrnehmen des Lautbestandes,
das Einprägen des Schriftbildes sowie
das gründliche Einüben des Bewegungsablaufes
wesentliche Komponenten.
Daneben sollen durch das Zusammenstellen gleichartiger Formen bestimmte Einzelphänomene der Rechtschreibung bewußt gemacht werden. Die Vermittlung der Interpunktion ist in engem Zusammenhang mit der Sprachbetrachtung zu sehen.
Auf der Grundstufe II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt werden. Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, daß sich die Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches gewöhnen.Auf der Grundstufe römisch II soll die gründliche Vermittlung eines begrenzten Schreibwortschatzes fortgesetzt werden. Die Vermittlung einer möglichst geläufigen Nachschlagetechnik führt in der Regel dazu, daß sich die Schüler an den Gebrauch des Wörterbuches gewöhnen.
Die Verwendung des Wörterbuches ist auch bei den Schularbeiten zu ermöglichen.
Sprachbetrachtung/Razmisljanje o jeziku
Grundstufe I
Auf der Grundstufe I kommt der Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit.Auf der Grundstufe römisch eins kommt der Sprachbetrachtung geringere Bedeutung zu als der Erweiterung der Sprachfähigkeit.
Grundstufe II
Auch auf der Grundstufe II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.Auch auf der Grundstufe römisch II ist die Voraussetzung für das Gewinnen von Einsichten in Sprachstrukturen eine gewisse Sicherheit im Gebrauch der Sprache.
Sprachbetrachtung erfolgt möglichst im Rahmen solcher Unterrichtsformen, die Gespräche über Sprache ermöglichen und bei denen die Kinder Einsichten in Sprachstrukturen durch Entdecken, Ordnen und Vergleichen gewinnen. Dabei wird sowohl die gesprochene als auch die geschriebene Sprache zum Gegenstand der Betrachtung. Fachbegriffe werden erst dann eingeführt, wenn die Schüler durch vielfältigen Umgang mit Sprachmaterial eine Sprachform in ihrer Funktion erkannt haben.
Auf der 4. Schulstufe sind die wichtigsten Fachbegriffe zu sichern.
Schularbeiten
Auf der vierten Schulstufe vier Schularbeiten im Schuljahr.
Elementarer Spracherwerb
Elementarer Spracherwerb ist im Sinne eines differenzierten Kroatischunterrichtes eine Art „Sprachlehrgang” des Kroatischen, der integrativ zu führen ist und keine zusätzliche Unterrichtsveranstaltung darstellt. Die Übungsformen sind nicht ausschließlich Aufgabe im Rahmen des „Elementaren Spracherwerbs”, sondern vielmehr auf den gesamten zweisprachigen Unterricht auszudehnen. Damit wird bereits von Anfang an Kroatisch als Zielsprache angestrebt und als Unterrichtssprache verwendet.Elementarer Spracherwerb ist im Sinne eines differenzierten Kroatischunterrichtes eine Art „Sprachlehrgang” des Kroatischen, der integrativ zu führen ist und keine zusätzliche Unterrichtsveranstaltung darstellt. Die Übungsformen sind nicht ausschließlich Aufgabe im Rahmen des „Elementaren Spracherwerbs”, sondern vielmehr auf den gesamten zweisprachigen Unterricht auszudehnen. Damit wird bereits von Anfang an Kroatisch als Zielsprache angestrebt und als Unterrichtssprache verwendet.
Schülerzentrierte Arbeitsformen:
Das Lehren einer weiteren Sprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird. Es ist darauf zu achten, daß auf den vom Lehrer gesteuerten Aufbauunterricht schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Aktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen. Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an:
Die Schüler arbeiten zu zweit, in kleinen Gruppen, alle Schüler bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer, und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche. Schüler mit guten kroatischen Sprachkenntnissen können als Helfer eingesetzt werden.
Medien:
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist für den Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” besonders wichtig.Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist für den Lehrplanabschnitt „Elementarer Spracherwerb” besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht: Gegenstände, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten, Kassetten, Spiele usw. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle. Die bereits erarbeiteten kroatischen Bezeichnungen bzw. Aufschriften im Klassenraum sind zu verwenden.
Fehler:
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam, aber konsequent durchzuführen, wobei der Lehrer die Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren, daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung:
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz verwendet bzw. erweitert wird (Transfer).
„Elementarer Spracherwerb” ist Teil des täglichen Unterrichts, bis die Schüler befähigt sind, dem Unterricht in Kroatisch zu folgen.„Elementarer Spracherwerb” ist Teil des täglichen Unterrichts, bis die Schüler befähigt sind, dem Unterricht in Kroatisch zu folgen.
