Diese Niederschrift wird nach Annahme seitens aller Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 in Kraft treten. Sofern aber die Niederschrift nicht seitens aller dieser Vertragsparteien bis zum 31. Dezember 1961 angenommen worden sein sollte, wird sie
(a) hinsichtlich jener Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959, die sie annehmen, jeweils zu dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem sie seitens Tunesiens und einer derartigen Vertragspartei angenommen ist;
(b) für jede Vertragspartei, die die Niederschrift später
annimmt, wird sie im Zeitpunkt dieser Annahme oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Deklaration vom 12. November 1959 hinsichtlich der betreffenden Vertragspartei wirksam werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.