Anlage C 2 LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER 1. PRÄAMBEL
Der Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen gehörloser bzw. hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Bei hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern kommt dieser Lehrplan dann zur Anwendung, wenn die aus ihrer Hörbeeinträchtigung erwachsenden pädagogisch-inhaltlichen Erfordernisse jenen gehörloser Schülerinnen und Schülern gleichzusetzen sind.
Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe römisch eins einschließlich der Vorschulstufe, die Grundstufe römisch II und die Sekundarstufe römisch eins gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:
Pädagogische Ausgangslage;
Allgemeines Bildungsziel;
Allgemeine didaktische Grundsätze;
Lehrpläne für den Religionsunterricht;
Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der verbindlichen und unverbindlichen Übungen Therapeutisch-funktionelle Übungen, Hörstrategien, Manual- und Gebärdensysteme, Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), Lebens- und Identitätskunde;
Ergänzende Ausführungen zu den Pflichtgegenständen, den verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie den Freigegenständen der Vorschulstufe, Grundschule und Mittelschule.
Für gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler, die eine zusätzliche Behinderung aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind.
2. PÄDAGOGISCHE AUSGANGSLAGE
Gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler sind Kinder und Jugendliche mit einer angeborenen oder erworbenen gravierenden Hörbeeinträchtigung. Unter diesem Begriff werden einerseits organische und funktionelle Störungen des Hörorgans, die eine hochgradige Schwerhörigkeit bzw. eine Gehörlosigkeit verursachen, sowie andererseits zentrale Hörstörungen (zB auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen), die auf neurologischen Dysfunktionen basieren, verstanden.
Es sind dies Schülerinnen und Schüler, die
auch bei optimaler Hörgeräte- bzw. Cochlear-Implant-Versorgung Lautsprache nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auditiv wahrnehmen können,
bei der Wahrnehmung akustischer Reize zwar erhebliche Beeinträchtigungen aufweisen, aber dennoch Lautsprache mit Hilfe von Hörgeräten oder Cochlear-Implant auditiv wahrnehmen können,
trotz normalem peripheren Hörvermögens Lautsprache nicht auf natürlichem Weg verarbeiten und wahrnehmen können.
Das Ausmaß der Folgen einer Hörbeeinträchtigung wird im Einzelfall durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bestimmt, wie
Beginn, Art und Grad der Hörbeeinträchtigung;
Beginn und Art der durchgeführten Fördermaßnahmen;
adäquate Versorgung mit technischen Hilfen;
Kommunikation und Spracherfahrung;
Lern- und Leistungsverhalten;
soziale und psychosoziale Faktoren sowie das soziokulturelle Umfeld.
Ausgehend von den Erkenntnissen der Hörbeeinträchtigtenpädagogik und der Neurolinguistik sowie den medizinischen und technischen Fortschritten erschließen sich für das hörbeeinträchtigte Kind Fördermöglichkeiten, die in den ersten Lebensjahren am effektivsten sind und deren Wirksamkeit mit Eintritt in die Schule erhalten und weiterentwickelt werden muss.
Dem Bereich Kommunikation und Sprache kommt eine besondere Bedeutung als wesentliches Element menschlicher Selbstbestimmung zu. Die Entwicklung eines Kommunikationssystems muss sich an der Lebenssituation, den Bedürfnissen und den konkreten, individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dazu bedarf es der intensiven Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.
Für die kindliche Entwicklung sind insgesamt die Form und Intensität der Kommunikation mit den nächsten Bezugspersonen entscheidend. In der Auseinandersetzung mit ihnen entfalten und bilden sich Persönlichkeit und Identität, wird emotionales und soziales Verhalten erlernt und erweitern sich der Wissens- und Bildungsstand sowie das Abstraktionsvermögen.
Hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler benötigen methodisch-didaktisch speziell aufbereitete Lernangebote sowie mehr Zeit für die verschiedenen Lernprozessphasen. Daher sind geeignete Schwerpunksetzungen und Gewichtungen vorzunehmen sowie ausreichende Übungszeiten im Rahmen der vom Lehrplan vorgegebenen Stundentafeln vorzusehen.
3. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Sonderschule für gehörlose Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen §§ 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.Die Sonderschule für gehörlose Schülerinnen und Schüler hat die Aufgabe, im Sinne der Paragraphen Paragraphen 2 und 22 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln und Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf gebraucht werden.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Erziehung und Unterricht haben die Aufgabe, Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz zu fördern, die Nutzung erforderlicher technischer Hilfen zu ermöglichen, die Entwicklung der Sprache und des Sprechens zu unterstützen sowie die Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler zu fördern, wodurch bestehende Barrieren bewusst gemacht und abgebaut werden können.
Ein wesentliches Ziel der schulischen Bildung ist es, den Schülerinnen und Schülern möglichst umfassende Kompetenzen in Laut-, Schrift- bzw. Gebärdensprache gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen zu vermitteln. Dies soll ihnen ermöglichen, mit ihrer hörenden Umwelt zu kommunizieren, an der kulturellen Welt der Hörenden und der Hörbeeinträchtigten zu partizipieren und ihre kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten zu entfalten.
Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird ihre Integration in die Welt der Hörenden erleichtert und die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.
Der Lehrplan wird von folgenden Leitprinzipien getragen:
Förderung der Sprach-, Kommunikations- und Wahrnehmungskompetenz;
rhythmisch-musikalische Erziehung;
Förderung der sozialen, emotionalen und psychomotorischen Entwicklung;
Befähigung zum Äußern von Gefühlen und Wünschen;
Förderung integrativer und kooperativer Prozesse;
Erarbeitung und Einüben sozialer Verhaltensweisen;
Förderung der Ich-Stärke und Identitätsbildung;
Erziehung zur Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit;
Berücksichtigung der behinderungsrelevanten Aspekte in allgemein bildenden Unterrichtsinhalten.
Neben der Schaffung hörbeeinträchtigtengerechter Rahmenbedingungen, die einen adäquaten Erwerb der Bildungsinhalte gewährleisten und der Einbeziehung des Umfelds in den Unterricht soll eine geeignete Vorbereitung auf künftige Lebenssituationen erfolgen. Dieses Bildungsziel wird insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen relevanten schulischen und außerschulischen Einrichtungen angestrebt.
4. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
4.1 Gliederung nach Lehrplan-Hauptstufen
Die acht Schulstufen des Lehrplans der Sonderschule für gehörlose Kinder sind in drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefasst:
Grundstufe I: 1. und 2. Schulstufe (einschließlich der Vorschulstufe)
Grundstufe II: 3. und 4. Schulstufe
Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe
Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe I besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe römisch eins und römisch II zu zwei Grundstufen zusammengefasst, und zwar so, dass sich die Grundstufe römisch eins über die Vorschulstufe sowie die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt. Die Sekundarstufe römisch eins besteht aus vier aufeinander folgenden Schulstufen, die jeweils einem Schuljahr entsprechen.
Innerhalb der Grundstufen I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.Innerhalb der Grundstufen römisch eins und römisch II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht die Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei bzw. mehrere Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
Sofern eine Vorschulstufe geführt wird, ist der zugrunde liegende Lehrplan die Planungsgrundlage für die Arbeit im Vorschulstufenbereich. Wegen des vielfältigen Förderauftrages und des kompensatorischen Charakters der Vorschulstufe wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen.
Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe I ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.Er ist als Planungskonzept angelegt, das der Lehrerin bzw. dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Vorschulklasse bzw. bei gemeinsamer Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins ermöglicht. Es ist im Sinne dieser Lehrplankonzeption, dass ein Durchlaufen des gesamten Vorschulstufenlehrplanes für in diese Schulstufe aufgenommene Kinder nicht zwingend erforderlich ist.
Wechsel der Schulstufen gemäß § 17 des SchulunterrichtsgesetzesWechsel der Schulstufen gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes
In der Grundstufe I sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.In der Grundstufe römisch eins sind der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden 1. und 2. Schulstufen so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes während des Unterrichtsjahres erleichtert wird, um eine Über- oder Unterforderung auszuschließen. Ein solcher Wechsel der Schulstufe kann erst nach dem Ausschöpfen dieser in den Lehrplanstufen vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen. Bei der Unterrichtsplanung gemäß Ziffer 4.3 ist dies entsprechend zu berücksichtigen.
Der Schuleingangsbereich soll auch der Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern dienen, indem diese von der 1. in die 2. Schulstufe wechseln können.
Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes.Der Zeitpunkt des Wechselns von Schulstufen wird von der individuellen Entwicklung des einzelnen Kindes bestimmt. Bevor ein Wechsel von Schulstufen vorgenommen wird, sind alle Förder- bzw. Differenzierungsmaßnahmen auszuschöpfen. Ein Wechsel der Schulstufe bezieht sich auf alle verbindlichen Übungen bzw. Pflichtgegenstände. Dieser Wechsel ist unabhängig von der Organisationsform zu gewährleisten und hat somit entsprechende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung, sowie auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes.
Verbindliche Übungen auf der Vorschulstufe
Die Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist die Lehrerin bzw. den Lehrer auf die Vielseitigkeit der Aufgaben hin und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes ab.
In der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
Mit dem allgemeinen Bildungsziel und den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist der Lehrplan zielorientiert. Der Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände deckt den Inhaltsaspekt des Unterrichts ab. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze und die den einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordneten didaktischen Grundsätze geben Leitlinien für unterrichtliches Entscheiden und Handeln.
4.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten
In der Grundstufe I und II ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.In der Grundstufe römisch eins und römisch II ist der Lehrstoff nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden. Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Kindern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Scheidung des Lehrstoffs nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe römisch eins – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fachübergreifend. Auf der Grundstufe römisch II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.
Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundstufe I und II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in der Grundstufe römisch eins und römisch II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.
Bei gemeinsamer Führung von Vorschulstufe und Grundstufe I ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel vom Schulforum gemäß Art. I § 4 Abs. 4 festzulegen.Bei gemeinsamer Führung von Vorschulstufe und Grundstufe römisch eins ist das Wochenstundenausmaß entsprechend der gewählten Stundentafel vom Schulforum gemäß Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 4, festzulegen.
Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Kinder zu sorgen.
Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe I integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Jahresstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 1. und 2. Schulstufe der Grundstufe römisch eins integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). Auf der Grundstufe römisch II kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Jahresstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.
4.3 Unterrichtsplanung
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.
Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für
die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fachübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
die Konkretisierung und Auswahl der Lehrstoffe;
die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
die Arbeit mit Individuellen Förderplänen.
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Die Planung der Jahresarbeit auf der Vorschulstufe verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer besondere Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen. In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülerinnen bzw. Schülergruppen. Im Jahresplan erfolgt ab Beginn des Schuljahres eine erste vorläufige zeitliche Anordnung der Lehrstoffe, und zwar nach Gegebenheiten des Jahreskreises, unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Bedingungen, hinsichtlich der Möglichkeit von Querverbindungen zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen (vorfachlicher, fachübergreifender Unterricht), nach vorgesehenen Schulveranstaltungen usw. sowie nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten gemäß der Stoffstrukturen. Für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. ist bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen. Der Grundschule ist damit mehr Möglichkeit gegeben, Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder zu sein. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden.
Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.
4.4 Lernen und Lehren a) Therapeutisch-funktionelle Übungen
Die Therapeutisch-funktionellen Übungen sollen einerseits zu einer möglichst weit reichenden Kompensation des eingeschränkten Hörvermögens beitragen und andererseits die Schülerinnen und Schüler bei der Aneignung aller erforderlichen Kompetenzen für eine selbstständige Lebensbewältigung unterstützen. Ausgehend vom Entwicklungsstand, dem Schweregrad der Hörbeeinträchtigung und den speziellen Bedürfnissen sind im vorgesehenen Rahmen jene Angebote in einem individuellen Ausmaß auszuwählen, durch die eine umfassende Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler erzielt werden kann.
Um die beschriebenen Bildungs- und Lehraufgaben der Therapeutisch-funktionellen Übungen erfüllen zu können, sind deren Inhalte sowohl im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden zu vermitteln als auch fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen.
Die dargestellten Lehrstoffangaben bieten nur eine exemplarische Auswahl von Lehrinhalten an. Diese sind in der Planungsverantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf die Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. entsprechend zu ergänzen.
Gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler bedürfen - insbesondere in der Vorschulstufe - unter Berücksichtigung ihrer kommunikativen Kompetenzen unterschiedlicher Fördermaßnahmen. Dies betrifft die Bereiche der Sprachentwicklung und der Gesprächserziehung (Lautsprache/Gebärde/Österreichische Gebärdensprache - ÖGS), der rhythmisch-musikalischen Erziehung und der auditiven Wahrnehmung.
In der Grundstufe I und II sowie in der Sekundarstufe I werden diese Fördermaßnahmen in den Pflichtgegenständen und verstärkt auch in den behinderungsspezifischen verbindlichen Übungen umgesetzt.In der Grundstufe römisch eins und römisch II sowie in der Sekundarstufe römisch eins werden diese Fördermaßnahmen in den Pflichtgegenständen und verstärkt auch in den behinderungsspezifischen verbindlichen Übungen umgesetzt.
b) Kommunikations- und Informationstechnologien
Informations- und Kommunikationstechnologien tragen im Unterricht von hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern wesentlich zum Abbau von Barrieren bei. Sie sind vielfach eine grundlegende Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Lernprozess und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ihren Erfahrungsraum zu erweitern, verbessern den persönlichen Zugang zu Kommunikation und Information und erleichtern die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Unterrichtsarbeit ist der Einsatz von elektroakustischen, audio-taktilen, audiovisuellen und elektronischen Hilfsmitteln.
Die Aneignung von Kompetenzen bei der Verwendung von Computern, Anwendungsprogrammen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen behinderungsspezifischen Medien ist für gehörlose oder hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler eine wesentliche Schlüsselqualifikation sowohl für die Bewältigung schulischer als auch künftiger beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.
Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
c) Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten. Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven und psychomotorischen Lerndimension zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen; dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel). Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der Schülerinnen und Schüler dar und bieten der Lehrerin bzw. dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse (Gruppe) kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes – auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis der Kinder – besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist eine Aufgliederung in Spiel-, Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln zweckmäßig. Gezielte Förderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt bei der Lehrerin bzw. beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische, emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
d) Lernformen
Um den Unterricht in der Grundstufe I und II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:Um den Unterricht in der Grundstufe römisch eins und römisch II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen der vorschulischen Zeit soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann durch folgende grundschulgemäße Formen gefördert werden:
projektorientiertes Lernen;
wiederholendes und übendes Lernen;
e) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken
Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.
f) Schularbeiten
Auf der 4. Schulstufe sind in Deutsch und Mathematik je vier bis sechs Schularbeiten durchzuführen. Im 2. Semester sind jedenfalls je Unterrichtsgegenstand zwei Schularbeiten vorzusehen.
In der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe) beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.In der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe) beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche Schularbeiten vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
4.5 Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Für den Unterricht von gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern sind folgende Bereiche von besonderer Bedeutung:
Erziehung zur sprachlichen Kommunikationsfähigkeit (Lautsprache/Manual- und Gebärdensysteme/ÖGS);
Hörerziehung und Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit;
Anwenden hörbeeinträchtigtenspezifischer Hilfsmittel.
In der Sekundarstufe I ist für die Umsetzung des fächerverbindenden Unterrichts zu beachten, dass im Rahmen des Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge hergestellt werden. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.In der Sekundarstufe römisch eins ist für die Umsetzung des fächerverbindenden Unterrichts zu beachten, dass im Rahmen des Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge hergestellt werden. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
4.6 Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) gemäß § 17 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten. Durch die Anwendung von Lehrplanteilen verschiedener Schulstufen bzw. von Lehrplänen verschiedener Schularten (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) gemäß Paragraph 17, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes erwächst der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Sicherung der Kontinuität der individuellen Lernentwicklung.
Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich ihrer bzw. seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung. Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel beachtet werden:
die Berücksichtigung des Lern-, Wissens- und Sprachstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes und der Schule sowie aktueller Anlässe;
das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind;
die Berücksichtigung exemplarischer Lehrstoffe, das heißt solcher Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
das Nutzen moderner Kommunikations- und Informationstechniken (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).
4.7 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen kommt der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, dem schulpsychologischen Dienst, der Schulärztin bzw. dem Schularzt, der Fachärztin bzw. dem Facharzt, anderen Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern in der Bildungsregion große Bedeutung zu. Zusätzliche wertvolle Hilfestellungen können gegebenenfalls durch andere schulische sowie außerschulische Einrichtungen für gehörlose Menschen erfolgen.
Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben der Sonderschule für gehörlose Kinder ist der enge Kontakt zwischen Lehrerin bzw. Lehrer und den Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigte sollten insbesondere über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer fällt auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.
Hiebei hat die Lehrerin bzw. der Lehrer besonders in der Vorschulstufe die Erziehungsberechtigten über Maßnahmen zu beraten, die die Gesamtentwicklung des Kindes fördern.
Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe I sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundstufe II flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe I drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.Bei der gemeinsamen Führung von Schulstufen der Grundstufe römisch eins sind erforderlichenfalls der Lehrplan der Vorschulstufe und der Lehrplan der darauf folgenden höheren Schulstufen der Grundstufe römisch II flexibel bzw. individuell auszuschöpfen. Das erfordert einen intensiven Kontakt zu den Erziehungsberechtigten, im Besonderen, wenn ein Kind für das Durchlaufen der Grundstufe römisch eins drei Jahre benötigt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind durchschaubar und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe sowie in den weiteren Schulstufen ist auch die Kooperation der Lehrerin bzw. des Lehrers mit anderen Einrichtungen wie zB Frühfördereinrichtungen, dem Kindergarten, der zuständigen Diversitätsmanagerin oder dem zuständigen Diversitätsmanager der Bildungsregion sowie Fachärzten oder dem Schulpsychologischen Dienst erforderlich.
4.8 Schuleintritt
Einer pädagogischen Gestaltung der Schuleingangsphase kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.
Beim Schuleintritt eines gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Kindes sind folgende Maßnahmen besonders zu beachten:
die Einbeziehung von Personen und Institutionen des sozialen Umfeldes zur Abklärung des Entwicklungsstandes, der individuellen Lebensumstände sowie der besonderen Bedürfnisse des Kindes;
die Festlegung der Unterrichtsmethode unter Berücksichtigung der kommunikativen Voraussetzungen (Lautsprache, hörgerichteter Spracherwerb, Manual- und Gebärdensysteme/ÖGS);
die Arbeit mit Individuellen Förderplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Z 5.9);die Arbeit mit Individuellen Förderplänen (Allgemeine didaktische Grundsätze Ziffer 5 Punkt 9,);
interdisziplinäre Zusammenarbeit;
geeigneter Sitzplatz, Raumakustik, Tageslichtbeleuchtung;
Feststellung des Bedarfs an erforderlichen Hilfsmitteln;
enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten;
Kontaktaufnahme der einschreibenden Schule mit der zuständigen Diversitätsmanagerin oder dem zuständigen Diversitätsmanager der Bildungsregion (im Fall von Integrationsschülerinnen bzw. Integrationsschülern).
In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.
Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, wie sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß § 17 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.Diese ersten schulischen Erfahrungen entscheiden mit darüber, wie sich die Lernfähigkeit und Lernbereitschaft eines Kindes entsprechend entwickeln können. Es ist daher darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Die bereits angeführten Möglichkeiten des Ausschöpfens des Rahmencharakters des Lehrplanes der Vorschulstufe einerseits und der darauf folgenden Schulstufen andererseits dienen insbesondere der Vermeidung von Über- bzw. Unterforderungen beim Wechsel von Schulstufen gemäß Paragraph 17, Absatz 5, des Schulunterrichtsgesetzes. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass es nicht durch ein zu rasches Ansteigen der Lernanforderungen im Schuleingangsbereich bei einzelnen Schülerinnen bzw. einzelnen Schülern zu Überforderungen kommt.
Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.
Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die Paragraphen 62,, 63a sowie 19 Absatz 8, des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.
4.9 Schulübertritt
In Anbetracht eines bevorstehenden Schulübertritts eines gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Kindes nach der vierten Schulstufe ist der sonderpädagogische Förderbedarf zu überprüfen, um die daraus resultierenden Fördermaßnahmen entsprechend anzupassen. Im Sinne eines nahtlosen Übergangs ist mit den Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen (zB den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion) eine intensive Zusammenarbeit anzustreben.
Möglichst häufige Kommunikation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern sowie mit den Erziehungsberechtigten kann unterschiedliche individuelle behinderungsspezifische Bedürfnisse sowie Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen der Kinder abbauen.
Im Sinne der Aktivierung und Motivierung, aber auch des sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler kann die Kenntnis über die Arbeitsweisen in den weiterführenden Schulen wesentlich zum Gelingen des Schulübertritts beitragen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf die neue Lernwelt vorbereitet werden.
Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundstufe I und II Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Grundstufe römisch eins und römisch II Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.
Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
In Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes).Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes).
4.10 Nahtstelle Schule-Beruf
Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.
Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und den zuständigen Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanagern der Bildungsregion bzw. einschlägigen Beratungsstellen notwendig.
4.11 Öffnung der Schule
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
4.12 Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.
Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler in der Zweitsprache Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells, das an der Schule verwirklicht wird, erfolgen.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilzeitbereichen übersprungen werden kann.
Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für einen Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Der Unterricht im Rahmen des Lehrplan-Zusatzes für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch ist entsprechend der unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen und Kompetenzen hörbeeinträchtiger Schülerinnen und Schüler zu adaptieren.
4.13 Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.
Der Begriff Gender soll sichtbar machen,
dassdass unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstrukturen durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind,
dassdass Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist,
dassdass die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind,
dassdass das soziale und kulturelle Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird,
dassdass gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Unterschiedlichkeit wahr.
Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:
Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;
Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;
Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;
Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;
Bewusst machen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus, sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;
Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.
4.14 Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 4. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren und haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Sofern durch die schulautonomen Lehrplanbestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als für den Fall des Nichtbestehens schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze und Lehrstoffumschreibungen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Gesichtspunkte von grundsätzlicher Bedeutung:
Im Rahmen des Konzeptes der Allgemeinbildung ist ein breit gefächertes Bildungsangebot sicherzustellen, dass die Vielfalt von Begabungen und Interessen berücksichtigt und zu frühe Spezialisierungen vermeidet.
Allgemeinbildung schließt eine zu frühe, einengende Ausrichtung an möglichen Schul- und Berufslaufbahnen durch spezielle Vorbereitungs- und Qualifikationsangebote aus. Dies steht nicht im Widerspruch zum Bedarf nach erweiterten und intensivierten Angeboten zur Berufsorientierung und Schullaufbahnberatung.
Auf die Bildungsaufgabe der Sonderschule für gehörlose Kinder und die Übertrittsmöglichkeiten ist Bedacht zu nehmen.
Bei der Erweiterung des Lernangebotes im Rahmen bestehender Unterrichtsgegenstände hat es sich um eine vertiefende, besondere Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Erweiterung zu handeln, die nicht Bildungsinhalte anderer Schularten in wesentlichen Bereichen vorwegnehmen darf.
In der Sekundarstufe I eröffnet der Lehrplan besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.In der Sekundarstufe römisch eins eröffnet der Lehrplan besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.
Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:
Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens bzw. einer Sonderschule und insbesondere mit dem Bildungsziel der Sonderschule für gehörlose Kinder,
Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Begabungen und Interessen sowie die jeweils erforderlichen speziellen Lernmethoden und Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt,
Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 63a des Schulunterrichtsgesetzes).Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe Paragraph 63 a, des Schulunterrichtsgesetzes).
4.15 Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Aufgaben des Betreuungsteils:
Allgemein:
Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
Förderung des Gesundheitsbewusstseins
Freizeit:
Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
Förderung der Kreativität
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
Lernzeiten:
Förderung der Lernmotivation
Festigung des Unterrichtsertrages
Unterstützung des schulischen Erfolgs
Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation
Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:
Pädagogisches Konzept und Planung:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Kommunikation und Austausch:
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Lernzeiten:
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Gegenstandsbezogene Lernzeit:
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Individuelle Lernzeit:
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
Lernzeiten | Wochenstunde(n) |
Gegenstandsbezogene Lernzeit | 1 | 2 | 3 | 4 |
Individuelle Lernzeit | 8 | 6 | 4 | 2 |
| | | | |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Freizeit:
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.
4.16 Politische Bildung
Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.
Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.
Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:
Lernmotivation und Lernunterstützung,
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
Lernmotivation und Lernunterstützung:
Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.
Soziales Lernen:
Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Kreativität:
Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.
Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:
Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.
Rekreation:
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:
Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung einzugehen. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.
Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 4.14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 4 Punkt 14, letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Z 4.14 letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Ziffer 4 Punkt 14, letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.
Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
5. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE 5.1 Spezielle pädagogische und organisatorische Maßnahmen
Um den spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht gerecht zu werden, ist es erforderlich folgende Maßnahmen besonders zu beachten:
eine den individuellen Bedürfnissen angepasste Sitzordnung,
adäquate Raumakustik und Beleuchtung,
Schaffung eines geeigneten Hörklimas,
Visualisierung von Inhalten,
spezielle Lese- und Schriftsprachangebote,
Gesprächserziehung und Dialog,
gezielte Übungen zur Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit durch Einbeziehung verschiedener Wahrnehmungsbereiche und Überprüfung des Sinnverständnisses in angemessenen Abständen,
rhythmisch musikalische Erziehung,
Schulung der Merkfähigkeit und der Konzentration,
Wiederholung und Zusammenfassen von Inhalten durch Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler,
optimaler Einsatz der verschiedenen Hörhilfen,
transparente Strukturierung des Unterrichts:
klare Zielangaben,
Verdeutlichen der Arbeitsschritte,
das Unterrichtsgeschehen begleitendes Schriftsprachangebot,
prägnante Zusammenfassung von Inhalten,
Gliederung des Schriftbildes,
geeignete grafische Darstellungen,
adäquater Medieneinsatz.
Ausgehend von der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler sind die Bildungsinhalte so zu strukturieren, dass sie im vorhandenen zeitlichen Rahmen bewältigt werden können und zur Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen führen.
Die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Bereich Kommunikation - hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, lautsprachbegleitende Gebärde und mit ÖGS – sind sehr hoch, weshalb auf einen ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung im Unterrichtsverlauf zu achten ist.
Der sprachlichen Gestaltung des Unterrichts, der Sprache der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler und der Gesprächsführung/Gesprächsdisziplin kommt eine zentrale Bedeutung zu.
Zur optimalen Nutzung des vorhandenen Hörvermögens bedarf es des konsequenten Einsatzes behinderungsspezifischer Hilfsmittel unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen. (zB individuelle Hörhilfen, induktive Versorgung, FM-Anlage, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.).
Grundkenntnisse über die Handhabung und die Einsatzmöglichkeiten sind Vorraussetzung für eine effiziente Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung.
5.2 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.
Hören ist die Fähigkeit, Schallereignisse wahrzunehmen und zu verstehen. Unter auditiver Wahrnehmung versteht man das Aufnehmen von Reizen, die durch das periphere Hörsystem und die zentrale Hörbahn verarbeitet und durch Speicherung, Selektion, Differenzierung, Analyse, Synthese, Ergänzung und Integration akustisch strukturiert werden. Hören ist ein aktiver Prozess. Er beeinflusst wichtige Entwicklungsbereiche. Daher müssen besondere Aufgabenschwerpunkte gesetzt werden:
die Entwicklung des Hörens, die Hörerziehung und das Hörtraining sowie die rhythmisch-musikalische Erziehung;
die Entwicklung der Lautsprache sowie des Schriftspracherwerbs;
der alternative Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen, ÖGS;
der Einsatz manueller Kommunikationsmittel zur lautsprachlichen Unterstützung;
die Förderung der psychosozialen Entwicklung;
die Persönlichkeitsbildung;
die Vorbereitung auf die Integration in die Gesellschaft.
Individualisierung verlangt von den Lehrerinnen und Lehrern, dass sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Schülerpersönlichkeiten und ihrer Bedingtheiten ernst nehmen und ihnen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen bzw. der Schüler im Allgemeinen sowie den Grad ihrer jeweiligen Hörbeeinträchtigung und ihre bisheriger Lernerfahrungen berücksichtigen. Diesen Unterschiedlichkeiten der Kinder soll durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen entsprochen werden.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe I und II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Schulkurzturnen wie gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss darauf Bedacht genommen werden, dass auch langsamen und lernschwachen Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.
Im Rahmen der schulischen Förderung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler müssen im Bewusstsein über die Auswirkungen der Gehörlosigkeit oder Hörbeeinträchtigung für den Lebens- und Bildungsweg eines Kindes oder Jugendlichen die Lernangebote weit gehend individuell ausgewählt und gestaltet werden. Spezifische Lerninhalte und Methoden sollen die Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer Begabungen, Neigungen und Leistungsfähigkeit entsprechende Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben sowie in die Gesellschaft vorbereiten.
5.3 Methodenvielfalt beim Spracherwerb
Unter Berücksichtigung der bereits im vorschulischen Bereich angewandten Sprachförderung und ausgehend von den individuellen kommunikativen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist das jeweils geeignete methodische Vorgehen beim Spracherwerb und Sprachausbau zu wählen.
Dazu gehören die Entwicklung von Hör- und Lautsprachkompetenz sowie gegebenenfalls die Entwicklung von Kompetenzen in Österreichischer Gebärdensprache oder der Erwerb von Strategien zur Kompensation und Bewältigung zentraler Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen mit zentralen Hörstörungen.
5.4 Kommunikatives Prinzip
Der Entwicklung, Förderung und Erhaltung der Kommunikationsbereitschaft kommt ein zentraler Stellenwert zu. Die didaktische Aufbereitung des Unterrichts orientiert sich an den primär vorhandenen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, Manual- und Gebärdensprachsysteme, ÖGS)der Schülerinnen und Schüler. Gespräche und Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen – insbesondere in der Grundstufe I und II – in allen Unterrichtsfächern breiten Raum ein.Der Entwicklung, Förderung und Erhaltung der Kommunikationsbereitschaft kommt ein zentraler Stellenwert zu. Die didaktische Aufbereitung des Unterrichts orientiert sich an den primär vorhandenen sprachlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (hörgerichtet, lautsprachlich orientiert, Manual- und Gebärdensprachsysteme, ÖGS)der Schülerinnen und Schüler. Gespräche und Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen – insbesondere in der Grundstufe römisch eins und römisch II – in allen Unterrichtsfächern breiten Raum ein.
5.5 Konzentration der Bildung
Die schulische Erziehung hat die Aufgabe, den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass der Stoff in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen an die Schülerin bzw. den Schüler heranzubringen ist.
Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe I, auf der Grundstufe II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.Vom eher ganzheitlichen Erleben der Kinder ausgehend, wird die Wirklichkeit unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Damit wird, ausgehend vom vorfachlichen Unterricht auf der Grundstufe römisch eins, auf der Grundstufe römisch II allmählich zu einem stärker fachlich gegliederten Unterricht fortgeschritten. Zugleich werden der Lebenszusammenhang und der sachstrukturelle Zusammenhang eines Lehrstoffes bei seiner Vermittlung berücksichtigt.
