(4)Absatz 4,Sekundarschulen sind
die Oberstufe der Volksschule,
die Hauptschule (mit Ende des Schuljahres 2018/19 als Neue Mittelschule geführt),
die Polytechnische Schule,
die entsprechenden Stufen der Sonderschule,
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,)