Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Anlagen
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Anlage
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1. Änderung
Kurztitel
A. T. A. Abkommen – Zollabkommen über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
04.11.1989
Außerkrafttretensdatum
Index
39/04 Zollabkommen
Beachte
Anlage A des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung,
BGBl. III Nr. 37/1997, setzt mit ihrem Inkrafttreten in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, die diese Anlage angenommen haben und die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, außer Kraft und tritt an dessen Stelle, vgl. Art. 19 Anlage A,
BGBl. III Nr. 37/1997.
Text
ANLAGE
CARNET FÜR DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR
(Anm.: Anlage und die 1. Änderung, BGBl. Nr. 45/1990, sind als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage und die 1. Änderung, Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1990,, sind als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2026
Gesetzesnummer
10005087
Dokumentnummer
NOR12044389
Alte Dokumentnummer
N3196326540L