5.6 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Lerngelegenheiten arrangieren bzw. aufgreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten. Sie bzw. er ist angehalten zu versuchen, den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.
Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
5.7 Sachgerechtheit
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hierbei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.
Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Lehrstoffen hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.
5.8 Aktivierung und Motivierung
In allen Bereichen des Unterrichts sollen, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers geweckt und gepflegt werden. Moderne Kommunikations- und Informationstechnologien tragen in einem großen Ausmaß zur Aktivierung und Motivierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Schülerinnen und Schüler bei, die Kommunikationsmöglichkeiten mit der „hörenden“ Umwelt werden verbessert und erweitert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch zu verschiedenen Aktivitäten außerhalb der Schule angeregt und mit behindertenspezifischen Angeboten vertraut gemacht werden.
Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun - insbesondere auf der Grundstufe I und II - über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen.Im Sinne dieses Grundsatzes soll die Lehrerin bzw. der Lehrer an die natürliche Aktivität der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, und es gilt, möglichst viele und vielfältige Möglichkeiten für hantierenden Umgang bzw. für das Handeln zu eröffnen. Das Tun soll zum Überlegen, Abwägen, Ordnen, Planen und zum Erkennen führen. Die Aktivitäten reichen vom spielerischen Tun - insbesondere auf der Grundstufe römisch eins und römisch II - über planmäßiges Arbeiten bis zum selbst gesteuerten, entdeckenden Lernen auf eigenen Wegen.
Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.
5.9 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre - nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten - die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
5.10 Individualisieren, Differenzieren und Fördern
Schülerinnen und Schüler, die nach dem vorliegenden Lehrplan unterrichtet werden, benötigen eine weitreichende individuelle Förderung unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung auf ihrem persönlichen Lebens- und Bildungsweg.
Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs-, Lern- und Kommunikationsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.
In den Grundstufen I und II unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. oft sehr häufig voneinander.In den Grundstufen römisch eins und römisch II unterscheiden sich die Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Schulanfängerinnen und Schulanfänger hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. oft sehr häufig voneinander.
Diese Unterschiede müssen erkannt, beachtet und zum Ausgangspunkt für individualisierende und differenzierende Lernangebote und Lernanforderungen gemacht werden. Ein das Lernen fördernder Unterricht soll in einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld und Güte, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme erfolgen.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat nicht nur im Förderunterricht zu versuchen, vor allem lernschwächeren Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.
Zur Unterstützung von Förderungsmaßnahmen sowie vor schwerwiegenden Entscheidungen soll die Schule beratende Einrichtungen in Anspruch nehmen. Wertvolle Hilfestellung wird dabei vor allem durch den schulpsychologischen Dienst erfolgen.
Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen:
Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen sowie auf Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs;
Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
unterschiedliche Sozialformen;
hörbeeinträchtigtenspezifische Medien und Hilfsmittel;
unterschiedliche Hilfestellung durch Lehrpersonen und Schülerinnen bzw. Schüler;
Entwicklung von Rückmeldeverfahren, um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten;
Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der Sekundarstufe I
Die für alle Unterrichtsgegenstände formulierten Aussagen zur Differenzierung und Individualisierung gelten auch für die differenzierten Unterrichtsgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache. Diesen Unterrichtsgegenständen kommt im Hinblick auf den weiteren Bildungs- bzw. Ausbildungsweg besondere Bedeutung zu, als Kulturtechniken vermittelt werden, die Kommunikationsfähigkeit erweitert wird und die Übertrittsmöglichkeiten in mittlere und höhere Schulen in besonderem Maße auf die Leistungen in diesen Unterrichtsgegenständen abzielen.
In den differenzierten Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt ab der 6. Schulstufe im Kernbereich eine Unterscheidung nach den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“, wobei das Leistungsniveau „Standard AHS“ dem Leistungsniveau der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Die Auseinandersetzung mit den grundlegenden Bildungsinhalten im Leistungsniveau „Standard AHS“ ist auf einem höheren Komplexitätsgrad vorzusehen. Der Komplexitätsgrad einer Aufgabenstellung zeigt sich darin, welche Art der Denkleistungen die Aufgabenstellung von Schülerinnen und Schülern fordert und welche Wege der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Schülerinnen und Schüler beschreiten, um zu einer Lösung zu kommen. Einen Plan zu entwickeln, Daten und Belege zu verwenden, Lösungswege zu argumentieren sind komplexe Anforderungen und stellen somit einen höheren kognitiven Anspruch dar als das Wiedergeben von Informationen und Fakten oder das Anwenden von einfachen Verfahren. Da komplexe Aufgabenstellungen das strategische und problemlösungsorientierte Denken fördern, sind im Unterricht auch Schülerinnen und Schüler, die dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet sind, mit komplexen Aufgabenstellungen zu konfrontieren und bei deren Bearbeitung und Bewältigung zu unterstützen.
Ein differenziertes Angebot an grundlegenden und vertiefenden Aufgaben ist grundsätzlich vorzusehen und dient einerseits dem Zugang und der Herausforderung für alle sowie andererseits der Sicherstellung der Durchlässigkeit im Schulwesen. Pädagogische Bemühungen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ führen.
Die Anforderungen der beiden Leistungsniveaus sind den Schülerinnen und Schülern einsichtig zu machen, vor allem über transparente Beurteilungskriterien mit Bezug zu den zu erwerbenden Kompetenzen. Die Reflexion und Einschätzung des eigenen Leistungsstandes sind zu fördern und es sind den Schülerinnen und Schülern Wege zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit zu eröffnen.
Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 31b SchUG.Ab der 6. Schulstufe ist die Zuordnung der Leistungen der Schülerin oder des Schülers zu den beiden Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ im Rahmen der Benotung auszuweisen. Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus in den einzelnen Pflichtgegenständen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Paragraph 31 b, SchUG.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (§ 19 Abs. 1a SchUG).Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren, die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen und bei Bedarf eine Neuzuordnung zu einem Leistungsniveau vorzunehmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden. Über den aktuellen Stand ihrer Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte regelmäßig zu informieren (Paragraph 19, Absatz eins a, SchUG).
Die organisatorische Umsetzung hat sich nach Maßgabe der ausführungsgesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an diesen pädagogischen Zielstellungen zu orientieren. Grundlage ist dabei der von den Prinzipien der Individualisierung/Personalisierung getragene Unterricht im Klassenverband. Das Lernen der Schülerinnen und Schüler rückt (gegenüber dem Lehren) in den Mittelpunkt des Unterrichts. Dieses didaktische Grundschema wird entscheidend unterstützt, wenn Lehrerinnen und Lehrer im Team unterrichten bzw. zusammenarbeiten.
5.11 Förderunterricht in der Sekundarstufe I
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
In die zeitgemäße Förderdidaktik fließen die neuesten Erkenntnisse der Lern- und Motivationsforschung ein. Insbesondere geht es darum, eine individuell passende und andere als die im Unterricht verwendete Herangehensweise zu eröffnen, wenn alle Bemühungen im Rahmen von Differenzierung und Individualisierung/Personalisierung nicht ausreichend waren.
Für die Planung und Umsetzung pädagogischer Fördermaßnahmen sind die in der Schule wirkenden Beziehungen (Schüler/in-Schüler/in, Schüler/in-Lehrer/in, Schüler/in-Eltern etc.), die soziale Situation, lernhinderliche Bedingungen oder mögliche Nebenwirkungen zu beachten. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Lehrerteam, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten gebildet.
Förderung baut auf den Stärken und Ressourcen und nicht auf Schwächen oder Defiziten auf. Eine Defizitorientierung ermöglicht es nicht, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Situation zu sehen.
Analog zur Arbeit im differenzierten, individualisierten Regelunterricht im heterogenen Gruppen- oder Klassenverband wird die Arbeit im Förderunterricht ständig beobachtet und reflektiert, um die Fördermaßnahmen gegebenenfalls flexibel weiter zu entwickeln oder neu zu konzipieren.
In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (§ 31b Abs. 5 SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen (§ 21b Abs. 2 SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.In Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache ist jedenfalls ein Förderunterricht für jene Schülerinnen und Schüler vorzusehen, die eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, um mit dem gesteigerten Grad an Komplexität in Aufgabenstellungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ entsprechend umzugehen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ unterrichtet werden, dürfen erst nach nachweislicher Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen dem Leistungsniveau „Standard“ zugeordnet werden (Paragraph 31 b, Absatz 5, SchUG). Analog sind für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Leistungsniveau „Standard“ unterrichtet werden, jedenfalls geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen, wenn sich abzeichnet, dass sie durch eine zusätzliche Förderung die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ erfüllen können. Dies entspricht der Aufgabe der Mittelschule, Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“ zu führen (Paragraph 21 b, Absatz 2, SchOG). Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden.
Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Z 4 der Bemerkungen zu der Stundentafel der Sekundarstufe I verwiesen.Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch wird auf Ziffer 4, der Bemerkungen zu der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins verwiesen.
5.12 Soziales Lernen
Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Lebensvollzug von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Zielorientiertes soziales Lernen greift geeignete Situationen auf und ist um eine kontinuierliche Lernentwicklung bemüht.
In Verbindung mit und neben dem sachlichen bzw. fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.
Die Förderung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zielt einerseits auf die Stärkung des Selbstwertgefühles und andererseits auf die Entwicklung des Verständnisses für andere ab. In besonderer Weise ermöglicht diese: das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation, die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.
Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen und Anbieten von sozialen Themen im Unterricht.
Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.
Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.
Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.
5.13 Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Dies bedeutet insbesondere auch die Berücksichtigung der kulturellen Besonderheiten der hörenden und der Gehörlosengemeinschaft. Dabei geht es auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen, sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
5.14 Bewusste Koedukation
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der von der Ausführungsgesetzgebung gemäß Paragraph 8 a, des Schulorganisationsgesetzes festgelegten Voraussetzungen den Unterricht nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.
5.15 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen
Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe in der Grundstufe I und II ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen im Allgemeinen mit einer hohen Lernbereitschaft in die Schule. Eine wichtige Aufgabe in der Grundstufe römisch eins und römisch II ist es, diese ursprüngliche Lernbereitschaft der Kinder weiterzuentwickeln und damit ihre Lernfähigkeit zu fördern.
Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe I für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe I in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.Die Vorerfahrungen, das Vorwissen, die Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Konzentrationsfähigkeit und vieles andere mehr sind bei den einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern in der Regel sehr unterschiedlich ausgebildet. Daher darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass Kinder im gleichen Zeitraum gleiche Leistungen erbringen. Das Lernangebot hat diese unterschiedlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, um leistungsmäßige Über- wie Unterforderung möglichst zu vermeiden. Es sind auch unterschiedlich lange Lernzeiten zu gewähren. Vor allem ist den Kindern im Rahmen der Grundstufe römisch eins für die Erstlehrgänge in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik gegebenenfalls unter Einbeziehung von Teilen der verbindlichen Übungen „Sprache und Sprechen, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ sowie „Mathematische Früherziehung“ genügend Zeit zu lassen. Beim Durchlaufen der Grundstufe römisch eins in drei Schuljahren wird die für das erfolgreiche Absolvieren erforderliche Lernzeit zur Verfügung gestellt, ohne dass es zu einem Wiederholen einer Schulstufe kommt. Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, wird die Lehrerin bzw. der Lehrer versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu wird sie bzw. er trachten, durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen, Üben, Wiederholen, Anwenden des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen (auch in mündlichen und schriftlichen nachbereitenden Hausaufgaben), den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, wobei auf die Belastbarkeit des einzelnen Kindes Bedacht zu nehmen ist. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können. So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.
Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.
Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung) sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sind daher in der Grundstufe I und II behutsam vorzunehmen.Die schulische Leistungsbereitschaft von Kindern und Jugendlichen wird wesentlich von ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Erfolgszuversicht bestimmt. Leistungsbeurteilungen sind daher in der Grundstufe römisch eins und römisch II behutsam vorzunehmen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
6. STUNDENTAFELN A. Stundentafel der Vorschulstufe
Verbindliche Übungen | Wochenstunden |
Religion | 2 |
Sachbegegnung | 2 |
Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben | 5 |
Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdenssysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 |
Mathematische Früherziehung | 2 |
Rhythmisch-musikalische Erziehung | 2 |
Bildnerisches Gestalten | 1 |
Werkerziehung | 1 |
Bewegung und Sport, Spiel | 5 |
Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
Verkehrserziehung | X |
Förderunterricht | X |
| |
Ergänzende Anmerkungen
Verkehrserziehung: Bis maximal 20 Jahresstunden.
Förderunterricht: Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.Förderunterricht: Siehe Ziffer 3, der Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe.
Bemerkungen zur Stundentafel der Vorschulstufe
Die in der Stundentafel für die einzelnen verbindlichen Übungen angeführten Wochenstunden sind als Richtmaß aufzufassen, wobei die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zeit auf kleinere Lernsequenzen der Lehrerin bzw. dem Lehrer überlassen bleibt.
In der Vorschulstufe kann im Rahmen der verbindlichen Übung „Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben“ eine besondere Förderung in der Sprache im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht in den verbindlichen Übungen bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden.
Zur Förderung im Hinblick auf einen Wechsel können Förderangebote zur Anwendung kommen, wobei die in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtwochenstundenzahlen nicht überschritten werden sollen.
Aus den „Therapeutisch-funktionellen Übungen“ sind jene Teilbereiche der verbindlichen Übung im vorgesehenen Ausmaß zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung anzuwenden, die auf den vorhandenen individuellen kommunikativen Kompetenzen (Art der bereits erfolgten Fördermaßnahmen, Versorgung mit technischen Hilfen, individuelle Spracherfahrung usw.) der Schülerinnen und Schüler aufbauen.
B. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)B. Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)
| Schulstufen und Wochenstunden |
Pflichtgegenstände | 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sachunterricht | 3 | 3 | 4 | 4 | 14 |
Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation | 8 | 8 | 9 | 9 | 34 |
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Bildnerische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Technisches/Textiles Werken | 1 | 1 | 2 | 2 | 6 |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Verbindliche Übungen | | | | | |
Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
Lebende Fremdsprache | x | x | x | x | |
Verkehrserziehung | x | x | x | x | |
Gesamtwochenstundenzahl | 23-27 | 23-27 | 27-29 | 27-29 | 106 |
Förderunterricht | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
| | | | | |
Unverbindliche Übungen |
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: |
Hörstrategien | (1)-2 | 1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Bewegung und Sport | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Spielmusik und Rhythmische Erziehung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Darstellendes Spiel | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Bildnerisches Gestalten | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Interessen und Begabungsförderung | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 | (1)-2 |
Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 |
| | | | |
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: |
Hörstrategien | 1 | 1 | 1 | 1 |
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 |
Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 |
Spielmusik und Rhythmische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 |
Darstellendes Spiel | 2 | 2 | 2 | 2 |
Bildnerisches Gestalten | 1 | 1 | 1 | 1 |
Interessen- und Begabungsförderung | 2 | 2 | 2 | 2 |
Muttersprachlicher Unterricht | 2-6 | 2-6 | 2-6 | 2-6 |
| | | | |
Ergänzende Anmerkungen:
Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) sowie in der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Verkehrserziehung: Zehn Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 2 der Bemerkungen zur Stundentafel.Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Ziffer 2, der Bemerkungen zur Stundentafel.
Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Z 5 der Bemerkungen zur Stundentafel.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Ziffer 5, der Bemerkungen zur Stundentafel.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkung zur Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)Bemerkung zur Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.Der Förderunterricht ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 33, BGBl. II Nr. 379/2020)Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 33,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,) Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 2 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Ziffer 2, ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.
C. Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)C. Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Deutsch, Kommunikation | | | | | 24-30 |
Lebende Fremdsprache | | | | | 8-12 |
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | | | | | 3-6 |
Geographie und Wirtschaftskunde | | | | | 4-8 |
Mathematik | | | | | 16-20 |
Geometrisches Zeichnen | | | | | 1-2 |
Biologie und Umweltkunde | | | | | 4-8 |
Chemie | | | | | 1-3 |
Physik | | | | | 3-5 |
Rhythmisch-musikalische Erziehung | | | | | 4-6 |
Bildnerische Erziehung | | | | | 4-8 |
Technisches Werken Textiles Werken | | | | | 4-12 |
Ernährung und Haushalt | | | | | 3-4 |
Bewegung und Sport | | | | | 12-18 |
Verbindliche Übungen | | | | | |
Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | | | | | |
Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | | | | | 6-16 |
Lebens- und Identitätskunde | | | | | 4-12 |
Berufsorientierung | - | x | x | x | |
Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | 4-11 |
| - | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 1-4 |
Gesamtwochenstundenzahl | | | | | |
| 27-33 | 29-34 | 30-34 | 30-34 | 128 |
| | | | | |
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | 1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | |
Schulstufe | 5. | 6. | 7. | 8. | Summe |
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Deutsch, Kommunikation | 7 | 7 | 7 | 6 | 27 |
Lebende Fremdsprache | 2 | 2 | 3 | 3 | 10 |
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung | | 2 | 1 | 1 | 4 |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 5 | 17 |
Geometrisches Zeichnen | | | | 1 | 1 |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
Chemie | | | | 2 | 2 |
Physik | | 1 | 1 | 1 | 3 |
Rhythmisch-musikalische Erziehung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Bildnerische Erziehung | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
Technisches Werken Textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Ernährung und Haushalt | | 1,5 | 1,5 | | 3 |
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 |
Verbindliche Übungen | | | | | 0 |
Therapeutisch-funktionelle Übungen (Hörerziehung und Hörtraining, Individuelle Sprechförderung, Manual- und Gebärdensysteme, Wahrnehmungsschulung, Absehen) | 2 | 2 | 1 | 1 | 6 |
Hörstrategien oder Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Lebens- und Identitätskunde | - | x | x | x | |
Berufsorientierung | - | - | x | x | |
Digitale Grundbildung | x | x | x | x | |
| | | | | |
Gesamtwochenstundenzahl | 30 | 32,5 | 32,5 | 33 | 128 |
| | | | | |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen | | | | | |
Hörstrategien | | | | | 2-8 |
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS | | | | | 2-8 |
Lebende Fremdsprache | | | | | 2-8 |
Darstellendes Spiel | | | | | 2-8 |
Interessen- und Begabungsförderung | | | | | 2-8 |
Berufsorientierung | | | | | 2-8 |
Bewegung und Sport | | | | | 2-8 |
Technisches / Textiles Werken | | | | | 2-8 |
Freigegenstand Einführung in die Informatik | | | | | 2-8 |
Muttersprachlicher Unterricht | | | | | 8-24 |
| | | | | |
Ergänzende Anmerkungen
Technisches Werken, Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.
Therapeutisch-funktionelle Übungen: Aus der verbindlichen Übung „Therapeutisch-funktionelle Übungen“ sind jene Teilbereiche zur weiteren sprachlichen Entwicklung und Förderung auszuwählen, die auf den individuellen kommunikativen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufbauen. Die Auswahl und der Zeitpunkt des Einsatzes der Unterrichtsangebote sind abhängig von der Art, vom Grad und vom Verlauf der Hörbeeinträchtigung sowie der Versorgung mit technischen Hilfen und können nicht zwingend einer bestimmten Schulstufe zugeordnet werden.
Lebens- und Identitätskunde: 20 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenanzahl wird dadurch nicht verändert.
Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden (im Rahmen der autonomen Stundentafel). Sofern keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen in der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände.
Digitale Grundbildung: Integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Es kann schulautonom als eigene Verbindliche Übung oder als Verbindliche Übung teilweise integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen, wobei eine Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht, oder als Pflichtgegenstand geführt werden.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Es ist sowohl die ganzjährige, als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übungen dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.
Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)Bemerkungen zu den Stundentafeln der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)
Unterrichtsgegenstände mit weniger als zwei Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (zB Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 35, BGBl. II Nr. 379/2020)Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Artikel eins, Ziffer 35,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2020,) Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.
Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, der Verordnung.
D. Stundentafeln der Deutschförderklassen
1. Stundentafel der Vorschulstufe
Verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
Religion | 2 |
Weitere verbindliche Übungen1 | 5 |
Gesamtwochenstundenzahl | 22 |
| |
____________________________
1 Einzelne oder mehrere verbindliche Übungen (mit Ausnahme der verbindlichen Übung Religion) gemäß der Stundentafel der Vorschulstufe; die Festlegung der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)2. Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 15 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
| |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)Wie Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe)
_____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen römisch eins und römisch II (1. bis 4. Schulstufe).
3. Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)3. Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
| |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)Wie Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe)
_____________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe römisch eins (5. bis 8. Schulstufe).
7. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht
Wird gesondert bekannt gemacht.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Wie Anlage C1.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.
8. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN THERAPEUTISCH-FUNKTIONELLE ÜBUNGEN, HÖRSTRATEGIEN, MANUAL- UND GEBÄRDENSYSTEME, ÖGS, LEBENS- UND IDENTITÄTSKUNDE
Therapeutisch-funktionelle Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:
Hörerziehung und Hörtraining
Hören ist nicht nur für die Sprachwahrnehmung von Bedeutung, sondern auch für die emotionale und psychosoziale Entwicklung sowie für die Orientierung in Raum und Zeit. Wichtige Voraussetzungen für das Hören lernen sind die regelmäßige Überprüfung und eine ständige Beobachtung des Hörvermögens sowie die Schaffung eines anregenden Hörklimas. Im Unterrichtsgeschehen muss es möglichst viel zu hören geben. Dies erfordert unter anderem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodische Lehrersprache und das Bewusstmachen all dessen, was es im Verlauf eines Unterrichtstages zu hören gibt. Hörerziehung und Hörtraining sollen die Schülerinnen und Schüler zum Hinhören, zu einer Lauschhaltung anregen, damit sie lernen, Töne, Geräusche und die Sprache ihrer Umwelt aufzunehmen und zu verwenden.
Individuelle Sprechförderung
Aufgabe der individuellen Sprechförderung ist die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation. Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Manualsysteme können bei Bedarf als Unterstützung verwendet werden.
Manual- und Gebärdensysteme
Der Einsatz von Manual- und Gebärdensystemen wie Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), lautsprachbegleitende Gebärde und andere manuelle Kommunikationsmittel ermöglicht eine individuelle und differenzierte Förderung von Kindern und Jugendlichen, die lautsprachlich bzw. hörgerichtet nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können. Die ÖGS als eigenständiges Sprachsystem ermöglicht Kommunikation auf der Grundlage von Mimik, Körperhaltung und Handzeichen, dient der Vermittlung konkreter abstrakter und differenzierter Inhalte und trägt wesentlich zur Identitätsfindung bei.
Lautsprachbegleitende Gebärde, Fingeralphabet und Phonembestimmtes Manualsystem (PMS) sind visuelle Ergänzungssysteme, die den jeweiligen Regeln der Laut- und Schriftsprache strukturell folgen. Manual- und Gebärdensysteme zielen darauf ab, die Wahrnehmung und die Anwendung lautsprachlicher Äußerungen zu erleichtern und zu unterstützen.
Wahrnehmungsschulung
Die Basissinne (taktil- kinästhetisches, vestibuläres und propriozeptives System), die eng mit der auditiven Wahrnehmung verbunden sind, bilden die Grundlage einer positiven Sprachentwicklung. Sie liefern die Informationen für die Interpretation von Sinneseindrücken und steuern Anpassungsreaktionen, also jene angemessenen Handlungen, mit denen das Kind sinngebend auf Umweltreize reagiert. Anpassungsreaktionen wiederum sind grundlegend für die sensorische Integration und fördern die Verarbeitungsprozesse im Gehirn. Durch Wahrnehmungsschulung soll die sensorische Integration aller Sinnesmodalitäten gefördert werden.
Bei lautsprachlich geförderten Kindern und Jugendlichen ist Absehen eine natürliche Hilfe beim Sprachverstehen. Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können.
Lehrstoff:
Hörerziehung und Hörtraining
Beispielsweise:
auf Geräusche, Klänge und Sprache achten
Geräusche selber erzeugen
Wiederholen und Nachahmen von Tönen, Geräuschen und Sprache
Reaktions-, Erkennungs- und Unterscheidungsübungen bezogen auf Geräusche und Sprache
auditives Erfassen, Erkennen und Verarbeiten von Begriffen, sprachlichen Einheiten und Strukturen
Aufgreifen und Anwenden rhythmischer, dynamischer, prosodischer und melodischer Merkmale der Sprache
Erarbeitung antizipierender Schemata für das Erfassen sprachlicher Inhalte
Steigerung der auditiven Speicherung und Merkfähigkeit
Verbesserung der Sprechgliederung
Lokalisierungsübungen (Richtungshören)
dichotisches Hören (gleichzeitig auftretende Sprachinformationen voneinander trennen und verstehen können)
Erziehung zum Zuhören, zum genauen Hinhören und zur selbstbewussten gezielten Intervention, wenn etwas nicht verstanden wurde
Trainieren bestimmter Hörqualitäten und Hörsequenzen
Schulung des selektiven Hörens (Sprache aus Umgebungsgeräuschen herausfiltern, Nutz- und Störschall voneinander trennen, usw.)
Individuelle Sprechförderung
Beispielsweise
Stimmbildungsübungen unter Einbeziehung aller Sinnesmodalitäten
Lautier-, Stimm- und Atemübungen in Verbindung mit Körperbewegungen
Erarbeitung und Übung von Lauten und Lautverbindungen
Übungen zur Verbesserung fehlerhafter Aussprache durch die Verwendung von Lautgruppen und Silbenverbindungen unter besonderer Berücksichtigung von Konsonantenhäufungen
individuelle Anbahnung und Aufbau der Sprechfertigkeit
entsprechender Einsatz von technischen Hilfsmitteln
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Beispielsweise:
Phonembestimmtes Manualsystem (PMS)
Koordination Mund und Hand
Phonemzeichen erlernen und anwenden
bewusst machen, üben und festigen artikulatorischer Vorgänge
Fingeralphabet
Erlernen und Anwenden des internationalen Fingeralphabetes
Gebärdenvokabular
Elemente der Gebärde (Mimik, Gestik, Handformen, Mundbild, Mundgestik)
Wortschatzerweiterung und Festigung
Gebärdensprachgrammatik (ÖGS)
grammatikalische Gesetzmäßigkeiten der ÖGS erkennen und anwenden
bewusstes Wechseln der Sprachsysteme ÖGS und Schriftsprache
Gebärdenverständnis
Gebärden wahrnehmen und produzieren
Informationen in Gebärden verstehen
differenzierte Sachzusammenhänge begreifen
Verständnis für chronologische Abläufe
persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse angemessen mitteilen
Gefühle, Wünsche und Vorstellungen sprachlich ausdrücken und verstehen
Nacherzählen und freies Erzählen
Sachinformationen schlüssig vermitteln
Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
Wahrnehmungsschulung
Beispielsweise:
der taktil-kinästhetischen, visuellen und auditiven Wahrnehmung
des vestibulären (Gleichgewicht) und propriozeptiven (Eigenwahrnehmung) Systems
Strukturierung von Handlungsabläufen durch psychomotorische Förderung
Didaktische Grundsätze:
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Hörerziehung und Hörtraining
Ausgehend von der genauen Kenntnis des Hörvermögens der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist Hörerziehung möglichst in allen Unterrichtsgegenständen gezielt einzusetzen. Die speziellen Übungen sollen in einem engen Bezug zu den jeweiligen Unterrichtsinhalten stehen. Dadurch werden der Wort- und Sprachschatz der Schülerinnen und Schüler gefestigt und die Kommunikationsmöglichkeiten erweitert.
Dabei ist zu beachten, dass der Schwierigkeitsgrad der Übungen aufbauend ist und so Frustration und Abwehrmechanismen vermieden werden. Dieser Weg führt vom Entdecken zur Unterscheidung, weiter zur Identifikation und schließlich zum Verstehen. Gearbeitet wird vorwiegend mit Silben, Wörtern und Sätzen.
Eine weitere Voraussetzung für das Hören lernen ist die Schaffung eines Hörklimas, wozu vor allem eine gut hörbare, natürlich akzentuierte und rhythmisch-melodisch gegliederte Lehrersprache gehört. Durch optimale Sitzordnung, günstige Lichtverhältnisse, angemessene Raumakustik sowie das kommunikative Verhalten der Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler soll die Sprachwahrnehmung über das Ohr sichergestellt werden. Dabei ist auf die Hörermüdung Rücksicht zu nehmen.
In diesem Zusammenhang spielt auch der eigenverantwortliche Umgang mit der Hörtechnik (elektroakustische, audiotaktile, audiovisuelle und elektronische Hilfsmittel) eine bedeutende Rolle.
Durch Hörübungen sollen das Globalverständnis und das Detailverständnis geschult werden. Hören soll in kommunikative Situationen eingebunden werden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.
Individuelle Sprechförderung
Beim Sprechen sind mehrere Aspekte zu unterscheiden:
der kommunikative Aspekt (Sprechen als Mittel zum Kontakt)
der symbolische Aspekt (Sprechen als Mittel, um Gedanken und Gefühle auszutauschen) und
der technische Aspekt (Zusammenspiel von Atmung, Stimme und Sprechbewegungen)
Für die Sprechentwicklung ist eine gute Hör-/Spracheinstellung wesentlich. Diese Einstellung kann durch Herausfordern, Auffangen und Verstärken des Sprechverhaltens entwickelt werden.
Gute Atemkontrolle, Stimmkontrolle und die Sprechmotorik, Artikulation von Einzellauten und Lautgefügen sowie Sprechbewegungsabläufe müssen sukzessive geübt werden.
Grundlegende Prinzipien im Sprechunterricht sind das Gespräch, die Imitation, das entdeckende Lernverfahren, das rhythmische Sprechen und die Wiederholung sowie die Sicherung des Lautbestandes.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Phonem- und graphembestimmte Zeichen (phonembestimmtes Manualsystem, Fingeralphabet) und andere Lautgebärden sind weitere Mittel zur Erleichterung des Lesens, der Lautsprachwahrnehmung und des Sprechens.
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) verwendet neben Mimik und Körperhaltung insbesondere Handzeichen (Gebärden). Die Gebärden sind nach Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung klar strukturiert und werden regelhaft im so genannten Gebärdenraum ausgeführt. Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung eines umfassenden Gebärdenschatzes und der Erwerb einer ausdifferenzierten Grammatik mit eigenen Regeln und die semantischen Regeln im sozial kommunikativen Austausch. Die Auswahl von Gebärden und gebärdeten Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, dem Sprachvermögen der Klasse, sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärdensprache mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden. Anfänglich im Lesen und Gebärden/Fingern von Buchstaben und Blickwörtern, später dann von Sätzen in der ÖGS und der Schriftsprache.
Die Lautsprachbegleitende Gebärde (LBG) stellt keine eigenständige Sprache dar, sondern folgt den syntaktisch-semantischen Regeln und Strukturen der gesprochenen deutschen Sprache. Vorwiegend der Gebärdensprache (ÖGS) entnommene Gebärdenzeichen werden simultan zum Sprechen eingesetzt, um insbesondere gehörlosen Kindern, die Schwierigkeiten mit der Hörentwicklung haben, Wahrnehmung und Gebrauch der gesprochenen Sprache im kommunikativen Prozess zu erleichtern.
