Der Exekutivsekretär stellt der Regierung Argentiniens, jedem Vertragstaat des Allgemeinen Abkommens, jeder Regierung, die in Verhandlungen für den Beitritt ihres Landes zum Allgemeinen Abkommen eintritt, und der Regierung eines jeden Landes, das dem Allgemeinen Abkommen provisorisch beigetreten ist, eine beglaubigte Abschrift dieser Niederschrift sowie eine Mitteilung über jede Annahmeerklärung umgehend zur Verfügung.