Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1962
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
24.10.1956
Index
29/02 Internationales Privatrecht
Titel
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF UNTERHALTSVERPFLICHTUNGEN GEGENÜBER KINDERN ANZUWENDENDE RECHT.
StF:
BGBl. Nr. 293/1961 (NR: GP VIII
RV 514 AB 529 S. 66. BR:
S. 138.)
Vertragsparteien
*Belgien 333/1970 *Deutschland/BRD 293/1961 *Frankreich 152/1963,190/1967 *Italien 293/1961, 333/1970 *Japan 444/1977 *Liechtenstein 137/1973 *Luxemburg 293/1961, 389/1971 *Niederlande 98/1963, 102/1987 *Portugal 62/1969, 369/1969 *Schweiz 38/1965 *Spanien 339/1974 *Türkei 140/1972
Präambel/Promulgationsklausel
Die Signatarstaaten dieses Übereinkommens haben,
Von dem Wunsche geleitet, gemeinsame Bestimmungen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht festzusetzen,
Beschlossen, zu diesem Zweck ein Übereinkommen zu schließen, und haben die folgenden Bestimmungen vereinbart:
Ratifikationstext
Dieses Übereinkommen wird gemäß seinem Artikel 8 am 1. Jänner 1962 in Kraft treten.
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung haben außer Österreich folgende Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert:
Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg.
Sonstige Textteile
Nachdem das am 24. Oktober 1956 im Haag unterzeichnete Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 20. Dezember 1958.
Anmerkung
Die deutsche Übersetzung ist eine zwischen Deutschland/BRD und Österreich abgestimmte amtliche Übersetzung.
Schlagworte
e-rk,
Kollisionsrecht, Kollisionsnorm, Verweisungsnorm, Unterhaltsstatut
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2013
Gesetzesnummer
10002009
Dokumentnummer
NOR11002032
Alte Dokumentnummer
N2196114477R