Lautsprachunterstützende Gebärde (LUG) ist eine Methode, bei der im Wesentlichen die sinntragenden Worteinheiten mit Gebärden begleitet werden, um den natürlichen Sprechablauf zu sichern.
Wahrnehmungsschulung
Durch die Wahrnehmungsschulung werden die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche miteinander verbunden, und ermöglichen ganzheitliches Lernen unter anderem durch:
Unterstützung der sprachlichen Äußerungen durch ein klares Mundbild, Unterstützung der Kommunikation durch Mimik, Gestik und Körpersprache
Schulung aller Sinnesbereiche
ausdrucksvolles, rhythmisch gut gegliedertes und strukturiertes Sprechen
Absehen
Die Schulung des Absehens hat zur Aufgabe, Wortgestalten zu erfassen und so zu helfen, Wahrnehmungsinhalte besser in Zusammenhänge einordnen zu können; die gerichtete visuelle Wahrnehmung wird geschult und mit auditiver Wahrnehmung gegebenenfalls auch mit taktilem Empfinden gekoppelt. Wenn die tragende Funktion des Hörens in der lautsprachlichen Kommunikation nicht vorausgesetzt werden kann, sichern Antlitzgerichtetheit und vermehrte Schriftsprache den Spracherwerbsprozess zusätzlich ab. Dazu müssen gute räumliche und partnerbezogene Voraussetzungen gegeben sein, wie Raumakustik, Lichtverhältnisse, Standort der Gesprächspartner und Abfolge der Gesprächsbeiträge.
Hörstrategien Bildungs- und Lehraufgabe:
Hören ist ein Lernvorgang über viele Jahre der kindlichen Entwicklung und dauert in seiner Wechselwirkung mit dem Lautspracherwerb bis ins Jugendlichenalter. Hörerziehung ist daher als fächerübergreifender Auftrag zu sehen. Durch die unterschiedlichen Hörvoraussetzungen sind Individualisierung und Differenzierung von grundlegender Bedeutung.
Da das Hören nicht nur die Aufnahme von Schallereignissen durch das Innenohr bedeutet, sondern darüber hinaus die Auswertung der Schallereignisse durch das Gehirn, bedürfen sowohl Schülerinnen und Schüler mit peripheren als auch solche mit zentralen Störungen frühzeitig Hilfen, damit die Entwicklung des Hörens, der Verarbeitung und der Sprache und darüber hinaus die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler positiv verlaufen kann. Der Erwerb der Lautsprache hängt von einer adäquaten Wahrnehmung ab.
Im Rahmen der unverbindlichen bzw. verbindlichen Übung lernen die Schülerinnen und Schüler ausgehend von dem Wissen um die eigene Hörbeeinträchtigung kommunikative Situationen in Schule und Alltag besser zu bewältigen.
Lehrstoff:
Hörübungen und Hörstrategien
Beispielsweise:
Übung des gezielten Einsatzes des Hörvermögens
Ansprechen der eigenen Behinderung
Optimierung des kommunikativen Umfeldes im Hinblick auf die optischen und akustischen Gegebenheiten (Lichtverhältnisse, Raumakustik, Position des Gesprächspartners und der Lichtquelle)
Einsatz und Umgang mit Hörhilfen
Anwendung bestimmter Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
Beachten der Körpersprache der Gesprächspartner
Didaktische Grundsätze:
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schüler die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen. Der gezielte Einsatz technischer Hilfsmittel unterstützt dabei die Informationsaufnahme. Angemessene schulische Rahmenbedingungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von kommunikativen Situationen. Dazu zählen eine kleine Schülergruppe, schalldämmende Maßnahmen, eine gute Beleuchtung, ein entsprechender Sitzplatz, optimale technische Hilfen, Visualisierung in allen Unterrichtsphasen, Strukturierung des Unterrichtes, schriftliche Fixierung schwieriger Begriffe, Wiederholungen und Teilzusammenfassungen und Hörpausen.
Die Beachtung der Körpersprache der Gesprächspartner unterstützt die Kommunikation.
Hörhilfen sind bestmöglich einzusetzen, um den Schülerinnen und Schülern die Entwicklung einer Hörfertigkeit auch bei Störschall zu ermöglichen. Die Prinzipien der Stufen des Hörenlernens (Wahrnehmen, Erkennen, Diskriminieren, Anwenden) müssen in allen Altersstufen berücksichtigt werden.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS Bildungs- und Lehraufgabe:
Der interaktiven Entwicklung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) oder lautsprachbegleitenden Gebärde (LBG) unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen kommt im Unterricht besondere Bedeutung zu.
Ziel ist es, den Schülerinnen und Schüler angemessene Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, um ihnen vielfältige Formen der Lebensgestaltung zu eröffnen. Neben dem Erwerb der Gebärde als Mittel der Kommunikation und zur Beschaffung von Informationen, steht die Identitätsfindung der gehörlosen Schülerinnen und Schüler, die damit verbundene Akzeptanz ihrer Gehörlosigkeit (ich bin anders, aber gleichwertig) und die selbstbewusste Anwendung der Gebärde im Mittelpunkt.
Lehrstoff:
Gebärdenvokabular
Beispielsweise:
Erlernen, Wiederholen und Anwenden des Fingeralphabetes; Bewusstmachen der Handformen
Erarbeitung, Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Gebärdenwortschatzes
Bedeutung des Mundbildes erkennen
differenzierte Ausdrucksmöglichkeiten für Gefühle, Charaktereigenschaften usw. erwerben
Arbeit mit verschiedenen Medien
Gebärdenlexika kennen lernen
Erarbeiten eines individuellen Notationssystems für Einzelgebärden
Bei ÖGS:
Erarbeitung von Spezialgebärden (zB Redewendungen, Fachbegriffe und Fremdwörter)
Kennen lernen verschiedener Transkriptions-Systeme
Gebärdensprachgrammatik bei ÖGS
Beispielsweise:
gezieltes Aufbauen sowie bewusstes und korrektes Anwenden grammatikalischer Prinzipien
Gebärden in ihre Parameter zerlegen:
Erkennen der Bedeutung von Handform, Ausführungsstelle und Bewegung, zB Finden von Minimalpaaren (gleiche Handform, gleiche Bewegung jedoch unterschiedliche Ausführungsstelle)
Gebärden sammeln und in Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung aufgliedern, Wortbild und Mundgestik differenzieren
Übungen zur Direktionalität
Merkfähigkeit im Raum (Personen und Gegenstände im Raum fixieren und durch hinweisende Gebärde wieder abrufen)
Anwenden von Personalpronomen, Fragewörtern, Präpositionen, Modalverben, zB unterschiedliche Satzmimik kennen lernen und verwenden
Schriftsprache in ÖGS/ÖGS in Schriftsprache übertragen
Bewusstmachen des Prinzips der Inkorporation
Darstellung von Eigenschaften, Bewegungsgebärden, Zahlen-, Zeit- und Mengenangaben
bewusstes Anwenden von Klassifikatoren, zB:
verschiedene Klassifikatorhandformen sammeln und sortieren
Form- und Größenverhältnisse genau beschreiben
Form- und Größenvariationen miteinander vergleichen
verschiedene Köperteilklassifikatoren anwenden und differenzieren
Pluralangaben mit Klassifikatoren verstehen und anwenden
den Gebärdenraum für Gegenüberstellungen ausnutzen
Fragen stellen und konkret beantworten, Fragemimik beachten
Zeitlinien verstehen und richtig anwenden:
horizontal: Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
vertikal: zB heranwachsende Kinder
Zeitabläufe/zeitliche Einordnung
Orientierungshilfen verstehen und anwenden, zB räumliche Orientierungsspiele
Steigerungsformen anwenden, zB verschiedene Möglichkeiten nicht-manueller Formen für die Markierung von Steigerungen sammeln und anwenden
die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Rede an den manuellen und nicht-manuellen Zeichen erkennen und anwenden
neutrale Oberkörperhaltung bei der indirekten Rede
den Konditionalsatz verstehen und anwenden
kausale und konzessive Sätze mit „trotzdem“, „deshalb“, „Grund“ verstehen und anwenden
den Abschluss einer Tätigkeit mit „fertig“ und „schon“ anzeigen
die manuelle und nicht-manuelle adverbiale Ergänzung anwenden und verstehen
Simultanität der Gebärdensprache verstehen und anwenden
Nummerungskongruenz bei Richtungsverben vertiefen und anwenden
Gebärdensprachverständnis und gebärdensprachlicher Ausdruck bei ÖGS
Beispielsweise:
Mitteilungen und Anweisungen verstehen, sachgerecht und vollständig weitergeben, Handlungsabläufe beschreiben
Wahrnehmen und Produzieren von Gebärden
Erzählungen folgen und nacherzählen können, zB:
Erzählkriterien kennen lernen und anwenden
folgerichtig und lebendig erzählen
Spannungsaufbau und -steigerung erzeugen
aus verschiedenen Perspektiven erzählen
verschiedene Erzähltechniken erlernen und rhetorische Mittel kennen lernen
Sachthemen erfassen und auswerten sowie Zusammenhänge erkennen und wiedergeben
Fragen verstehen und richtig beantworten
Entscheidungsfragen stellen, die nur mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können
Beschreibungen verstehen und wiedergeben: zB Beschreiben von Eigenschaften
Verständnis für chronologische Abläufe
Erkennen zweier Dialogpartner in einer erzählten Geschichte
Gefühle und Stimmungen des Gesprächspartners wahrnehmen und eigene Gefühle differenziert ausdrücken
Mimik und körpersprachlichen Ausdruck erkennen, bilden und richtig deuten
unbekannte Gebärden aus dem Kontext klären
Gebärdensprache in medialer Darstellung (zB Wissens- und Informationsgewinn, Identifikation, Beobachtung, Analyse, Unterhaltung)
Dialekte in der Gebärdensprache erkennen und verstehen, verschiedene Gebärdensprachanwender verstehen
Verbesserung des gebärdensprachlichen Ausdrucks
Gesprächskultur entwickeln
Gesprächsführung, zB:
Anwendung verschiedener Gesprächstechniken, die das Verständnis erleichtern
Diskutieren, Argumentieren, Reflektieren
Konflikte und Konfliktbewältigung, zB Verstehen, dass Sprachabsicht und verstanden werden nicht immer übereinstimmen
Verständnis zeigen, zB sich in die Rolle eines anderen hineinversetzen, Ermutigen anerkennen
Unsicherheit bzw. Unklarheit wahrnehmen und durch Mimik und manuelle Markierung äußern
Gehörlosenkultur
Beispielsweise:
Gesprächsregeln aufstellen und beachten (Kommunikationstaktik)
Nachfragen bei Nichtverstehen
Gesprächspartner ausreden lassen
Kontakt zu erwachsenen Gehörlosen
bewusstes Gestalten des Umfeldes um eine reibungslose Kommunikation zu ermöglichen
besondere Bedürfnisse aufgrund der Gehörlosigkeit erkennen und lernen, deren Erfüllung einzufordern
Bedürfnisse gehörloser und hörender Menschen
gebärdete Kinderliteratur
gehörlose Menschen in Österreich und weltweit, zB:
verschiedene Gebärdensprachen
Vernetzung von Gehörlosen (verschiedene Organisationen, zB WFD)
gehörlose Menschen in den Medien
Möglichkeiten der Gebärdenkommunikation mit Hilfe von technischen Medien
Kennen lernen von Internetseiten für Gehörlose
Kennen lernen der Unterstützungsmöglichkeiten durch Dolmetscher/innen
Gebärdensprachpoesie, Gehörlosentheater, Veranstaltungen von Gebärdensprachanwender/innen
Besonderheiten der Gehörlosenkultur kennen lernen
Didaktische Grundsätze:
In der verbindlichen Übung Therapeutisch-funktionelle Übungen/Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS erfolgt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Österreichischen Gebärdensprache bzw. mit der lautsprachbegleitenden Gebärde.
Beim Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache und der lautsprachbegleitenden Gebärde sind das Mundbild und die Mundgestik von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen einer Eingangsdiagnostik soll der individuelle Kommunikationsstand der Schülerinnen und Schüler erfasst werden, um eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage zu schaffen.
Die Auswahl von Gebärden und Texten orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler dem Sprachvermögen der Klasse sowie den themenbezogenen Verbindungen zu den Fächern Sachunterricht und Deutsch. Von Anfang an soll die Gebärde mit der Schriftsprache in Verbindung gesetzt werden.
In der Sekundarstufe I ist auf die Steigerung der visuellen Merkfähigkeit, der Feinmotorik und des mimischen Ausdrucks zu achten. Dem Einsatz visueller Medien und multimedialer Technologien kommt besondere Bedeutung zu.In der Sekundarstufe römisch eins ist auf die Steigerung der visuellen Merkfähigkeit, der Feinmotorik und des mimischen Ausdrucks zu achten. Dem Einsatz visueller Medien und multimedialer Technologien kommt besondere Bedeutung zu.
In verschiedenen Arbeitsformen (Rollenspiel, Videoaufnahmen, Interview usw.) erproben die Schülerinnen und Schülern die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensweisen und gewinnen so Sicherheit bei der Bewältigung von Gesprächssituationen.
Lebens- und Identitätskunde Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Fach Lebens- und Identitätskunde werden Inhalte aufgegriffen und bearbeitet, die durch die Lebenswirklichkeit der hörbeeinträchtigten Kinder und Jugendlichen bestimmt sind. Es geht um Aspekte des Schulalltags und darüber hinaus auch um die Situation hörbeeinträchtigter Menschen. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen und Auswirkungen der eigenen Hörbeeinträchtigung bewirkt zunehmend eine realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Um hörbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen die Integration in die hörende Gesellschaft zu erleichtern, brauchen sie Informationen über die ihnen zustehenden Hilfen und Rechte. Die genaue Kenntnis der historischen Entwicklung soll gegenwärtige Strömungen verdeutlichen und zur Identitätsbildung beitragen. Die Einbeziehung erwachsener Hörbeeinträchtiger kann die schulische Arbeit wesentlich bereichern.
Lehrstoff:
Lebens- und Identitätskunde
Beispielsweise:
Kenntnisse über das Hören
Auswirkungen von Hörbeeinträchtigungen
Integration Hörbeeinträchtigter in die Gesellschaft
hörbeeinträchtigte Menschen in der Geschichte
Geschichte der Hörbeeinträchtigtenbildung
Gemeinschaften Hörbeeinträchtigter
Gehörlosenkultur und Gebärdensprachgemeinschaft
verschiedene Kommunikationsmittel im Vergleich
Hörbeeinträchtigte in Partnerschaft und Familie
die Rolle des Dolmetschers/der Dolmetscherin im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
die Rolle des Dolmetschers im Leben hörbeeinträchtigter Menschen
Literatur und Filme von und über Hörbeeinträchtigte
hörbeeinträchtigtenspezifische Hilfen, Filme, TV-Sendungen usw.
Didaktische Grundsätze:
Hörbeeinträchtigte Kinder hörbeeinträchtigter Eltern wachsen unter anderen kommunikativen Voraussetzungen auf, als hörbeeinträchtigte Kinder hörender Eltern.
Die Thematisierung der Hörbeeinträchtigung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen. Dazu trägt ebenso die Vermittlung positiver Vorbilder und Leistungen hörbeeinträchtigter Menschen bei. Dabei sind die kommunikativen Voraussetzungen im jeweiligen sozialen Umfeld zu berücksichtigen.
Im Unterricht wird von unterschiedlichen alltäglichen Erfahrungen, Erlebnissen, Fragen, Erwartungen, Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen.
Die Begegnung und die Kontaktpflege sowohl mit hörbeeinträchtigten als auch mit hörenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern eine realistische Einschätzung und die Akzeptanz und Entfaltung der individuellen Möglichkeiten.
