Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland sind in der Absicht, die Zollbehandlung der Donauschiffe zu erleichtern, übereingekommen, ein Abkommen zu schließen.
Zu diesem Zwecke haben zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben: