Für die Gefäße, in denen die Arzneimittel abgegeben werden, gelten die in der Taxe der Gefäße festgesetzten Preise.
Für die Gefäßauswahl gelten folgende Mindestanforderungen:
Trockene Arzneimittel, ungeteilte Pulvermischungen, geschnittene Pflanzenteile und Teemischungen in Papierbeuteln; Kapseln, Tabletten, Pastillen, Granulate sowie trockene Arzneimittel, die vorsichtig aufzubewahren sind und ungeteilte trockene Mischungen, die vorsichtig oder sehr vorsichtig aufzubewahrende Arzneimittel enthalten, in Salbentiegeln;
dickflüssige Emulsionen und Suspensionen in Weithalsgefäßen aus Kunststoff;
Salben, Pasten, weiche Seifen, gepresste Zäpfchen und Vaginalkugeln, Stäbchen, je nach Erfordernis in Salbentiegeln bzw. Salbentuben;
gießbare Zäpfchen und Vaginalkugeln in Gießformen;
Gele und Augensalben in Salbentuben;
Augentropfen in entkeimten Augentropfflaschen;
magistral herzustellende entkeimte Lösungen in den laut Gefäßtaxe vorgesehenen Gläsern aus Neutralglas;
tropfenweise einzunehmende Arzneimittel in Glasflaschen mit Tropfeinsatz, Nasentropfen in Pipettenflaschen, abgeteilte Pulver in Faltkartons.