Bundesrecht konsolidiert

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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze § 0

Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 51/1965

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1965

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.02.1965

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich einerseits und den Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande andererseits betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. Nr. 51/1965

Sprachen

Deutsch, Französisch, Niederländisch

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von Personen an der Grenze im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben einerseits die Bundesregierung der Republik Österreich und andererseits die Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande, die auf Grund des zwischen ihnen am 11. April 1960 abgeschlossenen Abkommens betreffend die Verlegung der Personenkontrolle an die Außengrenzen des Beneluxgebietes gemeinsam auftreten, folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. April 1965 in Kraft.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2014

Gesetzesnummer

10005279

Dokumentnummer

NOR11005363

Alte Dokumentnummer

N4196510229W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/51/P0/NOR11005363

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