Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, seit der Kundmachung BGBl. Nr. 98/1963 von Frankreich ratifiziert worden. Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1961,, seit der Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 98 aus 1963, von Frankreich ratifiziert worden.
Das Übereinkommen tritt für Frankreich am 1. Juli 1963 in Kraft.