Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Anl. 4b
Inkrafttretensdatum
01.02.1982
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BLVG
Index
64/02 Bundeslehrer
Text
Anlage 4b Lehrverpflichtungsgruppe IVbLehrverpflichtungsgruppe römisch vier b
Bildnerische Erziehung in der siebenten und achten Klasse an Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, soweit lehrplanmäßig Schularbeiten vorgesehen sind.
Musikerziehung in der siebenten und achten Klasse an Gymnasien, Realgymnasien und Oberstufenrealgymnasien unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, soweit lehrplanmäßig Schularbeiten vorgesehen sind.
Stenotypie und Textverarbeitung an Handelsschulen, Handelsakademien und deren Sonderformen, an mittleren und höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe sowie an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe.
Anmerkung
Die in den Anlagen (in Verbindung mit § 2 Abs. 1) vorgenommenen Einreihungen der Unterrichtsgegenstände sind zum Teil nicht mehr aktuell, weil die angeführten Unterrichtsgegenstände aufgrund von Änderungen der Schulorganisation und/oder der Lehrpläne nicht mehr oder nicht mehr unter dieser Bezeichnung geführt werden. Hinsichtlich nicht erfaßter oder neuer Unterrichtsgegenstände enthält § 7 Abs. 1 eine Ermächtigung zur Einreihung im Verordnungsweg. Auch die Schulartbezeichnungen sind zum Teil durch Änderungen der Schulorganisation überholt.
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2016
Gesetzesnummer
10008205
Dokumentnummer
NOR12095189
Alte Dokumentnummer
N6196513881R