bei Ansprüchen gemäß den §§ 10, 11 und 14:bei Ansprüchen gemäß den Paragraphen 10, 11 und 14 :
der 15. April 1950; bei Maßnahmen auf Grund des rumänischen Dekretes Nr. 111 vom 27. Juli 1951 über die Behandlung herrenloser Güter der Zeitpunkt der behördlichen Inanspruchnahme im Einzelfall;