Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.1965
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
15.02.1965
Index
49/06 Schubverkehr
Titel
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich einerseits und den Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande andererseits betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze
StF:
BGBl. Nr. 51/1965
Sprachen
Deutsch, Französisch, Niederländisch
Präambel/Promulgationsklausel
In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von Personen an der Grenze im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben einerseits die Bundesregierung der Republik Österreich und andererseits die Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande, die auf Grund des zwischen ihnen am 11. April 1960 abgeschlossenen Abkommens betreffend die Verlegung der Personenkontrolle an die Außengrenzen des Beneluxgebietes gemeinsam auftreten, folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. April 1965 in Kraft.
Schlagworte
e-rk2
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014
Gesetzesnummer
10005279
Dokumentnummer
NOR11005363
Alte Dokumentnummer
N4196510229W