Die Beitrittsurkunde ist am 7. Oktober 1963 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt worden. Das vorliegende Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 7 Absatz 2 für Österreich am 5. Jänner 1964 in Kraft getreten.
Bisher gehören dem Abkommen folgende weitere Staaten an:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Kuba, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Tschechoslowakei, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Von den vorstehend angeführten Staaten haben die folgenden gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens erklärt, daß sie sich durch Artikel 11 Absätze 2 und 3 nicht als gebunden betrachten: Bulgarien, Kuba, Tschechoslowakei, Ungarn.
Die Niederlande haben anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 22. Oktober 1962 erklärt, daß das Abkommen für die Niederländischen Antillen gilt.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 1. Oktober 1962 erklärt, daß das Abkommen gemäß seinem Artikel 10 Absatz 1 auf die nachstehenden Gebiete ausgedehnt wird:
Kolonie Aden, Antigua, Bahama-Inseln, Britisch-Honduras, Protektorat Britische Salomon-Inseln, Kanal-Inseln, Falkland-Inseln, Fidschi, Gambia, Gilbert- und Ellice-Inseln, Grenada, Hongkong, Insel Man, Kenia, Montserrat, Nord-Borneo, Sarawak, Uganda.