„Die Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens ist gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 7 B.-VG. 'Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen' Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.“„Die Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens ist gemäß Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 7, B.-VG. 'Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen' Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.“