Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Ihre Majestät die Königin der Niederlande;
Vom Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr nach dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, zwischen den beiden Staaten zu vereinfachen;
Haben beschlossen, zu diesem Zweck einen Vertrag zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben: