(3)Absatz 3Das Verzeichnis der Teilnehmer an der Versammlung sowie die Belege über die ordnungsgemäße Einberufung müssen der Niederschrift beigefügt werden. Die Belege über die Einberufung der Hauptversammlung brauchen nicht beigefügt werden, wenn sie unter Angabe ihres Inhalts in der Niederschrift angeführt werden.