Bundesrecht konsolidiert

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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 337/1962 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 117/2007

Typ

Vertrag – Frankreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1963

Außerkrafttretensdatum

31.10.2007

Unterzeichnungsdatum

30.11.1962

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. Nr. 337/1962

Änderung

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von Personen an der Grenze im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Dieses Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 am 1. Jänner 1963 in Kraft.

Gesetzesnummer

10005268

Dokumentnummer

NOR11005352

Alte Dokumentnummer

N4196210227W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/337/P0/NOR11005352

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