Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Israel,
vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Israel zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet im größtmöglichen Ausmaß zu verfolgen;
bestrebt, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde, anzuwenden;
sind wie folgt übereingekommen: