Anmerkung
ÜR: Art. XVII Abs. 8 und 11 EU-GesRÄG,
BGBl. Nr. 304/1996Obwohl § 48 inhaltlich nicht geändert wurde, wurde aus
dokumentalistischen Gründen ein Novellendokument angelegt, da die
Überschrift des Dritten Teils vor dem neuen § 47a geschoben wurde.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2009