Bundesrecht konsolidiert

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A. T. A. Abkommen – Zollabkommen über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren Anl. 1

Kurztitel

A. T. A. Abkommen – Zollabkommen über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 239/1963 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 45/1990

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

04.11.1989

Außerkrafttretensdatum

Index

39/04 Zollabkommen

Beachte

Anlage A des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung, BGBl. III Nr. 37/1997, setzt mit ihrem Inkrafttreten in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, die diese Anlage angenommen haben und die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, außer Kraft und tritt an dessen Stelle, vgl. Art. 19 Anlage A, BGBl. III Nr. 37/1997.

Text

ANLAGE

CARNET FÜR DIE VORÜBERGEHENDE EINFUHR

Anmerkung, Anlage und die 1. Änderung, Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1990,, sind als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2026

Gesetzesnummer

10005087

Dokumentnummer

NOR12044389

Alte Dokumentnummer

N3196326540L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1963/239/ANL1/NOR12044389

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