Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Türkischen Republik sind in Anbetracht der zwischen den beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Beziehungen und der beiderseitigen Interessen auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes,
in der Absicht, den Bedarf Österreichs an ausländischen Arbeitskräften auch mit türkischen Arbeitskräften zu decken und die Anwerbung der türkischen Arbeitskräfte ausschließlich der Vermittlung der türkischen Anstalt zur Vermittlung von Arbeit und Arbeitskräften zu überlassen,
in der Erwägung, daß den Behörden der beiden Länder Richtlinien für die Durchführung ihres Vorhabens gegeben werden sollen,
und von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Solidarität zwischen den beiden Ländern zu verstärken,
übereingekommen, zu diesem Zwecke ein Abkommen folgenden Inhaltes abzuschließen: