Die Österreichische Bundesregierung und die Königlich Griechische Regierung, im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Teile genannt, welche beide das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Zeichnung aufgelegt wurde, im gegenständlichen Abkommen in der Folge „Konvention“ genannt, ratifiziert haben, haben, von dem Wunsche geleitet, für den gewerblichen planmäßigen Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus Abmachungen zu treffen, folgendes vereinbart: