Nachdem das am 10. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.
Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 25. Oktober 1962 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 15 Absatz 1 am 24. Dezember 1962 in Kraft.Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 25. Oktober 1962 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15, Absatz 1 am 24. Dezember 1962 in Kraft.