Gemeinsame schulische und außerschulische Veranstaltungen, Kooperation mit sowie das Engagement in Vereinen führen zu vielfältigen persönlichen Erfahrungen.
Beispiele aus Literatur, Kunst, Politik, Musik, Film usw. informieren über Persönlichkeiten, Vorbilder und Lebenswege hörbeeinträchtigter Menschen.
9. ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PFLICHTGEGENSTÄNDEN, DEN VERBINDLICHEN UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN SOWIE DEN FREIGEGENSTÄNDEN DER VORSCHULSTUFE, GRUNDSCHULE UND MITTELSCHULE
9 A) VORSCHULSTUFE
VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage A, Sechster Teil, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachbegegnung Lehrstoff:
Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft
Beispielsweise:
altersgemäße Auseinandersetzung mit der Gehörlosigkeit oder hochgradigen Schwerhörigkeit
Thematisierung der Bedeutung des Hörens bzw. der Auswirkungen einer Hörbeeinträchtigung
Erfahrungs- und Lernbereich Technik
Beispielsweise:
Handhabung der technischen Hörhilfen
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler benötigen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung des Lehrstoffes. Es ist daher eine Auswahl von Inhalten (Schwerpunkten) zu treffen, an Hand derer, die vorgegebenen Lernziele erreicht werden können.
Große Bedeutung hat dabei die sprachliche Aufbereitung von Tätigkeiten, Ereignissen und Erlebnissen.
Damit soll ein übergreifender Aufbau bzw. eine Erweiterung des Wortschatzes (Begriffsbildung) unter besonderer Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit und unter Berücksichtigung der individuellen kommunikativen Kompetenz ermöglicht werden.
Sprache und Sprechen, Hören, Vorbereitung auf Lesen und Schreiben
Lehrstoff:
Situationsbezogenes Sprachhandeln
Beispielsweise:
Individueller Sprachaufbau durch Zeichnungen, Fotos, Tagebücher
Miteinander sprechen
Beispielsweise:
Elemente der verbalen und nonverbalen Kommunikation kennen und anwenden lernen
Kontakt aufnehmen, sich dem Gesprächspartner zuwenden
Bewältigung und Klärung von Emotionen durch Sprache
Beispielsweise:
Gefühle, Empfindungen und Emotionen über Gestik und Mimik deuten und ausdrücken lernen
Wahrnehmung1
Beispielsweise:
Beschriftung der näheren Umgebung
unterstützende Symbolsysteme kennen lernen und anwenden
Manualsysteme (Fingeralphabet, PMS, usw.) kennen lernen und anwenden
Dokumentation des Sprachschatzes
_________________
1Siehe verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Hörerziehung bzw. verbindliche Übung „Therapeutisch funktionelle Übungen“ Gebärdensysteme
Didaktische Grundsätze:
Der Aufbau und die Erweiterung der Sprachkompetenz richten sich nach den primär vorhandenen individuellen Sprachvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
In der kommunikativen Begegnung kann es zu Fehleinschätzungen von Informationen und Situationen kommen, da entweder der sprachliche Inhalt unvollständig realisiert wird oder die emotionale Bedeutsamkeit des Gesagten nicht zum Tragen kommt. Daher benötigen gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler vermehrt sprachliche Zuwendung und Erklärungen. Die aktive Teilnahme des Kindes an kommunikativen Prozessen muss gezielt unterstützt und gefördert werden.
Kompensatorische Fertigkeiten wie Absehen, die Anwendung von Hörstrategien, Zeichensystemen und vibro-taktilen Kommunikationshilfen sind zu entwickeln und zu erweitern.
Die Schrift als stabiles visuelles Zeichensystem sollte so früh wie möglich angebahnt werden.
Mathematische Früherziehung Didaktische Grundsätze:
Mathematisches Denken ist eng mit persönlicher Erfahrung und Sprachverständnis verbunden. Eine eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit kann das Erfassen und Herstellen von Beziehungen und Ereignissen sowie die Bildung zeitlicher, ursächlicher und bedingungsmäßiger Verknüpfungen erschweren.
Daher sind mathematische Begriffe und Sachzusammenhänge unter Berücksichtigung der persönlichen Erfahrungen und der sprachlichen Kompetenz der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zu erarbeiten und zu festigen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als integraler Bestandteil zur Entwicklung der kindlichen Gesamtpersönlichkeit. Ihre grundlegenden Mittel sind Bewegung und Musik mit ihren Elementen Zeit, Raum, Kraft und Form sowie Stimme, Bewegung und Materialien.
Die Aufgaben der Rhythmisch-musikalischen Erziehung der Vorschulstufe bestehen in
der Anbahnung bzw. Erweiterung der Handlungskompetenzen im motorischen, sensorischen kognitiven, sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich
der Förderung von gruppendynamischen Prozessen
der Entdeckung und Entfaltung von individuellen Begabungen
der Förderung von Kreativität
der Weckung von Neugierde
der Förderung der Bewegungsfreude
Lehrstoff:
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
im freien und beschränkten Raum
mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
bewusstes Ordnen und Gruppieren
Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Soziale Aufgaben
Beispielsweise:
Erarbeitung des Körperschemas
Gedächtnisaufgaben
Beispielsweise:
akustische und visuelle Übungen zur Serialität
Grundlegung von Begriffen durch das Erleben und Gestalten der rhythmischen Elemente Raum, Zeit, Kraft und Form
Beispielsweise:
groß – klein, vor – hinter, schnell – langsam, schwer – leicht, Kreis – Gerade, Sprechen und Singen – Gebärden
die Freude am Sprechen und Singen/Gebärden wecken und fördern
Grundlegung eines Repertoires an Reimen und Liedern
Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
die Stimme/Gebärde richtig gebrauchen
gemeinsame Gestaltung von Musik, Bewegung und Pantomime
Erste Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
Beispielsweise:
Experimentieren mit Klangerzeugern und einfachen Instrumenten
Herstellen von Geräuschinstrumenten
Kennen lernen von Musikinstrumenten
Geräusche, Klänge und Motive imitieren, variieren und erfinden
Einsetzen der Instrumente für Klangbilder, Improvisation, einfache Liedbegleitung, Klanggeschichten
Anbahnen des Verständnisses für Notation
Beispielsweise:
Erkennen der Möglichkeit, akustische bzw. vibro-taktile Wahrnehmungen optisch zu fixieren
Zuordnen entsprechender Symbole für Instrumente, Klänge, Geräusche und für kurze rhythmische oder melodische Motive
Hören bzw. Spüren von Geräuschen, Tönen und Musik
einfache Tänze erlernen, Teile von Tänzen selber erfinden
Didaktische Grundsätze:
Aktivitäten mit Musik und Bewegung sollen aus den kindlichen Erfahrungsbereichen erwachsen. In spielerischer Form sollen die Kinder mit Rhythmisch-musikalischer Erziehung vertraut gemacht werden. Die gemeinsame Begegnung mit Musik und Bewegung soll in einer entspannten Atmosphäre stattfinden.
Eine grundlegend prozessorientierte Unterrichtsgestaltung erfordert bei der Planung die tägliche Begegnung mit Musik und Bewegung unter Einbeziehung geeigneter spürbarer Instrumente, visueller Hilfen und anderer Medien.
Bewegung und Sport, Spiel Lehrstoff:
Orientierung, Körperbeherrschung, Spiele
Beispielsweise:
Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
Raum- und Geländeorientierung
Partner- und Gruppenspiele
Didaktische Grundsätze:
Damit sich die Kinder am Unterricht aktiv beteiligen können, ist ein geeigneter Ordnungsrahmen vorzugeben. Bei Bedarf sind optische Signale zu verwenden.
Spielregeln sind kindgerecht und entsprechend der Hörbeeinträchtigung zu vermitteln.
Verkehrserziehung Lehrstoff:
Wahrnehmung, Orientierung
Ausbildung der kompensatorischen Fähigkeiten in Bezug auf die Wahrnehmung
Didaktische Grundsätze:
Da aufgrund der Hörbeeinträchtigung das Richtungshören stark eingeschränkt oder überhaupt nicht funktionsfähig ist, kommt der räumlichen Orientierung eine besondere Bedeutung zu. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Hörbeeinträchtigung muss besonders auf die erhöhte Gefahrensituation als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden. So müssen besondere Gefahrenquellen, die von Hörenden unbewusst wahrgenommen werden, mit anderen Sinnesmodalitäten aufgenommen und erkannt werden. Mithilfe visueller Kompensationsmöglichkeiten zur Rundum-Übersicht und zur Einschätzung räumlicher Gegebenheiten soll selbständiges, verkehrssicheres Verhalten erlernt, geschult und differenziert trainiert werden.
9 B) GRUNDSTUFE I UND II; SEKUNDARSTUFE I9 B) GRUNDSTUFE römisch eins UND II; SEKUNDARSTUFE I
PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 134/1963, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 des NMS-Umsetzungspakets, BGBl. II Nr. 185/2012, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, Anlage A, Siebenter Teil sowie Anlage 1 Sechster Teil der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Artikel eins, des NMS-Umsetzungspakets, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung, mit den nachstehenden Ergänzungen in den folgenden Gegenständen:
Sachunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:
Zur sprachlichen Sicherung von Sachthemen werden erlernte Sprachformen und -inhalte aus dem Deutschunterricht bewusst verwendet. Zugleich bilden diese Themen Sprachanlässe für die Erarbeitung und Übung von neuen Sprachformen und -inhalten. Durch Betrachten, Beobachten, Hantieren, Experimentieren und Vergleichen werden die Kinder vom anschaulichen zum formalen Denken geführt, wobei zunehmend das Verstehen abstrakter Zusammenhänge angestrebt wird. Die beeinträchtigte auditive Wahrnehmungsfähigkeit hat häufig Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung. Einsichten in soziale Bezüge und der Zugang zu den Verhaltensregeln der Gesellschaft können dadurch erschwert sein. Der Unterricht soll daher dazu beitragen, die Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln bzw. zu erweitern.
Vor allem in der Grundstufe I werden die Kinder zur Hygiene im Umgang mit Hörhilfen und zu geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung des Hörvermögens sowie zur speziellen Pflege des äußeren Gehörgangs angeleitet. Gleiches gilt für die Funktionserhaltung und Pflege der technischen Hörhilfen.Vor allem in der Grundstufe römisch eins werden die Kinder zur Hygiene im Umgang mit Hörhilfen und zu geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung des Hörvermögens sowie zur speziellen Pflege des äußeren Gehörgangs angeleitet. Gleiches gilt für die Funktionserhaltung und Pflege der technischen Hörhilfen.
Lehrstoff:
Personal- und Sozialkompetenz
Beispielsweise:
Auseinandersetzung mit der individuellen Hörbeeinträchtigung und den speziellen Lernmöglichkeiten
Entwicklung von persönlichen Lernstrategien
Aufbau und Pflege von emotionalen und sozialen Beziehungen
Entwicklung und Erweiterung von adäquaten Sozial- und Handlungskompetenzen
Verbesserung der Kommunikationstechniken
Didaktische Grundsätze:
Siehe dazu auch didaktische Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Der Wortschatz für den Sachunterricht ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schüler ausrichtet. In einem ausgewogenen Wechsel von Konzentration und Entspannung sollen verschiedene Wahrnehmungsbereiche so aufeinander bezogen werden, dass ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen möglich ist.
Die Verbindung von Kind- und Sachorientierung muss sich in altersgemäßen fach- und behinderungsspezifischen Lehr- und Lernmethoden zeigen.
Deutsch / Lesen / Schreiben / Kommunikation bzw. Deutsch / Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch/Lesen/Schreiben/Kommunikation bzw. Deutsch/Kommunikation hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit so zu fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für ihre schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.
Somit kommt dem Spracherwerb und der Kommunikation - basierend auf Gesprächsführung, Dialog und rhythmisch-musikalischer Erziehung - eine zentrale Stellung zu. Sprachkompetenz in lautsprachlicher bzw. gebärdlicher Form entwickelt sich aus dem sozialen, kommunikativen Beziehungsgeflecht von Frage und Antwort, des Mitteilen - Wollens und des gegenseitigen Interesses. Spracherwerb findet darüber hinaus in allen anderen Unterrichtsgegenständen statt und erfordert eine Vernetzung mit dem Gegenstand Deutsch. Die schwerpunktmäßige Auswahl der Lehrinhalte richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder.
Durch den gezielten Auf- und Ausbau der Sprachkompetenz soll den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Bewältigung ihrer Schullaufbahn ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Grundlagen für einen weiterführenden vertiefenden Spracherwerb geschaffen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
wesentliche Vorgänge in der sprachlichen Umgebung verstehen,
darauf sprachlich angemessen reagieren,
ihre Bedürfnisse und Interessen ausdrücken und sich in die Gemeinschaft einbringen können.
Der Erwerb von kommunikativer Kompetenz ist dabei zentraler Lernbereich.
Das Gespräch und der Dialog sind wesentliche Elemente beim Spracherwerb und nehmen mit ihren kommunikativen und verständniserweiternden Funktionen insbesondere in der Grundschule breiten Raum ein.
Zur Unterstützung des Worterwerbs, der Inhaltserarbeitung und der Erweiterung des Wortschatzes wird Sprache in kognitiv angemessener Weise angeboten. Durch Versprachlichung und interaktive Umsetzung von Unterrichtssituationen werden Sprachkompetenz und Wissen aufgebaut, erweitert und gefestigt.
Frühzeitig ist die Schrift kommunikativer Bestandteil des Spracherwerbs und der Gesprächserziehung.
Die Verknüpfung der sprachlichen, sprachformalen und sprachpragmatischen Arbeit mit Hörerziehung, Förderung des auditiven Gedächtnisses für Sprache, individueller Sprechförderung, rhythmisch-musikalischer Erziehung und Absehen ist für die lautsprachliche Förderung unerlässlich.
Die Basis für den hörgerichteten Spracherwerb sind die drei Säulen Hörerziehung, Gesprächserziehung und rhythmische Erziehung.
Bei gebärdensprachlicher Förderung durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS ist die Schulung des visuellen Gedächtnisses und der Körpersprache, der Mimik und der Gestik, der Aufbau von Blickkontakt und das Erlernen von Gebärden eine wesentliche Voraussetzung der interaktiven Kommunikation.
Die in der Grundschule beginnende Thematisierung der Hörbehinderung im Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu einer realistischen Selbsteinschätzung, Identitätsfindung, zu Selbstbewusstsein, zu Selbstvertrauen und zu sozialer Kompetenz verhelfen.
Lehrstoff:
Sprechen/rhythmisches Sprechen
a) beim hörgerichteten Spracherwerb
Beispielsweise:
Sprechfreude und individuelle Sprach- und Sprechfähigkeit aufbauen und weiterentwickeln
richtiger Gebrauch der Sprechstimme
Erlernen der richtigen Atemtechnik
Lautier- und Stimmbildung
Übungen mit elektroakustischen Hörhilfen
b) beim hörgerichteten und gebärdensprachlichen Spracherwerb
Beispielsweise:
basale Schulung der Motorik
Erarbeitung von Lauten und Lautverbindungen
Mitteilungsbedürfnis erhalten und fördern
bewegungsrhythmische und sprechrhythmische Übungen
Informationen aufnehmen, verarbeiten und folgerichtig weitergeben
Konfliktsituationen sprachlich angemessen bewältigen
situationsgerechte Spontansprache verwenden
Äußern von Gefühlen, Befindlichkeiten und Sachverhalten
Verwendung optischer, kinästhetischer und vibratorischer Komponenten der Sprache
Zuordnung der Laute zu den entsprechenden Schriftzeichen
Sprechen steht stets in enger Verbindung mit dem Schreiben
Wortschatz:
Beispielsweise:
Wortbedeutung: Erschließen von Wortbedeutungen aus der Sprachhandlungssituation, aus Texten und aus Satzzusammenhängen
Alltagswortschatz (aktiv und passiv) erwerben, erweitern und differenzieren
Erarbeiten von neuen Wörtern, zB mit Hilfe von Lautveränderungen, Wortzusammensetzungen
Aufbau und Erweiterung eines altersgemäßen Fachwortschatzes
Lesen:
Beispielsweise:
Lesefreude und Leseinteresse wecken und fördern
Lesetechnik an individuellen Lesetexten erarbeiten und festigen
Automatisieren der Lesefertigkeit
Auseinandersetzung mit Textinhalten, Textstrukturen und Textfunktionen
sinnerfassende und zunehmend selbständige Auseinandersetzung mit Textinhalten
Kontrolle des sinnerfassenden Lesens
Verfassen von Texten:
Beispielsweise:
Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes
Verfassen von Mitteilungen
Niederschriften von Erlebnissen und Ereignissen
Texte spontan, situationsbezogen, mit und ohne Gestaltungshilfen erarbeiten
Beschreiben und Vergleichen
Rechtschreiben:
Beispielsweise:
kontinuierlicher Aufbau und Erweiterung des Wortschatzes
orthografische Schreibweise
Erkennen und Einprägen besonderer Schreibweisen durch häufiges Schreiben
Erschließen unbekannter Wörter
Rechtschreibhilfen wie Wörterlisten, Wörterbücher, Nachschlagewerke
Sprachbetrachtung:
Beispielsweise:
möglichst frühes Erlernen und Internalisieren grundlegender grammatikalischer Begriffe
Grundfunktionen der Sprache (Frage, Aussage und Aufforderung)
Regeln erfassen, anwenden, präzisieren und reflektieren
Automatisieren sprachlicher Strukturen
Sprachentwicklung (Spracherwerb und Kommunikation) Grundstufe I und IISprachentwicklung (Spracherwerb und Kommunikation) Grundstufe römisch eins und II
Sprechen/Kommunizieren, Handeln und Gespräche führen:
Beispielsweise:
Informationen geben und erfragen
Miteinander sprechen/kommunizieren
verständlich und ausdrucksvoll sprechen/kommunizieren
soziale Kontakte und Beziehungen herstellen und pflegen
Wünsche, Bitten, Gefühle und Meinungen äußern und ausdrücken
kontinuierliche Erweiterung und Sicherung der Sprachkompetenz
Grammatikalische Grundstrukturen:
Beispielsweise:
Bezeichnungen für Personen und Dinge durch Pronomen ersetzen
Verben mit festen Präpositionen gebrauchen
die „Haben“ – Perspektive vielfältig anwenden
die „Sein“ – Perspektive vielfältig anwenden
Gegenwärtiges, Vergangenes und allenfalls Zukünftiges erfassen, erfragen, ausdrücken und darstellen
das Präteritum als Darstellungsform für Vergangenes
Erarbeiten, Festigen und Erweitern von sprachlichen Ausdrucksformen:
Beispielsweise:
Tätigkeiten, Eigenschaften, Handlungen und Handlungsabläufe beschreiben
Zustände und Eigenschaften ausdrücken, erfragen und zuordnen
Lageveränderungen ausdrücken und erfragen
Gegensätze, Einschränkungen und Alternativen erfassen
Umgang mit Begriffshierarchien
ungegliederte und unbestimmte Mengen bezeichnen
nach Personen und Dingen fragen
nach dem Grund fragen bzw. eine Begründung geben
Zeitangaben (Uhrzeit usw.) erfragen und ausdrücken
Orts- und Richtungsangaben erfragen und verwenden
Bitten und Aufforderungen versprachlichen, verstehen und darauf eingehen
Besitz- und Zugehörigkeitsverhältnisse klären und zum Ausdruck bringen
Beziehungen zu Personen erfassen und ausdrücken
Funktionen von Dingen erfassen und ausdrücken
logische Verknüpfungen erfassen und ausdrücken
detaillierte und umfassende Informationen einholen
Vermutungen, Absichten und Zustandsänderungen erfassen und sprachlich ausdrücken
sicheres Wissen von Vermutungen unterscheiden
Formulierungen für bestimmte Sprechanlässe kennen lernen
Redewendungen kennen lernen und anwenden
eigene Meinung äußern, Stellung nehmen
Identitätsentwicklung:
Beispielsweise:
Persönlichkeitsentwicklung
Förderung des Selbstbewusstseins
Steigerung der sozialen Kompetenz
Vorgeben oder Anbieten einer Sprecherrolle
Steigerung der kommunikativen Kompetenz
Hörhilfen:
Beispielsweise:
wir brauchen unterschiedliche Hilfen
Annehmen und Anwenden von Hilfsmitteln und unterstützenden Medien
Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften:
Beispielsweise:
über sich selbst und die eigene Familie (Familiensituation) sprechen
eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken
Auseinandersetzung mit der eigenen Hörbeeinträchtigung
hörende und nicht hörende Menschen in meiner Umgebung
verstehen, verstanden werden und einander verstehen - nicht verstehen und nicht verstanden werden (Dialog- und Beziehungsfähigkeit)
Strategien zur Konfliktlösung
meine Sprache - ich kann mich auf viele Arten ausdrücken
Klasse/Schule:
Beispielsweise:
besondere Räume in der Schule
Schulweg/Schülertransport
Soziales Umfeld:
Beispielsweise:
Verhalten im Straßenverkehr
Menschen, die mich unterstützen:
Beispielsweise:
Akustikerin bzw. Akustiker
Therapeutin bzw. Therapeut
Didaktische Grundsätze:
Sprechen/rhythmisches Sprechen
Beim lautsprachlichen bzw. hörgerichteten Unterricht bilden Hören, Sprache und Sprechen eine Einheit.
Durch die natürliche reflektierte Sprache des Lehrers, bei der die prosodischen Merkmale in ihrer Gesamtheit und die dynamische Gestaltung deutlich werden, ist es dem Kind möglich, sprachliche Strukturen zu erlernen und zu festigen, sein eigenes Sprechen zu gliedern, zu kontrollieren, seine Sprechverständlichkeit zu erhöhen, das Sprachgedächtnis zu trainieren und das Sprachverständnis zu steigern. Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle des eigenen Sprechens wird ausgebaut.
In handlungsorientierten, wirklichkeitsnahen und motivierenden Sprachsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zur sprachlichen Bewältigung von Alltagssituationen und schrittweise zur Beherrschung von Sprache geführt werden. Ausgehend vom dialogischen Prinzip sollen die Kinder lernen, frei zu kommunizieren. Überforderung wie auch sprachliche Einengung sind zu vermeiden.
Der Einsatz von visuellen Medien ist von großer Bedeutung. Rollenspiele sind ein wichtiges methodisches Mittel zur Bewältigung von Sprechsituationen. Durch individuelle Sprechförderung erwerben und festigen die Schülerinnen und Schüler ihre Artikulation.
Das Phonembestimmte Manualsystem sowie taktile und akusto-vibratorische Empfindungen werden individuell und situationsabhängig zur Lautanbahnung zur Sprechkontrolle und zur Korrektur von Sprechfehlern eingesetzt.
Die rhythmische Durchgliederung der Wort- und Schriftsprache fördert das flüssige und verständliche Sprechen und ist bei hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ein wesentliches Unterrichtsprinzip.
Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS
Für den Unterricht in Manual- und Gebärdensysteme, ÖGS siehe didaktische Grundsätze für die verbindlichen Übungen Manual- und Gebärdensysteme.
Lesen
Vereinfacht gestaltete Texte erleichtern zunächst den inhaltlichen Zugang zum Lesen. Zunehmend sollen sie aber durch altersadäquate Texte ersetzt werden. Durch kurze und überschaubare Lesestücke, die sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der Klassengemeinschaft als auch Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände berücksichtigen, sollen die Schülerinnen und Schüler zum sinnerfassenden Lesen geführt werden. In weiterer Folge werden zunehmend komplexere Texte im Unterricht eingesetzt. Diese müssen dem jeweiligen Sprachstand, aber auch der kognitiven und der sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder angepasst werden.
Verfassen von Texten
Der Text ist ein wesentliches Informations- und Mitteilungsmedium für Hörbeeinträchtigte und bedarf gezielter Unterstützung. Auch hierbei gilt die Orientierung am persönlichen Bezug sowie an der Erlebnis- und Handlungsorientierung. Vor allem in der Grundschule sind zum Beispiel Tagebuchtexte und andere selbst verfasste Texte sehr hilfreich. Sie ermöglichen Kommunikation, auch wenn eine noch nicht ausreichende Sprachkompetenz vorhanden ist, motivieren zum Lesen und zum Schreiben, können Grundlage für Hör- und Sprachübungen aller Art sein.
Rechtschreiben
Die Rechtschreibung muss immer auch visuell abgesichert werden. Das Schriftbild gewährt sichere Gestaltqualitäten der Wörter und hilft bei der Gliederung von Wortbildern, Satzteilen und Satzstrukturen. Wiederholtes, kontrolliertes Einprägen und Niederschreiben ganzer Wörter und Wortgruppen fördern das Entstehen gesicherter visueller und motorischer Leitbilder. Mit dem Zuwachs an Sprachwissen und Sprachverständnis eignen sich die Schülerinnen und Schüler auch Unterscheidungskriterien für die Rechtschreibung an.
Das Führen von Wortlisten, Wörterheften, Tagebüchern und in weiterer Folge die Verwendung von Wörterbüchern ist ein wesentlicher Bestandteil im Rechtschreibprozess.
Sprachbetrachtung
Voraussetzung für die Erweiterung und Sicherung von Sprachkompetenz bildet ein gesichertes Grundgerüst von sprachlichen Inhalten und Strukturen, die sich aus Sprechhandlungen und Gesprächen ergeben. Dabei muss der kommunikative Aspekt von Sprache sowie die lebensnahe Sprachanwendung im Vordergrund stehen.
Die Anwendungsmöglichkeiten syntaktischer Strukturen und die Differenzierungsmöglichkeiten von Begriffen sollen mit Unterstützung geeigneter Medien aufgezeigt werden. Einheitliche Symbole, Farben, topografische Anordnung und grammatische Begriffe dienen der Veranschaulichung und erleichtern das Erfassen sprachlicher Strukturen und Inhalte. Die erarbeiteten Lerninhalte werden durch zyklische oder aktuelle Wiederverwendung sowie durch Verknüpfung mit anderen Lerninhalten geübt und gefestigt. Hör-, Sprech- und Abseherziehung ergänzen die Sprachförderung.
Ein wichtiges Unterrichtsprinzip ist daher die Gesprächserziehung. Hier ist Raum für persönliche Erlebnisse, Fragen, Informationen, Austausch von Gefühlen und Meinungen. Handlungs- und erlebnisorientierter Unterricht ist ebenso eine Voraussetzung für die Motivation zur sprachlichen Kommunikation wie lebens- und zeitnahe Themen. In jeder kommunikativen Situation benutzt die Lehrkraft die volle Sprache, die der kommunikativen Kompetenz der Schülerin oder des Schülers angepasst ist. Sofern hörbeeinträchtigte Kinder die Vollsprache nicht ausreichend verstehen können, müssen sprachstrukturelle Hilfen angeboten werden. Vielfältiges Übungs- und Anschauungsmaterial soll dabei zur Anwendung kommen.
Der Rhythmus der Sprache stellt beim hörgerichteten Spracherwerb neben Gespräch und Dialog ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis für Sprache trainiert. Sowohl bei Lehrkräften, als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Beim Spracherwerb durch Manual- und Gebärdensysteme oder ÖGS sind dagegen neben Gespräch und Dialog die Mimik, die Direktionalität, die Inkorporation und die Simultaneität von besonderer Bedeutung.
Identitätsentwicklung
Die Identitätsentwicklung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die gesamtpersönliche Entwicklung wird auch vom familiären Umfeld geprägt. Die Beziehungsnahme hat entscheidenden Einfluss auf die Identitätsentwicklung. Die Art der Beziehungsnahme und des kommunikativen Verhaltens im familiären Umfeld prägen die individuelle Entwicklung des hörbeeinträchtigen Kindes. Dabei ist von Bedeutung, dass das hörbeeinträchtige Kind in seinem Lebensumfeld sozial eingebunden ist und seine kommunikativen Voraussetzungen entsprechende Bedingungen vorfindet. In gleicher Weise beeinflusst die Entscheidung über den schulischen Förderweg die Identitätsfindung.
Die Anbahnung einer realistischen Einschätzung und die Akzeptanz der individuellen Möglichkeiten in der Kommunikation im jeweiligen sozialen Umfeld sind dazu wichtige Voraussetzungen.
Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Fremdsprachenlernen in der Grundschule erfolgt im Rahmen der verbindlichen Übung und hat den der Altersstufe entsprechenden Aufbau des Verstehens und der Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.
Leseverstehen und Schreiben können abhängig von den individuellen Voraussetzungen der Kinder als lernunterstützende Maßnahme eingesetzt werden.
Am Ende der vierten Schulstufe sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit
einfache Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
einfache Texte über Medien erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen
im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufnehmen
Informationen geben und einholen
Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck bringen
In der Sekundarstufe I erfolgt der Unterricht in der Lebenden Fremdsprache Englisch im Rahmen der Pflichtgegenstände. Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden:In der Sekundarstufe römisch eins erfolgt der Unterricht in der Lebenden Fremdsprache Englisch im Rahmen der Pflichtgegenstände. Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden:
das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Erlernen einer fremden Sprache und für fremde Kulturen zu wecken
kommunikatives Sprachverhalten zu entwickeln
Gebrauch der englischen Sprache als Verständigungsmittel in Alltagssituationen
Didaktische Grundsätze:
Grundsätzlich sind im Fremdsprachenunterricht die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation bzw. Deutsch, Kommunikation sowie sinngemäß die didaktischen Grundsätze der Therapeutisch-funktionellen Übungen anzuwenden.
Einsprachigkeit
Das Prinzip der Einsprachigkeit kann im Fremdsprachenunterricht hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht angewendet werden.
Hören/Sprechen/Kommunikation
Anfangs werden die Schülerinnen und Schüler wesentlich mehr verstehen, als sie zunächst sprachlich wiedergeben können. Dieses Verstehen entwickelt sich zuerst durch das Verstehen der Äußerungen der Lehrerin bzw. des Lehrers sowie in weiterer Folge durch das Lösen von gezielten Aufgaben, die über verschiedene Medien vermittelt werden sollen. Dafür eignen sich insbesondere Reime, Lieder, rhythmische Sprüche, Geschichten, Dialoge, Rollenspiele usw.
Regelmäßige Hörübungen sind auch in der Fremdsprache eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kommunikation. Sie sollen das Verstehen anbahnen und das Globalverständnis und Detailverständnis schulen.
Die Sprechfertigkeit/Kommunikationskompetenz soll durch Rollenspiel, Dialoge und aktuelle Anlässe geübt, gefestigt und erweitert werden. Dabei werden visuelle Hilfen (Gestik, Mimik, Schriftbild, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.) eine wichtige Unterstützung leisten.
Schriftsprache soll bei Bedarf in Verbindung mit Lautschrift angeboten werden um den Unterschied zwischen Schreib- und Sprechweise sichtbar zu machen.
Zur Festigung bzw. Erweiterung des Sprachverständnisses sollen Verständnisfragen in unterschiedlichen Formen (Bild – Text Zuordnungen usw.) gestellt werden. Manual- und Gebärdensprachsysteme tragen dazu bei, Verständnisschwierigkeiten in der Fremdsprache zu verringern.
Lesen und Schreiben
Hörbeeinträchtigte Kinder benötigen meist sehr früh ein Schriftbild. Einfache Texte, die zuvor erarbeitet worden sind, sollen auch gelesen werden.
Geeignete Aufgabenstellungen zum Leseverstehen sind zB Übungen mit Auswahlantworten, Zuordnungsaufgaben aller Art, Sätze in die richtige Reihenfolge bringen.
Dennoch soll auch auf der Grundstufe II selbständiges Schreiben nur in einem begrenzten Ausmaß erfolgen.Dennoch soll auch auf der Grundstufe römisch II selbständiges Schreiben nur in einem begrenzten Ausmaß erfolgen.
Ab der 5. Schulstufe übernimmt die Schriftform der Sprache als stabiles Zeichenkörpersystem und das Lesen eine Führungsrolle im Wissenserwerb und in der Sprachbildung.
Durch den verstärkten Einsatz von visuellen Hilfen (zB Verschriftlichungen) und durch individuelle Hilfestellungen sollen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, selbständig Texte zu verfassen.
Wortschatz
Die Grundlage des Englischunterrichts ist der vorhandene Wortschatz der Schülerinnen und Schüler.
Bei der Wortschatzvermittlung sollen Realien, Bildmaterial, Gestik, Mimik usw. verstärkt eingesetzt werden.
Je größer sowohl der rezeptive als auch der produktive Wortschatz in der deutschen Sprache ist, desto eher wird eine klare Vorstellung der Wortinhalte in der Fremdsprache erreicht.
Der Wortschatz muss immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen wiederholt, in neuen Zusammenhängen gefestigt und schrittweise erweitert werden.
Ausspracheschulung
Die Ausspracheschulung richtet sich nach den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Übungsformen
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule besondere Bedeutung zu. Der Gebrauch der Fremdsprache kann durch Rollen-, Rate-, Denk-, Wett-, Sing- und Tanzspiele gefördert werden.
Zum Üben bieten sich besonders Reihen- und Analogieübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen auch in der Sekundarstufe I noch eine besondere Bedeutung zu.Zum Üben bieten sich besonders Reihen- und Analogieübungen sowie Frage- und Antwortketten an. Daneben kommt dem Spielerischen auch in der Sekundarstufe römisch eins noch eine besondere Bedeutung zu.
Fehlerkorrektur
Die Korrektur von Fehlern ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrerin bzw. dem Lehrer eine unterstützende Rolle zukommt.
Grammatik
Dem funktionalen Aspekt der Grammatik ist in jedem Fall der Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt zu geben. Geeignete Übungsformen können zB sein: Dialoge, Lernspiele, Reihenübungen, Frage- und Antwortketten oder Zuordnungsübungen. Dabei sollen stets auch alle Möglichkeiten der Veranschaulichung herangezogen werden.
Mathematik Didaktische Grundsätze:
Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Mathematik zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbeeinträchtigung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.
Zunächst sollen die Kinder mathematische Beziehungen in der Umwelt erkennen und benennen können, wobei der Schwerpunkt des Lernens im anschaulichen und handelnden Umgang mit Zahlen, Zahlenverhältnissen und geometrischen Sachverhalten liegt.
Eindeutige Darstellungen erleichtern das Finden adäquater Sprachstrukturen und unterstützen die Begriffsbildung sowie die sprachliche Klärung von Beziehungen. Durch die Variationen bei der Aufgabenstellung, bei den Lösungen und Darstellungen sollen kreative Lösungsstrategien angeregt werden. Die besondere Kommunikationssituation, die spezifische Wahrnehmungssituation und das unterschiedliche Lern- und Leistungsvermögen hörbeeinträchtigter Kinder verlangen eine individuelle Förderung in den Bereichen Motorik, Merkfähigkeit und Sprechen.
Sollen die Schülerinnen und Schüler neue Begriffe, Sätze und Verfahren lernen, muss der Unterricht an gesichertes Vorwissen anknüpfen. Dabei gilt es, die aus der Hörbeeinträchtigung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen. Der Veranschaulichung kommt daher eine herausragende Bedeutung zu. Zum Verstehen ist die handelnde und/oder zeichnerische Durcharbeitung der Aufgaben ebenso erforderlich, wie eine intensive Versprachlichung, denn sie berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit der Kinder. Dabei erweist es sich als besonders lernwirksam, wenn die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Darstellungsebenen (handelnd, zeichnerisch, symbolisch, sowohl schriftlich als auch verbal) wechselseitig miteinander verknüpfen. Abwechslungsreiche Übungsaufgaben dienen sowohl der Automatisierung und der Sicherheit als auch der vertieften Einsicht in Zusammenhänge und der Flexibilität. Grundlegende Inhalte werden in allen Bereichen permanent wiederholt und zur Lösung neuer Probleme sowie zur Erarbeitung komplexer Verfahren genutzt. Durch bewusste Rückschau sollen die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Kompetenzzuwachs und den inneren Aufbau der mathematischen Inhalte erkennen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:
Rhythmisch-musikalische Erziehung schafft Freude an Musik und Bewegung. Sie trägt zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit bei. Sie steigert die Unterscheidungsfähigkeit für die Strukturiertheit von Sprechbewegungs- und Lautgestalten. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Eigenschaften der Lautsprache im Tonfall, Dynamik, Rhythmus, Mimik und Gestik darzustellen. Die rhythmisch-musikalische Erziehung hat - auch als Unterrichtsprinzip - die Aufgabe, Sprache zu verdeutlichen und die eingeschränkte Wahrnehmung auszugleichen. Sie verhilft zum Empfinden für Sprachformen, wie zB Fragen, Auffordern, Antworten, Aussagen und sie verdeutlicht Sprachstrukturen. Rhythmisiertes Sprechen gibt der Sprache einen lebendigen Charakter und stützt Sprachauffassung, Sprachverständnis und Empfinden für sprachliche Gliederung. Der Rhythmus der Sprache stellt ein zentrales Element der Sprachspeicherung dar. Dadurch wird nicht nur das Hören geschult, sondern auch das Gedächtnis der Sprache trainiert. Sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Schülerinnen und Schülern muss besonderer Wert auf die Verdeutlichung der prosodischen Merkmale gelegt werden, da durch sie ein hohes Maß an Sprachverstehen gewährleistet wird. Lieder, Reime, Gedichte usw., also betont rhythmisch melodische Texte werden zahlreich angeboten und durch Instrumente und Bewegung unterstützt.
Lehrstoff:
Ordnungsaufgaben
Beispielsweise
im freien und beschränkten Raum
mit unterschiedlichen Materialien und Geräten
bewusstes Ordnen und Gruppieren
Aktivität – Ruhe/ Spannung - Entspannung
Reaktionsaufgaben
Beispielsweise
anhalten, unterbrechen und ändern von Bewegungen
auf rhythmische Motive antworten
Konzentrationsaufgaben
Beispielsweise
akustische, visuelle, taktile und motorische Übungen
Kreatives Gestalten
Beispielsweise
verschiedene eigenständige Bewegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten finden und erproben
Entwicklung der Ausdrucksfähigkeit
Sensibilisierung, Wahrnehmung
Beispielsweise:
taktile, visuelle, vibratorische und auditive Reize wahrnehmen und umsetzen
Musik spüren, hören und umsetzen
Körperwahrnehmung und Körperbewusstsein fördern
Selbst- und Fremdwahrnehmung fördern
Sensibilisierung der Sinneswahrnehmung
Raum und Zeit
Beispielsweise:
Orientierung durch Ordnung im Raum und Zeit
Formen und Zeiteinheiten erleben, erkennen und gestalten
Kreatives Gestalten
Beispielsweise:
Qualitäten und Möglichkeiten unterschiedlicher Materialien entdecken
Gestalten mit dem Körper, der Stimme und Instrumenten
Anregung und Förderung von Kreativität und Fantasie
Partner bzw. Partnerin und Gruppe
Beispielsweise:
sich und andere wahrnehmen, sich auf andere einstellen
Regeln einhalten, Ideen einbringen und Aufgaben lösen
Förderung von Kommunikation und Interaktion
Stimme und Sprache
Beispielsweise:
richtiger Einsatz der Stimme
Freude am Sprechen und Singen wecken und fördern
Verse, Reime, Gedichte und Lieder gestalten
Intonation, gemeinsame Gestaltung mit der Stimme
Metrum, Rhythmus und Melodie erleben
Einsatz von Musikinstrumenten / Materialien
Beispielsweise:
Erfahrungen mit Klangerzeugern und Musikinstrumenten
Rhythmisches Musizieren und Begleiten, melodisches Spielen
Anbahnen bzw. Vertiefung des Verständnisses für Notation
Didaktische Grundsätze:
Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung und die Unterrichtsmethoden haben sich an den unterschiedlichen Fähigkeiten (ua. auch am Hörvermögen und Sprachverständnis und an den Kommunikationsmöglichkeiten) der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Dabei ist der Gesichtspunkt der Ganzheitlichkeit besonders zu beachten. Divergentes Denken ist ein wesentliches Prinzip: von den Schülerinnen und Schülern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich akzeptiert werden.
Es ist wichtig darauf zu achten, im Unterricht prozessorientiert und nicht ergebnisorientiert zu arbeiten.
Bildnerische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe:
Dieser Unterrichtsgegenstand verhilft hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern dazu, Gedanken und Empfindungen auszudrücken, ohne unbedingt sprachlichen Anforderungen zu unterliegen. Mit Hilfe des eigenen selbsttätigen Gestaltens kann Wissen von der Umwelt verinnerlicht und können Handlungsabläufe und Zusammenhänge verstanden werden, noch bevor die sprachlichen Mittel zur Verfügung stehen. Das Erleben eigener Gestaltungskompetenz stärkt das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler.
Technisches Werken / Textiles Werken Bildungs- und Lehraufgabe:
Hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern bietet diese Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, auch auf nicht-sprachliche Weise Einsichten in Gestaltungsformen zu gewinnen und unabhängig von ihrem Sprachvermögen Erfolge zu erzielen. Sie gelangen über Anschauung, über Handeln und Versprachlichung zu einem erweiternden Wortschatz, der auch fachspezifische Begriffe beinhaltet. Persönliches Gestalten unterstützt die emotionale Stabilität und stärkt das Selbstwertgefühl. Beim Betrachten der Werkstücke lernen die Schülerinnen und Schüler eigene und fremde Arbeit wertzuschätzen. Sie gelangen zunehmend zu einer realistischen Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit.
Bewegung und Sport Didaktische Grundsätze:
Im Sportunterricht müssen insbesondere die spezifischen Auswirkungen der Hörbeeinträchtigung wie Störungen des Gleichgewichts und der Koordination, Beeinträchtigung der Selbst- und Partnerwahrnehmung sowie die erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiken berücksichtigt und ausgleichende Maßnahmen angeboten werden. Bewegungserziehung stellt einen elementaren Wahrnehmungsbereich für Lernerfahrungen dar, da psychomotorische und geistige Entwicklung eng miteinander verknüpft sind. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die auf Grund von Hörbeeinträchtigungen motorische und Entwicklungsrückstände aufweisen. Bewegungserziehung ermöglicht vielfältige Bewegungserfahrungen zur Strukturierung von komplexen Handlungsschemata. Sie verhilft zu intensiver Selbstwahrnehmung von Sprechen und Atmen.
Der Einsatz von geeigneten Medien (zB zur Analyse von Bewegungsabläufen) kann eine sinnvolle Ergänzung zu Erklärungen sein.
Lehrstoff:
Durch vielfältige Bewegungsangebote werden grundlegende Erfahrungen vor allem in folgenden Bereichen ermöglicht:
Körperwahrnehmung und Körperbeherrschung
Raum- und Geländeorientierung
Bewegungs- und Sprechrhythmus
Partner- und Gruppenübungen
Digitale Grundbildung Didaktische Grundsätze:
Bei Erarbeitung der Kompetenzen Medienbildung, Informatische Bildung und Gestaltungskompetenz ist auf die Lebenswirklichkeit und die Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuellen Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Es sollen auf Basis ausgewogener, integrativer und kreativer Zugänge möglichst verschiedenartige altersgemäße, fach- und beeinträchtigungsspezifische (ganzheitliche) Lehr- und Lernmethoden zur Anwendung kommen.
Auf die unterschiedliche Lebens- und Lernerfahrung bei gehörlosen bzw. hochgradig schwerhörigen Schülerinnen und Schülern ist in besonderem Maße zu achten.
Die für den Spracherwerb definierten Zugangsweisen sind im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung zu berücksichtigen, da sich das durch die Hörbehinderung meist eingeschränkte Sprachvermögen auch hier erschwerend auswirkt.
Der Wortschatz des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung ist sukzessiv aufzubauen und zu festigen, wobei sich die Unterrichtssprache am Sprachvermögen der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers ausrichtet.
Siehe dazu auch die speziellen didaktischen Grundsätze des Unterrichtsgegenstandes Deutsch, Lesen, Schreiben, Kommunikation.
Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen.
Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Hörbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen.
Des Weiteren gilt zu beachten, dass Schülerinnen und Schülern mit einer Sinnesbehinderung für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.
Lehrstoff:
Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind unter der Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit für gehörlose und hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler orientieren und ihre Möglichkeiten zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien festigen und erweitern.
Dabei gilt es, die aus der Sinnesbehinderung erwachsenden Einschränkungen im Bereich von Sprache und Umwelterfahrung besonders zu berücksichtigen und die Anwendungsbereiche mit den individuellen (Kommunikations-) Bedürfnisse der Schülerin bzw. des Schülers zu verbinden. Die Arbeit mit alternativen Kommunikationsformen ist zeitaufwändig und benötigt ggf. Hilfestellung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer.
9 C) GRUNDSTUFE I UND II, SEKUNDARSTUFE I9 C) GRUNDSTUFE römisch eins UND römisch II, SEKUNDARSTUFE I
FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Darstellendes Spiel Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellendes Spiel ist im weitesten Sinn „Lernen durch Erfahrung“. Es trägt zur Persönlichkeitsentwicklung hörbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler bei, weil es Erleben, Verhalten und Handeln bereichert, sowie Raum für Ausdruck und Gestaltung bietet. Das Rollenspiel ist besonders geeignet, im sprachlichen wie im nicht-sprachlichen Bereich ausgleichend zu wirken sowie die emotionale und soziale Entwicklung hörbeeinträchtigter Kinder und Jugendlicher zu fördern. Sie können im Rollenspiel ihre Persönlichkeit zum Ausdruck bringen und zu Interaktion und Kommunikation gelangen. Das Rollenspiel und szenische Darstellungen verhelfen hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern auch wirklichkeitsnahe Kommunikationssituationen darzustellen und zu bewältigen. Es vermag innere und äußere beziehungshemmende Barrieren abzubauen. Mit zunehmender sprachlicher Reife kann das Rollenspiel die Schülerinnen und Schüler zu selbständiger Gestaltung ihrer Lebenswirklichkeit anleiten. Sie können in unterschiedlichen Kommunikationssituationen ihr Sprach- und Ausdrucksverhalten erproben und entwickeln. Sprachmuster werden geklärt, ergänzt und geübt. Erfahrungen, die auf Grund der Hörbeeinträchtigung fehlen, können nachgeholt werden. Hierbei können Konflikte gelöst, belastende Empfindungen abgebaut und ein positives Selbstwertgefühl entwickelt werden.
10. ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZU DEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDEN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
A) VORSCHULSTUFE
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt A
Weitere verbindliche Übungen
Für die weiteren verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9A des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
B) GRUNDSTUFE I UND IIB) GRUNDSTUFE römisch eins UND II
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
C) SEKUNDARSTUFE I
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 B des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt 9 C des 9. Teils anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.