Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Typ
Vertrag – Jugoslawien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
21.12.1965
Außerkrafttretensdatum
31.12.2005
Unterzeichnungsdatum
20.12.1965
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Titel
ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF:
BGBl. Nr. 365/1965
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sind, in dem Wunsche, den Reiseverkehr zwischen Österreich und Jugoslawien zu erleichtern und damit die Beziehungen zwischen beiden Staaten zu fördern, über folgendes übereingekommen:
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen ist auf Grund des gemäß Artikel 7 Absatz 2 durchgeführten Notenwechsels am 21. Dezember 1965 in Kraft getreten.
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.7.1996
BGBl. Nr. 386a/1992: Die pragmatische Weiteranwendung im Verhältnis
zur „Bundesrepublik Jugoslawien” (Serbien und
Montenegro) wird bis auf weiteres ausgesetzt.
BGBl. Nr. 544/1993: Ersetzt Abkommen im Verhältnis zur Republik
Slowenien.
BGBl. Nr. 322/1995: Teilweise Aussetzung der pragmatischen
Weiteranwendung im Verhältnis zur Ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien.
BGBl. Nr. 487/1995: Ersetzt Abkommen im Verhältnis zur Republik
Kroatien.
BGBl. Nr. 687/1995: Ersetzt Abkommen im Verhältnis zur Republik
Bosnien-Herzegowina.
BGBl. Nr. 293/1996: Ersetzt Abkommen im Verhältnis zur Republik
Mazedonien.
BGBl. III Nr. 156/1997: Im Verhältnis BR Jugoslawien gegenstandslos,
da
BGBl. Nr. 386a/1992 weiterhin in Geltung.
BGBl. III Nr. 4/2006: Ersetzt Abkommen im Verhältnis zu Serbien und
Montenegro.
Gesetzesnummer
10005291
Dokumentnummer
NOR11005375
Alte Dokumentnummer
N4196515228P