Bundesrecht konsolidiert

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GATT - Zolltarifkonferenz 1960/61 § 0

Kurztitel

GATT - Zolltarifkonferenz 1960/61

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 53/1964

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.03.1964

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

31.12.1963

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
PROTOKOLL ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN OBER DIE ERGEBNISSE DER ZOLLTARIFKONFERENZ 1960/61
StF: BGBl. Nr. 53/1964 (NR: GP X RV 226 AB 241 S. 25. BR: S. 207.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen jener Staaten, die Vertragsstaaten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsstaaten“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im folgenden als „die Schweiz“ bezeichnet), sind

NACHDEM sie bei der Zolltarifkonferenz 1960/61 gemäß Artikel römisch 24 Absatz 6, Artikel römisch 28 , Artikel römisch 28 a und gemäß anderen in Betracht kommenden Bestimmungen des Allgemeinen Abkommens Verhandlungen geführt haben,

DURCH IHRE VERTRETER wie folgt übereingekommen :

Ratifikationstext

Da die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegendem Protokoll am 6. Feber 1964 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt wurde, tritt das Protokoll gemäß seiner Ziffer 8 für Österreich am 7. März 1964 in Kraft.

Sonstige Textteile

Nachdem das Protokoll zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen über die Ergebnisse der Zolltarifkonferenz 1960/61, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 31. Dezember 1963.

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2010

Gesetzesnummer

10006260

Dokumentnummer

NOR11006373

Alte Dokumentnummer

N5196410278W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1964/53/P0/NOR11006373

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