Hörverstehen:
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen, als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt sich durch das Verstehen der Äußerungen des Lehrers und jener Schüler, die über gute Kroatischkenntnisse verfügen. Es kann auch über Medien (Kassetten) geschult werden.
Sprechen:
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult, wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung der spontanen Verwendung der kroatischen Sprache in den für den Unterricht charakteristischen Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, das die Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Aussprache:
Die Schulung der Gehörs und die Pflege der Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des „Elementaren Spracherwerbs”. Die Schüler sollen lernen, die für das Kroatische charakteristischen Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben.Die Schulung der Gehörs und die Pflege der Aussprache sind eine sehr wichtige Aufgabe des „Elementaren Spracherwerbs”. Die Schüler sollen lernen, die für das Kroatische charakteristischen Laute und Lautfolgen richtig zu hören und wiederzugeben.
Die unrichtige Artikulation von Phonemen kann zur Störung der Verständigung führen; insofern sind sinnunterscheidende Laute bzw. Lautoppositionen besonders zu üben:
bei Konsonanten – stimmlos:stimmhaft, Lautunterscheidungen bei Palatallauten.
Zu beachten ist, daß die Schüler im Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” vor allem durch Nachsprechen lernen sollen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Dem Lehrer kommt dabei besondere Vorbildwirkung zu. Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren oder das Erfinden von Klangbildern bereitet den Schülern viel Spaß. Ergänzend dazu sind Rollenspiele (zB mit Handpuppen) zur Schulung der Sprachmelodie (Fragen, Verwunderung, Begeisterung usw.) nützlich; gleichzeitig werden die Schüler dadurch auf Kommunikationssituationen vorbereitet.Zu beachten ist, daß die Schüler im Lehrplanteil „Elementarer Spracherwerb” vor allem durch Nachsprechen lernen sollen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Dem Lehrer kommt dabei besondere Vorbildwirkung zu. Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen von Reimpaaren oder das Erfinden von Klangbildern bereitet den Schülern viel Spaß. Ergänzend dazu sind Rollenspiele (zB mit Handpuppen) zur Schulung der Sprachmelodie (Fragen, Verwunderung, Begeisterung usw.) nützlich; gleichzeitig werden die Schüler dadurch auf Kommunikationssituationen vorbereitet.
Lesen und Schreiben:
Der Lese- und Schreibunterricht bleibt dem jeweiligen Unterrichtsgegenstand vorbehalten. Dabei erworbene Kenntnisse können im „Elementaren Spracherwerb” genutzt und gefestigt werden.Der Lese- und Schreibunterricht bleibt dem jeweiligen Unterrichtsgegenstand vorbehalten. Dabei erworbene Kenntnisse können im „Elementaren Spracherwerb” genutzt und gefestigt werden.
Wortschatz:
Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden. Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen, sorgfältig ausgewählten Wortschatz zu erarbeiten, zu üben und im Unterricht vielfältig anzuwenden.
Übungsformen:
Dem Spielerischen und Musischen kommt auch im „Elementaren Spracherwerb” besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Die aus dem zweisprachigen Unterricht bekannten Übungsformen sollen auch hier Anwendung finden.Dem Spielerischen und Musischen kommt auch im „Elementaren Spracherwerb” besondere Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind äußerst wirkungsvolle Motivationsträger. Die aus dem zweisprachigen Unterricht bekannten Übungsformen sollen auch hier Anwendung finden.
Das Erleben der Sprache in Verbindung mit spielerischer Tätigkeit vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und fördert die Bereitschaft zu weiterem Spracherwerb.
Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, bieten sich im „Elementaren Spracherwerb” Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Die Übungen sind dem sprachlichen Niveau der Schüler anzupassen.Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, bieten sich im „Elementaren Spracherwerb” Reihenübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Die Übungen sind dem sprachlichen Niveau der Schüler anzupassen.
ACHTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN ÜBUNG VERKEHRSERZIEHUNG IN DER GRUNDSCHULE
Für die verbindliche Übung Verkehrserziehung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, achter Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
NEUNTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN
Für die unverbindlichen Übungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule, neunter Teil, mit der Maßgabe, daß der Unterricht den Vorkenntnissen der Kinder entsprechend nach Möglichkeit in annähernd gleichem Ausmaß in kroatischer und deutscher Sprache zu erteilen ist.
Für die unverbindliche Übung Lebende Fremdsprache gelten die Bestimmungen des achten Teils des jeweiligen Lehrplanes der Volksschule.