DIE REGIERUNGEN des Königreichs Belgien, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs der Niederlande, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik als Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen,
IN DEM WUNSCHE, gemeinsame Bestimmungen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern zu treffen,
HABEN BESCHLOSSEN, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schließen, und haben folgende Bestimmungen vereinbart: