Beachte
Zum Außerkrafttreten: Diese Verordnung tritt hinsichtlich der von
dieser Verordnung erfaßten kraftbetriebenen Flurförderzeuge,
vgl. § 13 FSV,
BGBl. Nr. 307/1994, und hinsichtlich der
Überrollschutzaufbauten (ROPS) und hinsichtlich der
Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) für die in § 1
SSV genannten Baumaschinen, vgl. § 26 SSV,
BGBl. Nr. 308/1994, mit
Ablauf des Tages der Kundmachungen (27. 4. 1994) der Verordnungen
BGBl. Nr. 307 und 308/1994 außer Kraft.
Titel
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau und des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 19. Jänner 1961 über Maschinen, die nur mit Schutzvorrichtungen in den inländischen Verkehr gebracht werden dürfen (Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung).
StF:
BGBl. Nr. 43/1961